Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6%) erhoben und ist der einzige variable Beitragsteil. Er wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,50%. Günstige Kassen wie die hkk (0,98%) oder BKK firmus (0,90%) liegen deutlich darunter.
Sind die Leistungen bei allen Krankenkassen gleich?
Ca. 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen GKV identisch: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorge. Der Unterschied liegt in den Satzungsleistungen: Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung (40–100 €), Osteopathie (60–360 €), erweiterte Vorsorge, Reiseimpfungen, Gesundheitskurse und Bonusprogramme.
Wie viel spare ich durch einen Wechsel?
Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € und einem Wechsel von der teuersten (3,50%) zur günstigsten Kasse (0,90%): Ersparnis = 3.500 × (3,50%-0,90%) / 2 = 45,50 € pro Monat = 546 € pro Jahr. Bei einem Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €) sind es sogar bis zu 71,66 € monatlich = 860 € pro Jahr.
Kann mein Arbeitgeber mir die Kasse vorschreiben?
Nein, die Wahl der Krankenkasse ist frei. Jeder gesetzlich Versicherte kann jede für ihn geöffnete Krankenkasse wählen, unabhängig vom Arbeitgeber, Beruf oder Wohnort. Es gibt bundesweit geöffnete Kassen (z.B. TK, BARMER, hkk) und regional begrenzte Kassen (z.B. AOK).
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet Beiträge nach dem Einkommen (14,6% + Zusatzbeitrag). Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. In die PKV können Angestellte mit über 69.300 € Jahresbrutto (2024), Selbständige und Beamte wechseln. Zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.