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Minijob/Midijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Abgaben bei Minijob (bis 603 €) und Midijob (603,01–2.000 €)

Minijob-Zentrale

Beim Minijob (bis 603 €/Monat) zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Abgaben (außer optionaler RV-Beitrag). Beim Midijob (603,01–2.000 €) zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, die stufenweise ansteigen. Ab 2.000 € gelten die normalen Beitragssätze.

Letzte Aktualisierung1. September 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§ 8 SGB IV, § 20 Abs. 2 SGB IV
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Minijob/Midijob berechnen

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Wissenswertes

Minijob vs. Midijob

Minijob (bis 603 €): Keine AN-Abgaben, steuerfrei. AG zahlt pauschal ~30%.

Midijob (603–2.000 €): Reduzierte AN-Abgaben, die linear ansteigen. Voller Sozialversicherungsschutz.

Grenze 2024

  • Minijob: max. 603 €/Monat (seit dem 1. Januar 2026, an den Mindestlohn gekoppelt)
  • Midijob: 603,01–2.000 €/Monat
  • Ab 2.000 €: normale Sozialabgaben
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu Minijob/Midijob

Wie viel darf ich beim Minijob verdienen?

Maximal 603 €/Monat (Stand: 1. Januar 2026). Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf 603 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Bei Erhöhung des Mindestlohns steigt die Grenze automatisch. Im Jahr dürfen Sie max. 7.236 € verdienen (603 € × 12).

Kann ich mehrere Minijobs haben?

Sie können neben einer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben. Zwei Minijobs werden zusammengerechnet — liegt die Summe über 603 €, wird der zweite Minijob sozialversicherungspflichtig. Ohne Hauptbeschäftigung können Sie mehrere Minijobs haben, solange die Summe 603 € nicht übersteigt.

Habe ich im Minijob Urlaubsanspruch?

Ja, Minijobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte: Mindestens 24 Werktage Urlaub (bei 6-Tage-Woche), anteilig bei weniger Arbeitstagen. Außerdem: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen), Feiertage, Mutterschutz und Kündigungsschutz.

Lohnt sich die RV-Pflicht im Minijob?

Die freiwillige Rentenversicherung im Minijob kostet 3,6 % von 603 € = 21,71 €/Monat. Dafür erwerben Sie volle Pflichtbeitragszeiten (wichtig für die Wartezeit von 5 Jahren), Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Für die meisten lohnt es sich, besonders für Berufseinsteiger und Personen nahe der Wartezeit.

Was ist besser: 603 € oder 604 €?

Bei 604 € (Midijob) zahlen Sie minimale AN-Sozialabgaben (wenige Euro), erwerben aber vollen Sozialversicherungsschutz inkl. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Netto-Differenz ist gering, der Schutz deutlich besser. Allerdings wird dann auch Lohnsteuer fällig (je nach Steuerklasse). Ein unvorhersehbares Überschreiten schadet nicht: nach § 8 Abs. 1b SGB IV darf die Grenze innerhalb eines Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten um jeweils bis zu 603 € überschritten werden, ohne dass die geringfügige Beschäftigung endet.

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