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Krankenkassen-Vergleich 2026

Alle gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, Bonusprogramm und Sonderleistungen im Vergleich

Alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten den gleichen Grundleistungskatalog (ca. 95% der Leistungen sind identisch). Der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag (0,90–3,50%) und den Sonderleistungen (Bonusprogramme, Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen). Ein Wechsel ist jederzeit möglich — Kündigungsfrist: zum Monatsende (seit 2021 nur noch 1 Monat statt 2).

Letzte Aktualisierung29. März 2026
Art der AnwendungInteraktiver Vergleich
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Dieser Vergleich dient der Information. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweiligen Anbieter oder einen Fachberater.
Vergleich

Die 10 größten Krankenkassen im Vergleich

KrankenkasseZusatzbeitragVersicherteBonusprogrammBesonderheiten
Techniker (TK)1,25%11,5 Mio.Bis 300 €/JahrNr. 1 bei Kundenzufriedenheit, App TK-Doc
BARMER2,49%8,7 Mio.Bis 200 €/JahrTeledoktor 24/7, Hautcheck per App
DAK-Gesundheit2,25%5,5 Mio.Bis 250 €/JahrSchwerpunkt Prävention, Online-Coaching
AOK (z.B. Bayern)1,58%27 Mio. (alle)Bis 250 €/JahrRegional unterschiedlich, starke Beratung vor Ort
IKK classic2,28%3,0 Mio.Bis 200 €/JahrHandwerker-Kasse, Osteopathie bis 180 €
KKH2,28%1,6 Mio.Bis 330 €/JahrProfessionelle Zahnreinigung bis 50 €
hkk0,98%0,9 Mio.Bis 200 €/JahrGünstigste große Kasse, Osteopathie 250 €
BKK firmus0,90%0,15 Mio.Bis 230 €/JahrNiedrigster Zusatzbeitrag bundesweit
Audi BKK1,55%0,5 Mio.Bis 350 €/JahrOffen für alle, Top Bonusprogramm
SBK2,15%1,0 Mio.Bis 250 €/JahrPersönlicher Kundenberater, keine Hotline-Schleifen
Hinweis: Stand März 2026. Zusatzbeiträge können sich jährlich ändern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (je 7,3% AG/AN). Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls hälftig geteilt. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 2,50%. Bei einem Gehalt von 3.500 € spart der Wechsel von 2,50% auf 0,98% ca. 26,60 € pro Monat (319 €/Jahr).
Wissenswertes

So wechseln Sie die Krankenkasse

Wechsel in 3 Schritten

  1. Neue Kasse wählen: Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Sonderleistungen (Tabelle oben).
  2. Bei neuer Kasse anmelden: Online, per Telefon oder in der Geschäftsstelle. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten Kasse.
  3. Arbeitgeber informieren: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Mitgliedsbescheinigung.

Wann kann ich wechseln?

  • Seit 2021: Kündigungsfrist nur noch 1 Monat zum Monatsende (kein 18-Monate-Bindung mehr bei regulärem Wechsel)
  • Bei Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht — Wechsel zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung gilt
  • 12-Monate-Bindung nur noch bei Wahltarifen (z.B. Selbstbehalt-Tarife)
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Krankenkassen-Vergleich

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6%) erhoben und ist der einzige variable Beitragsteil. Er wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,50%. Günstige Kassen wie die hkk (0,98%) oder BKK firmus (0,90%) liegen deutlich darunter.

Sind die Leistungen bei allen Krankenkassen gleich?

Ca. 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen GKV identisch: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorge. Der Unterschied liegt in den Satzungsleistungen: Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung (40–100 €), Osteopathie (60–360 €), erweiterte Vorsorge, Reiseimpfungen, Gesundheitskurse und Bonusprogramme.

Wie viel spare ich durch einen Wechsel?

Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € und einem Wechsel von der teuersten (3,50%) zur günstigsten Kasse (0,90%): Ersparnis = 3.500 × (3,50%-0,90%) / 2 = 45,50 € pro Monat = 546 € pro Jahr. Bei einem Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €) sind es sogar bis zu 71,66 € monatlich = 860 € pro Jahr.

Kann mein Arbeitgeber mir die Kasse vorschreiben?

Nein, die Wahl der Krankenkasse ist frei. Jeder gesetzlich Versicherte kann jede für ihn geöffnete Krankenkasse wählen, unabhängig vom Arbeitgeber, Beruf oder Wohnort. Es gibt bundesweit geöffnete Kassen (z.B. TK, BARMER, hkk) und regional begrenzte Kassen (z.B. AOK).

Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet Beiträge nach dem Einkommen (14,6% + Zusatzbeitrag). Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. In die PKV können Angestellte mit über 69.300 € Jahresbrutto (2024), Selbständige und Beamte wechseln. Zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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