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Kind bekommen — Alle Behördengänge 2026

Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld, KiTa, Versicherung

Ein Kind bekommen bedeutet in Deutschland viele Behördengänge — aber auch großzügige staatliche Unterstützung: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, KiTa-Zuschuss.

Zeitaufwand9 Monate Schwangerschaft + 12 Monate Behördengänge
KostenGeburt kostenlos (GKV) | Elterngeld bis 1.800 EUR/Monat
Beteiligte BehördenStandesamt, Familienkasse, Krankenkasse, Jugendamt, Elterngeldstelle
Letzte Aktualisierung29. März 2026
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Unabhängiger Informationsratgeber. Wir sind keine Behörde. Angaben ohne Gewähr.
Einführung

Alle Behördengänge rund um die Geburt

Deutschland unterstützt Familien großzügig: Elterngeld (bis 1.800 EUR/Monat, 12–14 Monate), Kindergeld (250 EUR/Monat bis zum 18. Lebensjahr), Mutterschutz (6+8 Wochen bei voller Lohnfortzahlung), und KiTa-Betreuung (Rechtsanspruch ab 1 Jahr).

Doch die Bürokratie ist umfangreich: Geburtsurkunde beim Standesamt, Krankenversicherung für das Kind, Elterngeld bei der Elterngeldstelle, Kindergeld bei der Familienkasse, Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, KiTa-Anmeldung... Dieser Ratgeber zeigt alle Schritte in der richtigen Reihenfolge.

SCHRITT 1
🤰 Arbeitgeber

Schwangerschaft melden — Mutterschutz aktivieren

Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft informieren. Ab Meldung gilt:

  • Kündigungsschutz: Ab Schwangerschaft bis 4 Monate nach Geburt — ABSOLUT.
  • Mutterschutz: 6 Wochen VOR und 8 Wochen NACH der Geburt (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt).
  • Beschäftigungsverbot: Gewerbeaufsicht prüft den Arbeitsplatz. Bei Gefährdung: Sofortiges Verbot.
  • Mutterschaftsgeld: 13 EUR/Tag (Krankenkasse) + Arbeitgeber-Zuschuss = 100% Nettolohn.
💰 Kostenlos (volle Lohnfortzahlung)
⏱️ Sofort nach Feststellen der Schwangerschaft
🏛️ Arbeitgeber (mündlich oder schriftlich)
💡 Schriftlich melden! Kündigungsschutz gilt rückwirkend — aber nur wenn der Arbeitgeber innerhalb 2 Wochen informiert wird.
SCHRITT 2
📋 Standesamt

Geburt anmelden — Geburtsurkunde

Innerhalb 1 Woche nach der Geburt: Beim Standesamt die Geburt anmelden. Meist erledigt das Krankenhaus.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung (vom Krankenhaus/Hebamme)
  • Personalausweise beider Eltern
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Eheurkunde (bei Verheirateten)
  • Vaterschaftsanerkennung (bei Unverheirateten — vorher beim Jugendamt!)

Sie erhalten die Geburtsurkunde — das wichtigste Dokument für alle weiteren Anträge. Mehrere Ausfertigungen bestellen!

💰 Geburtsurkunde: 12 EUR (pro Exemplar)
⏱️ Innerhalb 1 Woche nach Geburt
🏛️ Standesamt (Geburtsort)
💡 Mindestens 5 Geburtsurkunden bestellen! Brauchen Sie für: Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse, KiTa.
SCHRITT 3
🏥 Krankenkasse

Kind krankenversichern — Familienversicherung

Das Kind wird kostenlos über die Familienversicherung eines Elternteils (GKV) mitversichert. Innerhalb 2 Monaten anmelden!

GKV: Kostenlose Familienversicherung. Geburtsurkunde + Anmeldeformular an die Krankenkasse.

PKV: Kind muss separat versichert werden (Kindertarif). Kosten: Ca. 100–200 EUR/Monat.

Die U-Untersuchungen (U1–U9) sind Pflicht und werden komplett von der Krankenkasse bezahlt.

💰 GKV: Kostenlos (Familienversicherung) | PKV: 100–200 EUR/Monat
⏱️ Innerhalb 2 Monaten nach Geburt
🏛️ Krankenkasse (Formular + Geburtsurkunde)
💡 GKV-Familienversicherung: Kostenlos! Nur Geburtsurkunde + Formular einreichen.
SCHRITT 4
💶 Familienkasse

Kindergeld beantragen — 250 EUR/Monat

250 EUR pro Kind und Monat — ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr (bei Ausbildung/Studium: bis 25).

Antrag: Bei der Familienkasse (online, per Post oder persönlich). Rückwirkend max. 6 Monate — SCHNELL beantragen!

Unterlagen: Geburtsurkunde, Steuer-IDs beider Eltern und des Kindes, Kontoverbindung.

Die Steuer-ID des Kindes wird automatisch per Post zugeschickt (ca. 2–4 Wochen nach Geburt). Kindergeld kann aber auch OHNE Steuer-ID beantragt werden.

💰 Kostenlos (Antrag) | 250 EUR/Monat (Auszahlung)
⏱️ Sofort nach Geburt beantragen
🏛️ Familienkasse (online)
💡 Kindergeld-Antrag SOFORT nach Geburt stellen! Rückwirkend nur 6 Monate. Jeder Monat Verzögerung = 250 EUR verloren.
SCHRITT 5
🍼 Elterngeldstelle

Elterngeld beantragen — bis 1.800 EUR/Monat

Elterngeld: 65–67% des Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR/Monat. Für 12 Monate (14 Monate bei Partnermonaten).

ElterngeldPlus: Halbierter Betrag, dafür doppelte Dauer (24–28 Monate). Ideal bei Teilzeitarbeit.

Antrag: Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes. Online (in vielen Ländern) oder schriftlich. Rückwirkend max. 3 Monate!

Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate), Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit, Krankenversicherungsnachweis.

💰 Kostenlos (Antrag) | 300–1.800 EUR/Monat
⏱️ Innerhalb 3 Monaten nach Geburt
🏛️ Elterngeldstelle des Bundeslandes
💡 Rückwirkend nur 3 Monate! SOFORT nach Geburt beantragen. Jeden Monat Verzögerung = Geld verloren.
SCHRITT 6
🏫 Jugendamt / KiTa

KiTa-Platz sichern — Rechtsanspruch ab 1 Jahr!

Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (§24 SGB VIII). In vielen Städten: FRÜHZEITIG anmelden — Wartelisten sind lang!

Anmeldung: Beim Jugendamt oder direkt bei der KiTa. In vielen Städten: Zentrales Online-Portal (z.B. KiTa-Navigator).

Kosten: Je nach Bundesland und Einkommen: 0–600 EUR/Monat. Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: Gebührenfrei!

KiTa-Gutschein: In einigen Bundesländern: Gutschein vom Jugendamt nötig. Rechtzeitig beantragen!

💰 0–600 EUR/Monat (einkommensabhängig)
⏱️ 6–12 Monate vor gewünschtem Beginn anmelden
🏛️ KiTa direkt oder Jugendamt (Online-Portal)
💡 6–12 Monate VOR dem gewünschten Starttermin anmelden! Rechtsanspruch ab 1 Jahr — bei Ablehnung: Klage möglich.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?
65–67% des Nettoeinkommens, min. 300 EUR, max. 1.800 EUR/Monat. 12 Monate (14 mit Partnermonaten).
Wie viel Kindergeld gibt es?
250 EUR pro Kind und Monat. Ab Geburt bis 18 (bei Ausbildung: 25).
Wie lange dauert der Mutterschutz?
6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt. Lohnfortzahlung 100%.
Ab wann hat mein Kind Recht auf KiTa?
Ab dem 1. Geburtstag. Rechtsanspruch nach §24 SGB VIII.
Wer zahlt die Geburt?
Die Krankenkasse! Krankenhaus, Hebamme, Vorsorge — alles kostenfrei (GKV).
Muss ich die Vaterschaft anerkennen?
Bei unverheirateten Eltern: Ja! Vor oder nach der Geburt beim Standesamt oder Jugendamt.

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