Scheidung — Alle Schritte und Kosten 2026
Trennungsjahr, Antrag, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Der Prozess ist klar geregelt — Trennungsjahr, Antrag über Anwalt, Versorgungsausgleich automatisch.

Trennungsjahr, Antrag, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Der Prozess ist klar geregelt — Trennungsjahr, Antrag über Anwalt, Versorgungsausgleich automatisch.
In Deutschland werden jährlich rund 150.000 Ehen geschieden. Der Prozess ist klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Die wichtigste Voraussetzung: Das Trennungsjahr. Ohne mindestens 12 Monate Trennung gibt es keine Scheidung (Ausnahme: Härtefall).
Die Kosten richten sich nach dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen. Bei durchschnittlichem Einkommen: Ca. 2.000–5.000 EUR (Gericht + Anwalt). Bei niedrigem Einkommen: Prozesskostenhilfe (PKH) — der Staat übernimmt alles.
Automatisch geregelt wird der Versorgungsausgleich: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden hälftig geteilt. Alles andere — Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich — kann einvernehmlich oder über das Gericht geregelt werden.
Das Trennungsjahr ist Pflicht-Voraussetzung für jede Scheidung in Deutschland. Die Trennung muss nicht zwingend durch Auszug erfolgen — auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, keine gemeinsamen Mahlzeiten).
Trennungsdatum dokumentieren: Den Beginn der Trennung schriftlich festhalten (E-Mail an Partner, Brief, Anwalt). Im Streitfall müssen Sie das Trennungsdatum beweisen können.
Sofortige Scheidung (Härtefall): Ohne Trennungsjahr nur bei „unzumutbarer Härte" möglich — z.B. bei Gewalt, schwerer Straftat, Sucht. Extrem selten vom Gericht anerkannt.
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen — das geht nicht selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt für beide (der Antragsteller braucht den Anwalt, der andere nicht).
Einvernehmliche Scheidung: Deutlich günstiger und schneller. Beide sind sich über alles einig. Ein Anwalt reicht.
Streitige Scheidung: Uneinigkeit über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen. Beide brauchen eigene Anwälte. Teurer und länger.
Kosten: Richten sich nach dem Verfahrenswert (3 Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner + 10% des Vermögens). Bei 4.000 EUR Netto (zusammen): Ca. 2.000–3.000 EUR (Gericht + Anwalt).
Der Versorgungsausgleich wird bei jeder Scheidung automatisch vom Familiengericht durchgeführt. Beide Ehepartner erhalten einen Fragebogen (V10), in dem sie alle Rentenansprüche angeben müssen.
Was wird geteilt? ALLE während der Ehe erworbenen Rentenansprüche: Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Rürup, Beamtenversorgung.
Wie wird geteilt? Die Differenz wird hälftig geteilt. Wer mehr Rentenansprüche erworben hat, gibt die Hälfte der Differenz ab.
Ausschluss möglich: Per notariellem Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Gerichtliche Genehmigung nötig.
Bei gemeinsamen Kindern: Das Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bei beiden Eltern (gemeinsames Sorgerecht). Nur in Ausnahmefällen wird es einem Elternteil allein übertragen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wo lebt das Kind hauptsächlich? Kann einvernehmlich oder gerichtlich geregelt werden.
Umgangsrecht: Der nicht betreuende Elternteil hat das RECHT UND DIE PFLICHT zum Umgang. Übliches Modell: Jedes zweite Wochenende + Ferien.
Wechselmodell: Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern (z.B. wochenweise). Funktioniert nur bei guter Kommunikation und räumlicher Nähe.
Das Jugendamt berät kostenlos zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt.
Kindesunterhalt: Richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle — abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes. Beispiel: Bei 3.000 EUR netto und 1 Kind (6–11 Jahre): Ca. 558 EUR/Monat.
Ehegattenunterhalt:
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (für Kinder bis 18 Jahre). Der Staat zahlt und fordert vom säumigen Elternteil zurück.
Nach rechtskräftiger Scheidung: