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Verkehrsunfall — Sofort-Checkliste 2026

Unfallstelle sichern, Polizei, Versicherung, Schmerzensgeld

2,4 Millionen Verkehrsunfälle jährlich. Die ersten Minuten entscheiden über Beweissicherung und Schadensregulierung. So handeln Sie richtig.

ZeitaufwandSofort: Unfallstelle | 1 Woche: Versicherung
KostenUnfallbericht: Kostenlos | Gutachten: 300–1.500 EUR
Beteiligte BehördenPolizei, Versicherung, TÜV/DEKRA, Anwalt
Letzte Aktualisierung29. März 2026
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Unabhängiger Informationsratgeber. Wir sind keine Behörde. Angaben ohne Gewähr.
Einführung

Richtig handeln nach dem Unfall

In Deutschland passieren jährlich rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Die ersten Minuten am Unfallort sind entscheidend — für Ihre Sicherheit UND für die spätere Schadensregulierung.

SCHRITT 1
🚨 Sofort

Unfallstelle sichern + Erste Hilfe

1. Warnblinkanlage an. 2. Warnweste anziehen. 3. Warndreieck aufstellen (50m Stadt, 100m Landstraße, 200m Autobahn). 4. Verletzte? → 112 anrufen. Erste Hilfe leisten!

Fahrerflucht: NIEMALS den Unfallort verlassen! Auch bei kleinen Schäden: Straftat nach §142 StGB (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre!).

💰 Kostenlos
⏱️ SOFORT
🏛️ Unfallstelle
💡 Warndreieck IMMER im Auto! Ohne: 30 EUR Bußgeld + Mitschuld bei Folgeunfall.
SCHRITT 2
📸 Beweise

Beweise sichern — Fotos, Daten, Zeugen

FOTOS: Gesamtübersicht, Schäden an allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Straßenverhältnisse, Verkehrszeichen, Bremsspuren.

Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung + Versicherungsnummer, Kennzeichen, Führerschein.

Zeugen: Namen + Telefonnummern notieren. Polizei als Zeuge: Unfallprotokoll.

Europäischer Unfallbericht: Im Handschuhfach! Gemeinsam ausfüllen.

💰 Kostenlos
⏱️ 15–30 Minuten
🏛️ Unfallstelle
💡 Europäischer Unfallbericht IMMER im Auto! Kostenlos beim ADAC oder der Versicherung.
SCHRITT 3
📞 Polizei

Polizei rufen — Wann Pflicht, wann nicht

Polizei RUFEN bei:

  • Personenschaden
  • Erheblicher Sachschaden
  • Unfallgegner unter Alkohol/Drogen
  • Mietwagen/Firmenwagen
  • Ausländisches Kennzeichen
  • Fahrerflucht

Polizei NICHT nötig bei: Kleiner Sachschaden, beide Parteien einig, Daten ausgetauscht.

💰 Kostenlos
⏱️ Sofort
🏛️ 110 oder nächste Dienststelle
💡 Im ZWEIFEL: Immer Polizei rufen. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
SCHRITT 4
🛡️ Versicherung

Versicherung melden — 1 Woche Frist!

Unfall innerhalb 1 Woche der eigenen Versicherung melden (Pflicht laut Vertrag!).

Gegnerische Versicherung: Schadensanspruch schriftlich stellen. Kosten: Reparatur, Mietwagen, Wertminderung, Schmerzensgeld.

Gutachten: Ab 750 EUR Schaden: Unabhängiges Gutachten (Dekra, TÜV). Kosten: 300–1.500 EUR — zahlt die GEGNERISCHE Versicherung.

Anwalt: Bei Personenschaden oder Streit: Fachanwalt Verkehrsrecht. Kosten: Gegnerische Versicherung zahlt.

💰 Gutachten: 300–1.500 EUR (Gegner zahlt!)
⏱️ Innerhalb 1 Woche melden
🏛️ Versicherung (Hotline/Online)
💡 Gutachter SELBST wählen — nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen! Unabhängigkeit sichern.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Polizei rufen?
Bei Personenschaden + erheblichem Sachschaden: JA. Bei Kleinstschäden + Einigung: Nicht zwingend.
Wie lange habe ich für die Versicherungsmeldung?
1 Woche. Pflicht laut Versicherungsvertrag.
Wer zahlt das Gutachten?
Die gegnerische Versicherung! Ab 750 EUR Schaden empfohlen.
Was wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
Polizei sofort rufen (110)! Kennzeichen merken. Beweise sichern. Fahrerflucht = Straftat.

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