BAföG-Antrag stellen (Studenten-BAföG)
BAföG-Amt · Studienförderung

BAföG-Amt · Studienförderung
Online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) oder schriftlich mit Formblättern. Formblatt 1 (Antrag), Formblatt 3 (Einkommen Eltern).
Alle Nachweise hochladen oder per Post an das zuständige Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung senden.
Das BAföG-Amt prüft den Antrag und die Einkommenslage der Eltern. Dauer: ca. 2–4 Monate.
Die monatliche Zahlung beginnt ab dem Antragsmonat (nicht rückwirkend!). Überweisung auf Ihr Konto.
BAföG wird für max. 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig (2 Monate vorher) den Wiederholungsantrag stellen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Höchstsatz (eigene Wohnung, nicht bei Eltern) | 992 EUR/Monat |
| Grundbedarf | 452 EUR |
| Wohnpauschale | 380 EUR |
| KV-/PV-Zuschlag | 122 + 38 EUR |
BAföG gibt es erst ab dem Antragsmonat — wer im Oktober beginnt und erst im Dezember beantragt, verliert 2 Monate Förderung.
Ohne Einkommensnachweis der Eltern kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Vorher besorgen.
BAföG wird maximal 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig (2 Monate vorher) neu beantragen.