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Grundsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die neue Grundsteuer — Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz

Die Grundsteuer wurde zum 1. Januar 2025 reformiert. Die neue Berechnung basiert auf dem Grundsteuerwert (ermittelt vom Finanzamt), multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Im Bundesmodell beträgt die Messzahl 0,31‰ (Wohngrundstücke) bzw. 0,34‰ (Nichtwohngrundstücke).

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageGrundsteuergesetz (GrStG) — Reform 2025
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Grundsteuer berechnen

Geben Sie den Grundsteuerwert und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein.

Steht auf dem Grundsteuerwertbescheid Ihres Finanzamts.

Typisch: 300–900%. Finden Sie den Hebesatz auf der Website Ihrer Gemeinde.

€ 0,00Grundsteuer pro Jahr
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Wissenswertes

Die neue Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuer-Reform trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung (basierend auf Einheitswerten von 1935/1964) als verfassungswidrig erklärt hatte.

Berechnung im Bundesmodell

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

  • Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt auf Basis von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Alter und Mietniveau ermittelt
  • Steuermesszahl: 0,31‰ (Wohngrundstücke) bzw. 0,34‰ (Nichtwohngrundstücke)
  • Hebesatz: Wird von der Gemeinde festgelegt (typisch 300–900%)

Ländermodelle

Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle: Bayern (reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Hamburg (Wohnlagenmodell), Hessen und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell).

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Wo finde ich meinen Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert steht auf dem Grundsteuerwertbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Falls Sie keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Der Grundsteuerwert ist nicht identisch mit dem Verkehrswert der Immobilie — er wird nach einem speziellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zustellung können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Gründe können sein: falsche Grundstücksfläche, falsches Baujahr, falscher Bodenrichtwert oder fehlerhafte Einordnung der Gebäudeart. Lassen Sie den Bescheid von einem Steuerberater prüfen.

Kann der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja, die Grundsteuer kann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Dies muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Die Grundsteuer erscheint dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer kann der Vermieter die Betriebskosten entsprechend anpassen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann sie auch als Jahresbetrag zum 1. Juli gezahlt werden. Die Gemeinde verschickt den Grundsteuerbescheid mit den Zahlungsterminen.

Gilt die Grundsteuer auch für unbebaute Grundstücke?

Ja, auch unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer (Grundsteuer B). Die Bewertung basiert dann ausschließlich auf dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt die Grundsteuer A mit eigenen Bewertungsregeln.

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