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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale — 0,30 € pro km (ab 21. km: 0,38 €)

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist eine Steuervergünstigung für den Arbeitsweg. Sie beträgt 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke). Ab dem 21. Kilometer erhöht sie sich auf 0,38 €. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Pendlerpauschale berechnen

Geben Sie die einfache Entfernung (Wohnung – Arbeitsstätte) und die Anzahl der Arbeitstage ein.

Nur die einfache Strecke (Hinweg), nicht Hin- und Rückweg.

Typisch: 220–230 Tage (5-Tage-Woche abzgl. Urlaub, Feiertage, Krankheit). Homeoffice-Tage abziehen.

Der Grenzsteuersatz bestimmt Ihre tatsächliche Steuerersparnis.

€ 0,00Pendlerpauschale pro Jahr
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Wissenswertes

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für die Kosten des Arbeitswegs. Sie wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Aktuelle Sätze (seit 2022)

  • 0,30 € pro km für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer (erhöht seit 2022, befristet bis Ende 2026)

Wichtige Regeln

  • Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht Hin- und Rückweg
  • Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß
  • Bei der Bahn kann der tatsächliche Ticketpreis angesetzt werden, wenn er höher ist als die Pauschale
  • Die Pauschale ist auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt (außer bei Pkw-Nutzung — dann unbegrenzt)
  • Homeoffice-Tage werden nicht berücksichtigt (dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)

Werbungskostenpauschale

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 € pro Jahr. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn sie (zusammen mit anderen Werbungskosten) diesen Betrag übersteigt.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Bekomme ich die Pendlerpauschale auch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Ja, die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — also auch für Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten (Jahreskarte, Monatskarte) ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale sind. Das Deutschlandticket (49 €/Monat = 588 €/Jahr) lohnt sich nur als Nachweis, wenn die Pauschale niedriger wäre.

Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?

Das Finanzamt akzeptiert in der Regel: bei einer 5-Tage-Woche ca. 220–230 Tage, bei einer 6-Tage-Woche ca. 260–280 Tage. Abzuziehen sind: Urlaubstage, Krankheitstage, Feiertage und Homeoffice-Tage. Für Homeoffice-Tage können Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr) ansetzen.

Was ist die Mobilitätsprämie für Geringverdiener?

Arbeitnehmer, die wegen ihres geringen Einkommens keine oder kaum Steuern zahlen, profitieren nicht von der erhöhten Pendlerpauschale als Steuerabzug. Für sie gibt es die Mobilitätsprämie: 14% der erhöhten Pauschale ab dem 21. km werden direkt ausgezahlt. Beispiel: 30 km Entfernung, 220 Tage → 10 km × 0,38 € × 220 = 836 € → 14% = 117 € Mobilitätsprämie.

Kann ich auch Fahrgemeinschaften absetzen?

Ja, jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann die volle Entfernungspauschale für seinen Arbeitsweg ansetzen — auch Mitfahrer, die kein eigenes Auto nutzen. Die 4.500-€-Grenze gilt jedoch für Mitfahrer (nicht für den Fahrer mit eigenem Pkw). Das macht Fahrgemeinschaften steuerlich sehr attraktiv.

Lohnt sich die Pendlerpauschale für kurze Strecken?

Bei kurzen Strecken lohnt sich die Pendlerpauschale oft nicht, da sie unter der Werbungskostenpauschale von 1.230 € bleibt. Beispiel: 10 km × 0,30 € × 220 Tage = 660 € — weniger als die Pauschale. Ab ca. 19 km bei 220 Arbeitstagen übersteigt die Pendlerpauschale allein die 1.230 €. Haben Sie weitere Werbungskosten (Fortbildung, Fachbücher, Arbeitsmittel), können sich auch kürzere Strecken lohnen.

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