Handwerkerkosten — 20% direkt von der Steuer abziehen
20% der Arbeitskosten (nicht Material!) direkt von der Steuerschuld abziehen — max. 1.200 EUR/Jahr. Das ist KEIN Werbungskosten-Abzug, sondern direkte Steuerermäßigung!
Was zählt: Malerarbeiten, Sanitär, Elektro, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Wartung Heizung — alles in/an der eigenen Wohnung/Haus.
Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (NICHT bar!). Bei Barzahlung: Kein Steuerabzug.
Beispiel: Handwerkerrechnung 3.000 EUR (davon 2.000 EUR Arbeit) → 20% = 400 EUR weniger Steuer!
💡 NIEMALS bar zahlen! Ohne Überweisung kein Steuerabzug. Immer Rechnung + Banküberweisung.