AmtsDeutschland
0%
Zum Inhalt springen
Behördengang suchen

Rentenrechner 2026

Berechnen Sie Ihre gesetzliche Rente — Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert

Deutsche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente wird nach einer Formel berechnet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich 42,52 € (§ 1 RWBestV 2026; Ost und West sind angeglichen). Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst (2026: 51.944 € brutto, vorläufig).

Letzte Aktualisierung6. September 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
Rechtsgrundlage§ 64 SGB VI (Rentenformel)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kostenloses Tool

Rente berechnen

Geben Sie Ihr Durchschnittsbruttoeinkommen und die voraussichtlichen Beitragsjahre ein.

Durchschnittseinkommen 2026: 51.944 € = 1 Entgeltpunkt pro Jahr (Anlage 1 SGB VI, vorläufig).

Regelaltersrente: ab 67 Jahren. Mindestversicherungszeit: 5 Jahre. Für 45 Jahre: Rente mit 63 (ab 1964: 65).

€ 0,00Geschätzte Monatsrente (brutto)
Diesen Rechner auf Ihrer Webseite einbetten

Kopieren Sie diesen Code und fügen Sie ihn in Ihre Webseite ein. Der Rechner funktioniert ohne externe Abhängigkeiten.

Wissenswertes

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren: Aktive Arbeitnehmer finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Die Höhe der eigenen Rente hängt von den gesammelten Entgeltpunkten ab.

Die Rentenformel

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

  • Entgeltpunkte: 1 EP = 1 Jahr mit Durchschnittseinkommen (2026: 51.944 €)
  • Zugangsfaktor: 1,0 bei Regelaltersrente; 0,997 pro Monat früherer Renteneintritt (−3,6% pro Jahr)
  • Rentenartfaktor: 1,0 für Altersrente
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 € (seit 1. Juli 2026, § 1 RWBestV 2026, Ost = West)

Durchschnittsrente 2024

Die durchschnittliche Altersrente beträgt ca. 1.120 € (Männer West) bzw. 820 € (Frauen West). Für 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst ergibt sich die Standardrente von 1913,40 € brutto (45 × 42,52 €).

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Rente

Wann kann ich in Rente gehen?

Das Regelaltersrentenalter beträgt 67 Jahre (für alle ab Jahrgang 1964). Mit 63 Jahren können Sie in Rente gehen, wenn Sie 45 Versicherungsjahre haben (für Jahrgänge ab 1964: ab 65 Jahren). Bei weniger als 45 Jahren ist ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen von 0,3% pro Monat (3,6% pro Jahr) möglich, frühestens ab 63 Jahren mit mindestens 35 Versicherungsjahren.

Was ist ein Entgeltpunkt?

Ein Entgeltpunkt (EP) entspricht einem Beitragsjahr mit exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2026: 51.944 € brutto, vorläufig). Wer genau diesen Betrag verdient, erhält 1,0 EP pro Jahr. Wer das Doppelte verdient, erhält 2,0 EP. Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €/Jahr, § 4 SVBezGrV 2026) begrenzt die EP auf ca. 1,95 pro Jahr — das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt 51.944 € (§ 3 Abs. 2 SVBezGrV 2026).

Muss ich Steuern auf meine Rente zahlen?

Ja, seit 2005 werden Renten schrittweise besteuert. 2025 sind 83,5% der Rente steuerpflichtig. Bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 100%. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt davon ab, ob die steuerpflichtige Rente den Grundfreibetrag übersteigt (Veranlagungszeitraum 2026: 12.348 €, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Kann ich freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen?

Ja, Sie können für Zeiten der Schulausbildung (ab 16 Jahre), des Studiums oder Lücken freiwillige Beiträge nachzahlen (§ 7 SGB VI). Der Mindestbeitrag beträgt 100,07 €/Monat, der Höchstbeitrag 1.404,30 €/Monat (2025). Nachzahlungen sind innerhalb bestimmter Fristen möglich und können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Wie hoch ist die Mindest- und Maximalrente?

Eine gesetzliche Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Die Grundrente (seit 2021) stockt jedoch Renten auf, wenn Sie mindestens 33 Jahre Beitragszeit haben und unterdurchschnittlich verdient haben. Die maximale Rente liegt theoretisch bei ca. 3.500 € (45 Jahre mit Höchstbeitrag), praktisch erreichen dies aber nur sehr wenige Versicherte.

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Anfrage senden