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Elterngeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Elterngeld — 65–67% des Nettoeinkommens, min. 300 €, max. 1.800 €

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt eines Kindes. Es beträgt 65–67% des vorherigen Nettoeinkommens (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat). Ab September 2025 gilt die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndes Einkommen für Paare.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageBEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Elterngeld berechnen

Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt ein.

Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt (ohne Mutterschaftsgeld-Monate).

€ 0,00Elterngeld pro Monat
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Wissenswertes

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es gibt drei Varianten:

Die drei Varianten

  • Basiselterngeld: 65–67% des Nettos, 300–1.800 €/Monat, max. 14 Monate (12+2)
  • ElterngeldPlus: Halber Betrag, doppelte Dauer, max. 28 Monate — ideal bei Teilzeitarbeit
  • Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bei 24–32 h/Woche Teilzeit

Ersatzrate

  • Netto unter 1.000 €: 67% (erhöhte Rate für Geringverdiener)
  • Netto 1.000–1.200 €: 67–65% (schrittweise Absenkung)
  • Netto über 1.200 €: 65%
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Elterngeld

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, in Deutschland wohnen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten (beim Basiselterngeld). Auch Selbständige, Beamte, Studierende und Hausfrauen/-männer erhalten Elterngeld — mindestens den Mindestbetrag von 300 € (Basis) bzw. 150 € (Plus).

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Berechnet wird das Elterngeld auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust werden ausgeklammert. Bei Selbständigen zählt der letzte Steuerbescheid.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, beim Basiselterngeld dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Einkommen wird jedoch angerechnet: Das Elterngeld berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und während der Elternzeit. Beim ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit besonders vorteilhaft, da die Bezugsdauer verdoppelt wird.

Gibt es einen Geschwisterbonus?

Ja, der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngelds (mindestens 75 € beim Basiselterngeld). Er wird gezahlt, wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt oder zwei Kinder unter 6 Jahren. Der Bonus wird automatisch berechnet.

Wo und wann beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes beantragt — nach der Geburt des Kindes. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, da Elterngeld maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Bearbeitungszeit: ca. 4–8 Wochen.

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