Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Unbedingt ja. Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die wichtigste Versicherung überhaupt. Nach § 823 BGB haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Sie anderen zufügen — auch bei Fahrlässigkeit. Ein Personenschaden (z.B. jemand wird durch Ihre Schuld zum Pflegefall) kann schnell Millionen kosten. Ab 35 €/Jahr sind Sie umfassend geschützt.
Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Sie zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen: zerbrochene Gegenstände, Wasserschäden in der Mietwohnung, Verletzung anderer Personen, Schlüsselverlust (Schließanlage), Gefälligkeitsschäden (Umzugshilfe), Internetschäden (Virenweitergabe). Nicht versichert: vorsätzliche Schäden und Eigenschäden.
Sind meine Kinder mitversichert?
Im Familientarif: Ja, alle im Haushalt lebenden Kinder sind mitversichert — auch volljährige Kinder, solange sie sich in der ersten Ausbildung/Studium befinden und nicht verheiratet sind. Deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren, im Verkehr unter 10 Jahren) sind nur versichert, wenn der Tarif dies explizit einschließt.
Kann ich die Haftpflicht von der Steuer absetzen?
Ja, die private Haftpflichtversicherung kann als Sonderausgabe (Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab und liegt bei ca. 10–20 €/Jahr. Die Versicherung lohnt sich aber unabhängig von der Steuerersparnis.
Wie oft kann ich die Haftpflicht wechseln?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Vertragsablauf (meist Jahresende). Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (1 Monat). Im Schadenfall können beide Seiten kündigen. Tipp: Verträge mit 1-Jahres-Laufzeit (statt 3 Jahren) bieten mehr Flexibilität.