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Kindergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Kindergeld-Anspruch — 250 € pro Kind und Monat

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es wird von der Familienkasse ausgezahlt und steht allen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§§ 62–78 EStG / BKGG
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Kindergeld berechnen

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€ 0,00Kindergeld pro Monat
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Wissenswertes

Was Sie über das Kindergeld wissen müssen

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien. Es beträgt seit Januar 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat (vorher: 219 € für das 1. und 2. Kind, 225 € für das 3. Kind, 250 € ab dem 4. Kind).

Wer hat Anspruch?

  • Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel und Beschäftigung

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

  • Grundsätzlich: Bis zum 18. Geburtstag des Kindes
  • In Ausbildung/Studium: Bis zum 25. Lebensjahr
  • Arbeitssuchend: Bis zum 21. Lebensjahr (beim Arbeitsamt gemeldet)
  • Behinderung: Ohne Altersgrenze (wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist)

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Statt Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag (2025: 6.612 € pro Kind) nutzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Kinderfreibetrag lohnt sich in der Regel erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Zusammenveranlagung). Darunter ist das Kindergeld meist vorteilhafter.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Kindergeld

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Den Antrag können Sie online unter www.arbeitsagentur.de stellen oder das Formular KG 1 herunterladen und per Post senden. Benötigt werden: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID des Kindes und des Antragstellers, sowie ggf. Nachweise über Ausbildung/Studium bei Kindern über 18.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer. Endziffer 0: Anfang des Monats, Endziffer 9: Ende des Monats. Die genauen Termine veröffentlicht die Familienkasse jährlich. Bei einem Neuantrag dauert die Bearbeitung in der Regel 4–6 Wochen, wobei rückwirkend für bis zu 6 Monate gezahlt wird.

Wird das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet?

Ja, das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Sozialhilfe und Wohngeld angerechnet. Beim Kinderzuschlag wird das Kindergeld dagegen nicht angerechnet. Der Kinderzuschlag (bis zu 292 € pro Kind) kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, wenn das Einkommen der Eltern für die eigene Lebensunterhaltung reicht, aber nicht für die der Kinder.

Kann ich Kindergeld auch im Ausland erhalten?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, haben auch dann Anspruch, wenn die Kinder im EU-Ausland leben. Bei Entsendung ins Ausland besteht der Anspruch fort, solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Für Beamte und Soldaten im Auslandseinsatz gelten Sonderregelungen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen und beträgt bis zu 292 € pro Kind und Monat (2025). Er wird bei der Familienkasse beantragt. Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern reicht für den eigenen Bedarf, aber nicht für den der Kinder. Zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und ggf. Bildungs- und Teilhabepaket soll der KiZ verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.

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