Widerspruch gegen Behördenbescheid
Verwaltungsgericht · Widerspruch

Verwaltungsgericht · Widerspruch
Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids lesen: Frist + zuständige Stelle.
„Ich lege gegen den Bescheid vom [...] Widerspruch ein." Begründung beifügen oder nachreichen.
1 Monat nach Zustellung. Per Post (Einschreiben!), Fax oder persönlich.
Behörde prüft erneut. Stattgabe oder Zurückweisung. Dann ggf. Klage.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos–50 EUR |
| Bei Erfolg | Kosten trägt die Behörde |
| Anwalt (optional) | Ab 200 EUR |
1 Monat! Danach: Bescheid bestandskräftig. Nur noch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzung.
Nachweis der fristgerechten Einreichung wichtig. EINSCHREIBEN oder Fax mit Sendeprotokoll.
Rechtsbehelfsbelehrung lesen: Zuständige Widerspruchsbehörde steht dort.