Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien. Es beträgt seit Januar 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat (vorher: 219 € für das 1. und 2. Kind, 225 € für das 3. Kind, 250 € ab dem 4. Kind).
Wer hat Anspruch?
- Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland
- Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel und Beschäftigung
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
- Grundsätzlich: Bis zum 18. Geburtstag des Kindes
- In Ausbildung/Studium: Bis zum 25. Lebensjahr
- Arbeitssuchend: Bis zum 21. Lebensjahr (beim Arbeitsamt gemeldet)
- Behinderung: Ohne Altersgrenze (wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist)
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Statt Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag (2025: 6.612 € pro Kind) nutzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Kinderfreibetrag lohnt sich in der Regel erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Zusammenveranlagung). Darunter ist das Kindergeld meist vorteilhafter.