Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen in Deutschland anfällt. Sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer.
Steuersätze nach Bundesland (Stand 2026)
- 3,5%: Bayern, Sachsen
- 4,5%: Hamburg
- 5,0%: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
- 6,0%: Berlin
- 6,5%: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags sendet das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer ist innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.
Befreiungen
Von der Grunderwerbsteuer befreit sind unter anderem: Erwerb unter 2.500 € (Freigrenze), Erwerb von Todes wegen (Erbschaft), Erwerb unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, und Erwerb von Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder). Bei Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer, aber ggf. Schenkungsteuer an.