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Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Erbschaftsteuer — Freibeträge und Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Die Erbschaftsteuer fällt beim Erwerb von Todes wegen an. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I–III) und dem Wert des Erbes ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €. Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Erbschaftsteuer berechnen

Geben Sie den Erbschaftswert und das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ein.

€ 0,00Erbschaftsteuer
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Wissenswertes

Was ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes.

Freibeträge (§ 16 ErbStG)

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 100.000 €
  • Alle anderen: 20.000 €

Steuerklassen und Steuersätze

  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern): 7–30%
  • Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder): 15–43%
  • Steuerklasse III (alle anderen): 30–50%
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil. Das bedeutet, ein Kind kann von beiden Eltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erben. Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre neu — bei vorheriger Schenkung wird der bereits genutzte Freibetrag angerechnet.

Ist das Familienheim steuerfrei?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Ehepartner können das selbst genutzte Familienheim komplett steuerfrei erben, wenn sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt eine Begrenzung auf 200 m² Wohnfläche — der darüber hinausgehende Anteil wird besteuert. Die 10-Jahres-Frist entfällt bei Tod oder Pflegebedürftigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer verwenden dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied: Erbschaftsteuer fällt bei Erwerb von Todes wegen an, Schenkungsteuer bei Schenkung zu Lebzeiten. Der Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden, sodass durch frühzeitige Vermögensübertragung Steuern gespart werden können.

Muss ich Schulden des Erblassers von der Erbschaft abziehen?

Ja, Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten, Erbfallkosten) werden vom Erbschaftswert abgezogen und mindern die Steuerlast. Für Beerdigungskosten können pauschal 10.300 € abgezogen werden, ohne Nachweis.

Wann muss ich die Erbschaftsteuer zahlen?

Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt eingereicht werden. Die Steuer wird dann per Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Zustellung zu zahlen. In Härtefällen kann eine Stundung (Ratenzahlung über bis zu 10 Jahre) beantragt werden.

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