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Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld — 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern)

Kurzarbeitergeld (KUG) wird gezahlt, wenn Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren müssen. Es beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% mit Kindern). Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem normalen und dem reduzierten Nettogehalt.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§§ 95–109 SGB III
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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Kurzarbeitergeld berechnen

Geben Sie Ihr normales Bruttogehalt und den Prozentsatz der Arbeitszeitreduzierung ein.

€ 0,00Kurzarbeitergeld pro Monat (ca.)
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Wissenswertes

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehender Arbeitszeitreduzierung finanziell absichert. Es soll Entlassungen vermeiden.

Voraussetzungen

  • Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  • Betriebliche Voraussetzungen erfüllt (mindestens 10% der Belegschaft betroffen)
  • Persönliche Voraussetzungen (sozialversicherungspflichtig beschäftigt)
  • Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

Leistungssätze

  • Ohne Kinder: 60% der Nettoentgeltdifferenz
  • Mit Kindern: 67% der Nettoentgeltdifferenz
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wer beantragt Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Der Arbeitnehmer muss nichts selbst beantragen. Der Arbeitgeber zahlt das KUG zusammen mit dem reduzierten Gehalt aus und bekommt es von der Agentur erstattet.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?

Regulär wird KUG für maximal 12 Monate gezahlt. Per Verordnung kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden (wie während der COVID-19-Pandemie). Nach Ende der Kurzarbeit lebt das volle Arbeitsverhältnis wieder auf.

Kann ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ja, Nebenjobs während der Kurzarbeit sind grundsätzlich möglich. Einkommen aus einem vor der Kurzarbeit bestehenden Nebenjob wird nicht angerechnet. Ein neuer Nebenjob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Minijobs sind unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. KUG ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Es kann daher zu einer Steuernachzahlung kommen.

Werden Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit gezahlt?

Ja, der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt plus 80% des Ausfallentgelts. Für den Arbeitnehmer bleibt der volle Sozialversicherungsschutz bestehen, einschließlich Rentenansprüche.

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