Rente beantragen — Alle Schritte 2026
Altersrente, Rentenantrag, Besteuerung, Krankenversicherung
Die Rente kommt NICHT automatisch! Sie müssen sie aktiv beantragen — mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Altersrente, Rentenantrag, Besteuerung, Krankenversicherung
Die Rente kommt NICHT automatisch! Sie müssen sie aktiv beantragen — mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
In Deutschland beziehen über 21 Millionen Menschen eine Rente. Doch viele wissen nicht: Die Rente wird NICHT automatisch gezahlt. Sie müssen sie aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen — idealerweise 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Das reguläre Rentenalter liegt 2026 bei 66 Jahren und 2 Monaten (schrittweise Anhebung auf 67 bis 2031). Frühzeitige Rente ist möglich: Rente mit 63 (bei 45 Beitragsjahren) oder Rente ab 63 mit Abschlägen (0,3% pro Monat).
Dieser Ratgeber zeigt alle Schritte von der Rentenauskunft über den Antrag bis zur Besteuerung und Krankenversicherung im Ruhestand.
Die Rentenauskunft zeigt Ihren aktuellen Rentenanspruch. Ab 55 Jahren erhalten Sie sie automatisch alle 3 Jahre. Jederzeit abrufbar über:
Die Rentenauskunft zeigt: Voraussichtliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, bisherige Beitragszeiten, und fehlende Zeiten (Lücken im Versicherungsverlauf).
Die Kontenklärung ist der wichtigste Schritt VOR dem Rentenantrag. Dabei werden alle Beitragszeiten auf Vollständigkeit geprüft.
Häufig fehlende Zeiten:
Kontenklärung: Kostenlos, online oder in der DRV-Beratungsstelle. FRÜHZEITIG machen — nicht erst kurz vor der Rente.
Den Rentenantrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Rückwirkend max. 3 Monate — also nicht zu spät beantragen!
Rentenarten:
Antrag: Online (eService DRV), schriftlich (Formular R0100) oder persönlich in der Beratungsstelle.
Gute Nachricht: Rentner bleiben in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung — mit reduzierten Beiträgen.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Voraussetzung: In der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90% gesetzlich versichert gewesen. Beitrag: 14,6% + Zusatzbeitrag — jeweils HÄLFTIG mit der DRV.
Freiwillig GKV-versichert: Wenn KVdR-Voraussetzung nicht erfüllt. Höherer Beitrag (auf ALLE Einkünfte).
PKV-Rentner: Bleiben in der PKV. Beitragszuschuss der DRV: 7,3% + halber Zusatzbeitrag.
Renten sind steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Renteneintritts-Jahr ab:
Muss ich eine Steuererklärung machen? Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: ca. 12.084 EUR). Viele Rentner mit nur gesetzlicher Rente: Keine Steuererklärung nötig.
Tipp: Werbungskosten (Pauschbetrag 102 EUR), Sonderausgaben (Krankenversicherung), außergewöhnliche Belastungen (Pflege, Krankheit) absetzen!