Steuererklärung über ELSTER abgeben
Mein ELSTER · Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist der häufigste Grund für ein ELSTER-Konto. Sie ist über Mein ELSTER kostenlos möglich, für Privatpersonen aber – anders als bei Umsatzsteuer und Lohnsteuer – nicht elektronisch vorgeschrieben: Papier bleibt zulässig.
Bei den Fristen kursiert eine Angabe, die inzwischen falsch ist. Zwischen 2020 und 2024 galten wegen der Pandemie verlängerte Fristen, geregelt in Artikel 97 § 36 EGAO. Diese Sonderregelung ist ausgelaufen: Sie erfasste nur die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024, und ihr letzter Termin – der 30. April 2026 für beratene Fälle des Jahres 2024 – ist verstrichen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder die Regel des § 149 AO. Wer eine Übersicht liest, die noch die verlängerte Spalte zeigt, plant mit Terminen, die es nicht mehr gibt.
Der zweite große Irrtum betrifft die Richtung. Viele glauben, eine verpasste Frist sei das Ende. Tatsächlich sind zwei ganz verschiedene Situationen zu unterscheiden: Wer abgeben muss, hat eine echte Frist mit Verspätungszuschlag. Wer freiwillig abgibt – meist um Geld zurückzubekommen –, hat vier Jahre Zeit. Für den Veranlagungszeitraum 2022 läuft dieses Fenster am 31. Dezember 2026 ab.
