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BAföG-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren BAföG-Anspruch — Höchstsatz 992 € pro Monat

BAföG.de (BMBF)

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) fördert Studierende und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Der Höchstsatz beträgt 992 € pro Monat (mit eigener Wohnung, KV/PV-Zuschlag). Für Studierende wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € begrenzt.

Letzte Aktualisierung6. September 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageBAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Wissenswertes

Was ist BAföG und wie funktioniert es?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die wichtigste Studienfinanzierung in Deutschland. Es sichert Studierenden und Schülern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren.

Bedarfssätze 2026

  • Bei den Eltern wohnend: 671 € (Grundbedarf 475 € + Wohnen 59 € + KV 102 € + PV 35 €)
  • Eigene Wohnung: 992 € (Grundbedarf 475 € + Wohnen 380 € + KV 102 € + PV 35 €)

Rückzahlung

BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt und beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit in monatlichen Raten von 130 €.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 € pro Monat für Studierende mit eigener Wohnung (inkl. Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung). Wer bei den Eltern wohnt, erhält maximal 671 €. Der Höchstsatz wird gezahlt, wenn das Elterneinkommen unter dem Freibetrag liegt (2.540 € monatlich für zusammenlebende Eltern, § 25 Abs. 1 BAföG).

Wie viel darf ich als Student nebenbei verdienen?

Der Freibetrag vom eigenen Einkommen beträgt seit dem 1. Januar 2026 389 € im Monat (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG, Bekanntmachung des BMFTR vom 18. November 2025). Er wird nicht mit dem Bruttolohn verglichen: vorher gehen nach § 21 BAföG der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr (§ 9a EStG) und die Sozialpauschale von 22,3 % ab. Deshalb bleibt ein voller Minijob bis 603 € anrechnungsfrei — § 23 Abs. 6 BAföG koppelt den Freibetrag ausdrücklich an die Geringfügigkeitsgrenze. Einkommen darüber wird teilweise auf das BAföG angerechnet. Einkommen in der vorlesungsfreien Zeit wird auf das ganze Jahr umgelegt.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Der Vermögensfreibetrag beträgt seit 2022 insgesamt 15.000 € (vorher 8.200 €). Für Verheiratete und Kinder gibt es zusätzliche Freibeträge. Auto, Möbel und persönliche Gegenstände zählen nicht als Vermögen. Ersparnisse, Wertpapiere und Immobilien (außer selbst genutzt) werden angerechnet.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG wird ohne Anrechnung des Elterneinkommens gewährt, wenn Sie: vor dem Studium mindestens 5 Jahre erwerbstätig waren, eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und danach mindestens 3 Jahre gearbeitet haben, oder über 30 Jahre alt sind (bei Master: über 35). In diesen Fällen erhalten Sie den vollen Bedarfssatz.

Wie lange bekomme ich BAföG?

BAföG wird für die Regelstudienzeit gezahlt (z.B. 6 Semester für Bachelor, 4 für Master). Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich: Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung, Gremientätigkeit oder erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung. Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum 3. Semester ohne Begründung möglich.

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