Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🏠

Mietpreisbremse prüfen / durchsetzen

Wohnungsamt · Mietrecht

SchriftlichBMWSB

📋 Auf einen Blick

📋
Regel
Max. +10%
💰
Rückforderung
Ab Rüge
Gültig
Bis 2029

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Vergleichsmiete ermitteln

Mietspiegel der Stadt prüfen: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung?

2

Mietpreisbremse prüfen

Ist Ihre Miete mehr als 10% über der Vergleichsmiete? Gilt nur in Gebieten mit Mietpreisbremse!

3

Rüge an Vermieter

SCHRIFTLICH: „Die vereinbarte Miete überschreitet die zulässige Miete nach §556d BGB." Vergleichsmiete angeben.

4

Zu viel gezahlte Miete zurückfordern

Ab Zugang der Rüge: Rückforderung der überhöhten Miete. Vermieter muss auf zulässige Miete senken.

5

Ggf. Mieterverein/Anwalt

Bei Weigerung des Vermieters: Mieterverein oder Anwalt einschalten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Mietspiegel0–15 EUR
Rüge an VermieterKostenlos (selbst schreiben)
Mieterverein60–100 EUR/Jahr
AnwaltBeratungshilfe: 15 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keine Rüge geschickt

Ohne schriftliche Rüge: KEIN Anspruch auf Rückforderung!

❌ Rüge ohne Begründung

Rüge muss die HÖHE der zulässigen Miete oder Vergleichsmiete nennen.

❌ Gebiet ohne Mietpreisbremse

Nicht überall gilt die Mietpreisbremse. Verordnung des Bundeslandes prüfen!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?
Miete darf max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt in Gebieten mit Mietpreisbremse.
Wie fordere ich zu viel gezahlte Miete zurück?
Schriftliche Rüge an den Vermieter. Ab Rüge-Zugang: Rückforderungsanspruch.
Gilt die Mietpreisbremse überall?
Nein! Nur in Gebieten mit Landesverordnung. Bis 2029 verlängert.
Was sind Ausnahmen?
Neubauten (nach 01.10.2014), umfassende Modernisierung, vorherige Miete war höher.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden