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Arbeitgeberkosten-Rechner 2026

Berechnen Sie die tatsächlichen Personalkosten — ca. 21% Arbeitgeberanteil

Arbeitgeber zahlen auf das Bruttogehalt noch ca. 21% Lohnnebenkosten als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dazu kommen Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Der tatsächliche Personalaufwand liegt damit deutlich über dem Bruttogehalt.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageSGB IV–VI, SGB XI, AAG
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Wissenswertes

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Die Lohnnebenkosten betragen ca. 21% des Bruttogehalts. Hinzu kommen Umlagen und ggf. weitere Kosten.

AG-Anteile 2025

  • KV: 7,3% + ~1,25% Zusatzbeitrag = 8,55%
  • PV: 1,7%
  • RV: 9,3%
  • AV: 1,3%
  • Umlagen: U1 ~1,1%, U2 ~0,44%, Insolvenz 0,06%
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten?

Die gesetzlichen Lohnnebenkosten betragen ca. 21% des Bruttogehalts. Sie setzen sich zusammen aus: Krankenversicherung (~8,55%), Pflegeversicherung (1,7%), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Umlagen (ca. 1,6%). Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € zahlt der AG also ca. 735 € zusätzlich.

Was sind U1 und U2?

U1 ist die Umlage zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall — sie erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnfortzahlung (6 Wochen bei Krankheit). U2 ist die Umlage zum Mutterschutz — sie erstattet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Beide sind Pflicht für Betriebe bis 30 Mitarbeiter (U1) bzw. alle Betriebe (U2).

Gibt es eine Obergrenze für die Sozialabgaben?

Ja, die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt die Beiträge. 2025: KV/PV max. 5.512,50 €/Monat, RV/AV max. 8.050 €/Monat. Auf Gehalt über der BBG fallen keine zusätzlichen SV-Beiträge an.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Für Minijobber (bis 538 €) zahlt der AG pauschale Abgaben von ca. 30%: 13% KV, 15% RV, 2% Pauschsteuer + Umlagen. Bei 538 € Gehalt: ca. 161 € AG-Kosten = 699 € Gesamtkosten.

Sind die AG-Kosten steuerlich absetzbar?

Ja, alle Personalkosten (Bruttogehalt + AG-Anteile) sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar und mindern den Gewinn des Unternehmens.

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