Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für die Kosten des Arbeitswegs. Sie wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Aktuelle Sätze (seit 2022)
- 0,30 € pro km für die ersten 20 Kilometer
- 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer (erhöht seit 2022, befristet bis Ende 2026)
Wichtige Regeln
- Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht Hin- und Rückweg
- Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß
- Bei der Bahn kann der tatsächliche Ticketpreis angesetzt werden, wenn er höher ist als die Pauschale
- Die Pauschale ist auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt (außer bei Pkw-Nutzung — dann unbegrenzt)
- Homeoffice-Tage werden nicht berücksichtigt (dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
Werbungskostenpauschale
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 € pro Jahr. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn sie (zusammen mit anderen Werbungskosten) diesen Betrag übersteigt.