Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen vorgenommen: Steuern und Sozialabgaben. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.
Sozialabgaben 2025 (Arbeitnehmeranteil)
- Krankenversicherung: 7,3% + durchschnittlich 1,25% Zusatzbeitrag = 8,55% (BBG: 5.512,50 €/Monat)
- Pflegeversicherung: 1,7% (mit Kindern) oder 2,3% (kinderlos ab 23 Jahre) (BBG: 5.512,50 €/Monat)
- Rentenversicherung: 9,3% (BBG: 8.050 €/Monat)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3% (BBG: 8.050 €/Monat)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Betrag, auf den Beiträge erhoben werden. Verdienst über der BBG wird nicht zusätzlich belastet.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie hängt von der Steuerklasse ab:
- Steuerklasse I: Ledig, geschieden, verwitwet
- Steuerklasse II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €)
- Steuerklasse III: Verheiratet, Allein- oder Hauptverdiener
- Steuerklasse IV: Verheiratet, beide verdienen ähnlich
- Steuerklasse V: Verheiratet, Zweitverdiener (Partner hat III)
- Steuerklasse VI: Zweitjob