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Schenkungsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Schenkungsteuer — gleiche Freibeträge wie Erbschaftsteuer, alle 10 Jahre

Die Schenkungsteuer verwendet die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie die Erbschaftsteuer. Der große Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch frühzeitige Schenkungen kann so erheblich Steuern gespart werden.

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Rechner
RechtsgrundlageErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Rechner ist ein Informationsangebot. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
Kostenloses Tool

Schenkungsteuer berechnen

Geben Sie den Schenkungswert und das Verwandtschaftsverhältnis ein.

Achtung: Eltern haben bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag (bei Erbschaft: 100.000 €).

€ 0,00Schenkungsteuer
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Wissenswertes

Was ist die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer besteuert Zuwendungen unter Lebenden. Sie verwendet die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie die Erbschaftsteuer — mit dem Vorteil, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneuert werden.

Freibeträge bei Schenkung

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern: 20.000 € (Achtung: weniger als bei Erbschaft!)
  • Alle anderen: 20.000 €
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer

Was ist der Unterschied zur Erbschaftsteuer?

Die Steuersätze und Freibeträge sind grundsätzlich identisch. Wichtiger Unterschied: Bei Schenkungen haben Eltern nur 20.000 € Freibetrag (bei Erbschaft: 100.000 €), und der Versorgungsfreibetrag entfällt. Vorteil der Schenkung: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Wie oft kann ich steuerfrei schenken?

Alle 10 Jahre können die vollen Freibeträge erneut genutzt werden. Eltern können also alle 10 Jahre jedem Kind 400.000 € steuerfrei schenken. Bei 2 Elternteilen und 2 Kindern sind das 1.600.000 € pro Dekade. Früh anfangen lohnt sich.

Muss ich jede Schenkung melden?

Ja, Schenkungen über dem Freibetrag müssen innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Auch Schenkungen unter dem Freibetrag sollten dokumentiert werden, da sie innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden.

Kann ich eine Immobilie steuerfrei schenken?

Das selbst genutzte Familienheim kann zwischen Ehepartnern zu Lebzeiten komplett steuerfrei übertragen werden — ohne Begrenzung des Werts und ohne Anrechnung auf den Freibetrag. Für Kinder gilt diese Befreiung nur bei Erbschaft (nicht bei Schenkung zu Lebzeiten).

Was passiert bei einer Schenkung mit Nießbrauch?

Beim Nießbrauch behält der Schenker das Nutzungsrecht (z.B. Mieteinnahmen). Der Wert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen und reduziert so die Schenkungsteuer erheblich. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € und einem Nießbrauch von 200.000 € beträgt der steuerliche Wert nur 300.000 €.

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