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Einkommensteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach § 32a EStG — mit Solidaritätszuschlag

Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer auf das zu versteuernde Einkommen. Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.084 € — bis zu diesem Betrag fällt keine Steuer an. Darüber hinaus steigt der Steuersatz stufenweise von 14% bis zum Spitzensteuersatz von 42% (ab 66.761 €) bzw. 45% (ab 277.826 €, Reichensteuer).

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§ 32a EStG (Einkommensteuergesetz)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Einkommensteuer berechnen

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein. Dieses finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

Das zvE ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.

€ 0,00Einkommensteuer pro Jahr
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Wissenswertes

Wie funktioniert die Einkommensteuer in Deutschland?

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) erhoben und ist progressiv gestaltet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Die Berechnung folgt der Formel in § 32a EStG.

Steuertarif 2025 (§ 32a EStG)

  • 0 – 12.084 €: 0% (Grundfreibetrag — steuerfrei)
  • 12.085 – 17.005 €: 14% bis ca. 24% (Progressionszone 1)
  • 17.006 – 66.760 €: ca. 24% bis 42% (Progressionszone 2)
  • 66.761 – 277.825 €: 42% (Spitzensteuersatz)
  • Ab 277.826 €: 45% (Reichensteuer)

Splitting-Verfahren für Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind (Progressionsvorteil).

Solidaritätszuschlag

Seit 2021 fällt der Solidaritätszuschlag (5,5% der Einkommensteuer) nur noch für Besserverdienende an. Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 € (Zusammenveranlagung).

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Gesamteinkommen abzüglich aller Abzüge: Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschale), Sonderausgaben (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) und Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag). Es steht auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz der nächste verdiente Euro besteuert wird — er ist der Steuersatz an der Obergrenze Ihres Einkommens. Der Durchschnittssteuersatz ist die tatsächlich gezahlte Steuer geteilt durch das Gesamteinkommen. Beispiel: Bei 50.000 € zvE beträgt der Grenzsteuersatz ca. 38%, aber der Durchschnittssteuersatz nur ca. 24%.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2025?

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.084 € pro Person (24.168 € bei Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum und wird regelmäßig an die Inflation angepasst. 2024 betrug er noch 11.604 €.

Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung?

Die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) lohnt sich besonders, wenn die Einkommen der Ehepartner deutlich unterschiedlich sind. Je größer der Einkommensunterschied, desto größer der Steuervorteil. Bei gleich hohen Einkommen ist der Vorteil gleich null. Das Splitting kann jährlich neu gewählt werden.

Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem bei: Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor, Nebeneinkünften über 410 € pro Jahr, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, Lohnersatzleistungen über 410 € (ALG I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld), oder Aufforderung durch das Finanzamt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und nur einem Arbeitgeber sind oft nicht verpflichtet, können aber freiwillig abgeben und erhalten durchschnittlich ca. 1.063 € Erstattung.

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