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Prozesskostenhilfe-Rechner 2026

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf PKH — kostenlose Rechtshilfe bei geringem Einkommen

Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten für Personen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Der Anspruch hängt vom einzusetzenden Einkommen ab (Einkommen nach Abzug der Freibeträge). Bei einem einzusetzenden Einkommen von 0 € ist PKH komplett kostenlos.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§§ 114–127 ZPO
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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PKH-Anspruch prüfen

Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihre Ausgaben ein.

€ 0,00Einzusetzendes Einkommen
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Wissenswertes

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht einkommensschwachen Personen den Zugang zum Gericht. Der Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.

Voraussetzungen

  • Geringes Einkommen (nach Abzug der Freibeträge)
  • Hinreichende Erfolgsaussicht der Klage
  • Keine mutwillige Rechtsverfolgung
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Prozesskostenhilfe

Was deckt PKH ab?

PKH übernimmt: Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und ggf. Zeugenentschädigungen. Nicht übernommen werden: Kosten des Gegners bei Prozessverlust, außergerichtliche Kosten und Reisekosten.

Muss ich PKH zurückzahlen?

Bei einzusetzendem Einkommen über 0 € zahlen Sie monatliche Raten (15–250 €) für max. 48 Monate. Danach erlöschen die Restschulden. Verbessert sich Ihr Einkommen innerhalb von 4 Jahren nach Bewilligung erheblich, kann das Gericht eine Nachzahlung anordnen.

Wie beantrage ich PKH?

PKH wird beim zuständigen Gericht beantragt (Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"). Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Nachweise über Verbindlichkeiten. Ein Anwalt kann den Antrag für Sie stellen.

Gilt PKH auch im Familienrecht?

Ja, PKH ist besonders häufig bei Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe (Beratungshilfeschein beim Amtsgericht, Eigenanteil: 15 €).

Was ist der Unterschied zwischen PKH und Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist für außergerichtliche Rechtsberatung (z.B. Anwaltsberatung, Schreiben). PKH ist für gerichtliche Verfahren (Klagen, Scheidung). Beide setzen geringes Einkommen voraus. Für Beratungshilfe genügt ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.

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