Pfändungsrechner 2026
Berechnen Sie den pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO — Pfändungsfreigrenzen
Der Pfändungsfreibetrag schützt ein Existenzminimum vor dem Zugriff von Gläubigern. Ab Juli 2025 beträgt der Grundfreibetrag 1.491,75 € monatlich für Personen ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag. Alles darüber wird teilweise gepfändet.