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Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf — alle 16 Bundesländer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) in Deutschland an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Sie ist eine der größten Kaufnebenkosten und muss vor der Eintragung im Grundbuch bezahlt werden.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageGrunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Grunderwerbsteuer berechnen

Geben Sie den Kaufpreis ein und wählen Sie das Bundesland der Immobilie.

€ 0,00Grunderwerbsteuer
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Wissenswertes

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen in Deutschland anfällt. Sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer.

Steuersätze nach Bundesland (Stand 2026)

  • 3,5%: Bayern, Sachsen
  • 4,5%: Hamburg
  • 5,0%: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 6,0%: Berlin
  • 6,5%: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags sendet das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer ist innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.

Befreiungen

Von der Grunderwerbsteuer befreit sind unter anderem: Erwerb unter 2.500 € (Freigrenze), Erwerb von Todes wegen (Erbschaft), Erwerb unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, und Erwerb von Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder). Bei Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer, aber ggf. Schenkungsteuer an.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Warum sind die Grunderwerbsteuer-Sätze in jedem Bundesland unterschiedlich?

Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Die Grunderwerbsteuer ist eine reine Ländersteuer, deren Einnahmen vollständig den jeweiligen Bundesländern zufließen. Bayern und Sachsen haben den niedrigsten Satz (3,5%), während Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5% den höchsten Satz erheben.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Privatpersonen können die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer selbst genutzten Immobilie nicht steuerlich absetzen. Bei vermieteten Immobilien gehört die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) verteilt über die Nutzungsdauer (in der Regel 50 Jahre) steuerlich geltend gemacht. Gewerbliche Immobilienkäufer können sie als Betriebsausgabe ansetzen.

Fällt beim Neubau auch Grunderwerbsteuer an?

Beim Neubau auf eigenem Grundstück fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückskaufpreis an, nicht auf die Baukosten — vorausgesetzt, Grundstückskauf und Bauvertrag sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig. Kaufen Sie Grundstück und Haus vom selben Anbieter (z.B. Bauträger), wird die Steuer auf den Gesamtpreis erhoben.

Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?

Die Kaufnebenkosten betragen je nach Bundesland und Situation insgesamt ca. 7–12% des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5%), Notarkosten (ca. 1,0–1,5%), Grundbuchkosten (ca. 0,5%), und ggf. Maklergebühren (ca. 3,57–7,14% inkl. MwSt, seit 2020 meist hälftig geteilt). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € können das 21.000–36.000 € sein.

Gibt es eine Grunderwerbsteuer-Befreiung für Erstkäufer?

Stand 2026 gibt es in Deutschland keinen generellen Freibetrag für Erstkäufer. Es gibt jedoch politische Diskussionen über einen Freibetrag. Einige Bundesländer (z.B. Hamburg) bieten Programme zur Wohneigentumsförderung an. Grundsätzlich befreit sind: Erwerbe unter 2.500 €, Erwerbe zwischen Ehepartnern/eingetragenen Lebenspartnern, und Erwerbe zwischen Eltern und Kindern.

Fragen zur Grunderwerbsteuer?

Kontaktieren Sie uns oder sprechen Sie mit einem Notar oder Steuerberater vor dem Immobilienkauf.

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