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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt — mit Lohnsteuer, Sozialabgaben und Kirchensteuer

Was bleibt vom Brutto? Mit diesem Rechner berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Berücksichtigt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die vier Sozialabgaben: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Werte basierend auf den Beitragssätzen 2025.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageEStG, SGB IV–VI, SGB XI
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Nettogehalt berechnen

Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse.

€ 0,00Nettogehalt pro Monat
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Wissenswertes

Wie wird das Nettogehalt berechnet?

Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen vorgenommen: Steuern und Sozialabgaben. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.

Sozialabgaben 2025 (Arbeitnehmeranteil)

  • Krankenversicherung: 7,3% + durchschnittlich 1,25% Zusatzbeitrag = 8,55% (BBG: 5.512,50 €/Monat)
  • Pflegeversicherung: 1,7% (mit Kindern) oder 2,3% (kinderlos ab 23 Jahre) (BBG: 5.512,50 €/Monat)
  • Rentenversicherung: 9,3% (BBG: 8.050 €/Monat)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3% (BBG: 8.050 €/Monat)

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Betrag, auf den Beiträge erhoben werden. Verdienst über der BBG wird nicht zusätzlich belastet.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie hängt von der Steuerklasse ab:

  • Steuerklasse I: Ledig, geschieden, verwitwet
  • Steuerklasse II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €)
  • Steuerklasse III: Verheiratet, Allein- oder Hauptverdiener
  • Steuerklasse IV: Verheiratet, beide verdienen ähnlich
  • Steuerklasse V: Verheiratet, Zweitverdiener (Partner hat III)
  • Steuerklasse VI: Zweitjob
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie viel Prozent geht vom Brutto ab?

Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 3.500 € brutto gehen etwa 33–40% für Steuern und Sozialabgaben ab. Bei Steuerklasse I ohne Kirchensteuer sind es ca. 35%. Die genaue Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Bundesland (Kirchensteuer 8% oder 9%), der Anzahl der Kinder und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Betrag des Bruttoeinkommens, auf den Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2025 liegt die BBG für Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr) und für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr). Einkommen über der BBG wird nicht zusätzlich mit Sozialabgaben belastet.

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Wechsel der Steuerklasse ändert nur die monatliche Vorauszahlung (Lohnsteuer), nicht die endgültige Steuerlast. Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient — der Hauptverdiener zahlt monatlich weniger Lohnsteuer. Die endgültige Steuer wird bei der Steuererklärung berechnet, und zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge werden verrechnet.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?

Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% (je 7,3% Arbeitnehmer/Arbeitgeber) erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser wird ebenfalls hälftig geteilt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,5% (je 1,25%). Je nach Kasse kann er zwischen 0,9% und 3,5% variieren.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

Bei einem Minijob (bis 538 €/Monat seit 2024) zahlen Sie in der Regel keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben (außer optional in die Rentenversicherung). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 30%. Bei einem Midijob (538,01 – 2.000 €) zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, die stufenweise ansteigen.

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