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Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld — 13 €/Tag + Arbeitgeberzuschuss

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von max. 13 €/Tag von der Krankenkasse. Die Differenz zum normalen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Zusammen ergibt sich das volle Nettogehalt.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageMuSchG, § 19–20 (Mutterschutzgesetz)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Mutterschaftsgeld berechnen

Geben Sie Ihr Nettogehalt ein.

Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz.

€ 0,00Mutterschaftsgeld gesamt (14 Wochen)
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Wissenswertes

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen während des Mutterschutzes (6+8 Wochen). Es setzt sich aus dem Zuschuss der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) und dem Arbeitgeberzuschuss (Differenz zum Nettogehalt) zusammen.

Voraussetzungen

  • Gesetzlich krankenversichert (mit Anspruch auf Krankengeld)
  • Arbeitsverhältnis bei Beginn des Mutterschutzes
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Zusammen erhalten Sie Ihr volles Nettogehalt: Die Krankenkasse zahlt max. 13 €/Tag (= 390 €/Monat), den Rest stockt der Arbeitgeber auf. Bei einem Netto von 2.300 € erhalten Sie also 390 € von der KK und 1.910 € vom AG.

Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Ab 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse. Benötigt wird eine ärztliche Bescheinigung mit dem Geburtstermin. Der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss automatisch mit der Gehaltsabrechnung.

Was ist bei Frühgeburten?

Bei Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Zusätzlich werden die nicht genutzten Tage vor der Geburt an die Nachgeburtsfrist angehängt. Bei Mehrlingen gilt ebenfalls die 12-Wochen-Frist.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld als Privatversicherte?

Privatversicherte erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig max. 210 € (statt 13 €/Tag von der KK). Der AG-Zuschuss wird aber normal gezahlt, sodass Sie trotzdem nahezu Ihr Nettogehalt erhalten.

Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Ja, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Während des Mutterschutzes (meist 2 Monate) erhalten Sie daher kein zusätzliches Elterngeld. Die Elterngeld-Monate beginnen erst nach Ende des Mutterschutzes.

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