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Krankenkassen-Vergleich 2026

Alle gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, Bonusprogramm und Sonderleistungen im Vergleich

GKV-Spitzenverband

Alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten den gleichen Grundleistungskatalog (ca. 95% der Leistungen sind identisch). Der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag (je nach Kasse verschieden, § 242 Abs. 1 SGB V) und den Sonderleistungen (Bonusprogramme, Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen). Ein Wechsel ist jederzeit möglich — Kündigungsfrist: zum Monatsende (seit 2021 nur noch 1 Monat statt 2).

Letzte Aktualisierung8. September 2026
Art der AnwendungInteraktiver Vergleich
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Dieser Vergleich dient der Information. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweiligen Anbieter oder einen Fachberater. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vergleich

Die 10 größten Krankenkassen im Vergleich

KrankenkasseZusatzbeitragVersicherteBonusprogrammBesonderheiten
Techniker (TK)2,69%11,5 Mio.Bis 300 €/JahrNr. 1 bei Kundenzufriedenheit, App TK-Doc
BARMER3,29%8,7 Mio.Bis 200 €/JahrTeledoktor 24/7, Hautcheck per App
DAK-Gesundheit3,2%5,5 Mio.Bis 250 €/JahrSchwerpunkt Prävention, Online-Coaching
AOK (z.B. Bayern)2,69%27 Mio. (alle)Bis 250 €/JahrRegional unterschiedlich, starke Beratung vor Ort
IKK classic3,85%3,0 Mio.Bis 200 €/JahrHandwerker-Kasse, Osteopathie bis 180 €
KKH3,78%1,6 Mio.Bis 330 €/JahrProfessionelle Zahnreinigung bis 50 €
hkk2,59%0,9 Mio.Bis 200 €/JahrGünstigste große Kasse, Osteopathie 250 €
BKK firmus2,18%0,15 Mio.Bis 230 €/JahrNiedrigster Zusatzbeitrag bundesweit
Audi BKK2,6%0,5 Mio.Bis 350 €/JahrOffen für alle, Top Bonusprogramm
SBK3,8%1,0 Mio.Bis 250 €/JahrPersönlicher Kundenberater, keine Hotline-Schleifen
Hinweis: Stand September 2026. Zusatzbeiträge können sich jährlich ändern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (je 7,3% AG/AN). Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls hälftig geteilt. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (§ 242a Abs. 2 SGB V): 2,9%. Bei einem Gehalt von 3.500 € kostet jeder Prozentpunkt Unterschied im Zusatzbeitrag 17,50 € im Monat (210,00 € im Jahr) — die andere Hälfte trägt nach § 249 Abs. 1 SGB V der Arbeitgeber.

Woher diese Zahlen stammen. Jeder Zusatzbeitragssatz oben ist der von der jeweiligen Kasse selbst veröffentlichte Satz, geprüft am 08.09.2026. Die gesetzlich maßgebliche Gesamtübersicht führt der GKV-Spitzenverband nach § 242 Abs. 5 SGB V — dort steht für jede Kasse der tagesaktuelle Satz. Sätze können sich auch unterjährig ändern: die IKK classic hat ihren zum 1. August 2026 angehoben.

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie sofort wechseln. Normalerweise sind Sie nach § 175 SGB V zwölf Monate an Ihre Kasse gebunden. Führt sie einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht sie ihn, gilt das nicht: Sie können bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Satz erstmals erhoben wird — unabhängig davon, wie lange Sie schon Mitglied sind.
Der Leistungskatalog ist zu rund 95 % gesetzlich derselbe. Der Zusatzbeitrag ist deshalb bei gleichem Bedarf der wichtigste Unterschied — aber rechnen Sie ihn auf Ihr Gehalt um, bevor Sie wechseln: Sie tragen nur die Hälfte, und bei einem Unterschied von einem Prozentpunkt sind das bei 3.500 € brutto rund 17,50 € im Monat.
Wissenswertes

So wechseln Sie die Krankenkasse

Wechsel in 3 Schritten

  1. Neue Kasse wählen: Vergleichen Sie Zusatzbeitrag und Sonderleistungen (Tabelle oben).
  2. Bei neuer Kasse anmelden: Online, per Telefon oder in der Geschäftsstelle. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten Kasse.
  3. Arbeitgeber informieren: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Mitgliedsbescheinigung.

Wann kann ich wechseln?

  • Seit 2021: Kündigungsfrist nur noch 1 Monat zum Monatsende (kein 18-Monate-Bindung mehr bei regulärem Wechsel)
  • Bei Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht — Wechsel zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung gilt
  • 12-Monate-Bindung nur noch bei Wahltarifen (z.B. Selbstbehalt-Tarife)
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Krankenkassen-Vergleich

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6%) erhoben und ist der einzige variable Beitragsteil. Er wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt für 2026 nach § 242a Abs. 2 SGB V 2,9%. Was eine bestimmte Kasse verlangt, steht nach § 242 Abs. 1 SGB V in ihrer Satzung und wird von ihr selbst veröffentlicht — der Durchschnitt sagt darüber nichts aus.

Sind die Leistungen bei allen Krankenkassen gleich?

Ca. 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen GKV identisch: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorge. Der Unterschied liegt in den Satzungsleistungen: Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung (40–100 €), Osteopathie (60–360 €), erweiterte Vorsorge, Reiseimpfungen, Gesundheitskurse und Bonusprogramme.

Wie viel spare ich durch einen Wechsel?

Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € und einem Wechsel von der teuersten (3,85%) zur günstigsten (2,18%) der hier verglichenen Kassen: Ersparnis = 3.500 × (3,85% − 2,18%) / 2 = 29,23 € pro Monat = 350,70 € pro Jahr. Geteilt wird durch zwei, weil Sie nach § 249 Abs. 1 SGB V nur die Hälfte tragen. Bei einem Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €, § 2 SVBezGrV 2026) sind es 48,53 € monatlich = 582,41 € pro Jahr.

Kann mein Arbeitgeber mir die Kasse vorschreiben?

Nein, die Wahl der Krankenkasse ist frei. Jeder gesetzlich Versicherte kann jede für ihn geöffnete Krankenkasse wählen, unabhängig vom Arbeitgeber, Beruf oder Wohnort. Es gibt bundesweit geöffnete Kassen (z.B. TK, BARMER, hkk) und regional begrenzte Kassen (z.B. AOK).

Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet Beiträge nach dem Einkommen (14,6% + Zusatzbeitrag). Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. In die PKV können Angestellte mit über 69.300 € Jahresbrutto (2024), Selbständige und Beamte wechseln. Zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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