AmtsDeutschland
0%
Zum Inhalt springen
🔍 Behördengang suchen
🧮

MwSt-Rechner 2026

Mehrwertsteuer (19% oder 7%) hinzurechnen oder herausrechnen

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist die wichtigste Verbrauchsteuer in Deutschland. Der Regelsteuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Satz für Lebensmittel, Bücher und bestimmte Dienstleistungen 7%. Mit diesem Rechner können Sie die MwSt zu einem Nettobetrag hinzurechnen oder aus einem Bruttobetrag herausrechnen.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§ 12 UStG (Umsatzsteuergesetz)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Mehrwertsteuer berechnen

Geben Sie den Betrag ein und wählen Sie den Steuersatz sowie die Berechnungsrichtung.

€ 0,00Gesamtbetrag
📋 Diesen Rechner auf Ihrer Webseite einbetten

Kopieren Sie diesen Code und fügen Sie ihn in Ihre Webseite ein. Der Rechner funktioniert ohne externe Abhängigkeiten.

Wissenswertes

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt)?

Die Mehrwertsteuer (MwSt), offiziell Umsatzsteuer (USt) genannt, ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Sie wird vom Endverbraucher getragen, aber vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt.

Die zwei Steuersätze

  • 19% Regelsteuersatz: Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen — Elektronik, Kleidung, Handwerkerleistungen, Beratung etc.
  • 7% ermäßigter Steuersatz: Gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen und bestimmte medizinische Hilfsmittel.

Vorsteuerabzug für Unternehmer

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die in Eingangsrechnungen ausgewiesene MwSt (Vorsteuer) mit der MwSt aus ihren Ausgangsrechnungen verrechnen. Sie zahlen nur die Differenz ans Finanzamt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit einem Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr sind von der Umsatzsteuer befreit.

Beispielrechnung

Ein Produkt kostet netto 100 €. Mit 19% MwSt: 100 € × 1,19 = 119 € brutto. Die MwSt beträgt 19 €. Umgekehrt: 119 € brutto / 1,19 = 100 € netto.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer (MwSt) und Umsatzsteuer (USt) sind dasselbe. MwSt ist der umgangssprachliche Begriff, Umsatzsteuer der offizielle juristische Begriff im Umsatzsteuergesetz (UStG). Beide bezeichnen die Steuer von 19% bzw. 7%, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Welche Produkte haben 7% MwSt?

Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt unter anderem für: Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantbesuche), Bücher und Zeitungen (auch E-Books seit 2020), öffentlichen Nahverkehr (Strecken bis 50 km), Hotelübernachtungen (ohne Frühstück), Schnittblumen, Kunstgegenstände, Rollstühle und Prothesen, Tierfutter, Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen.

Wer ist von der MwSt befreit?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt. Sie stellen Rechnungen ohne MwSt aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Außerdem sind bestimmte Leistungen generell umsatzsteuerfrei, z.B. ärztliche Heilbehandlungen, Versicherungsleistungen und Vermietung von Wohnraum.

Wie berechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag?

Um die MwSt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19%) oder durch 1,07 (bei 7%). Beispiel: 119 € brutto / 1,19 = 100 € netto. Die MwSt beträgt dann 119 € - 100 € = 19 €. Alternativ können Sie den MwSt-Anteil direkt berechnen: Brutto × 19/119 = MwSt.

Muss die MwSt auf jeder Rechnung ausgewiesen werden?

Ja, auf jeder Rechnung über 250 € brutto muss die MwSt separat ausgewiesen werden (§ 14 UStG). Die Rechnung muss enthalten: Nettobetrag, angewandter Steuersatz (19% oder 7%), MwSt-Betrag und Bruttobetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto genügt die Angabe des Steuersatzes ohne separate Aufschlüsselung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine MwSt aus.

Fragen zur Mehrwertsteuer?

Schreiben Sie uns — wir helfen Ihnen gerne weiter. Für steuerliche Beratung empfehlen wir einen Steuerberater.

Anfrage senden