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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat. Nach § 78 AufenthG enthält das eingebaute elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium unter anderem das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke; Fingerabdrücke werden dabei erst ab Vollendung des sechsten Lebensjahres erfasst. Weil diese Daten bei der Aushändigung mit Ihrer Person abgeglichen werden, gibt die Ausländerbehörde die Karte in aller Regel nur persönlich heraus — zuständig ist ausschließlich Ihre örtliche Ausländerbehörde, nicht das BAMF.

Zwischen der Bewilligung Ihres Antrags und dem Abholtermin liegt die Herstellung bei der Bundesdruckerei. Getrennt von der Karte entsteht dort der PIN-Brief mit der fünfstelligen Einmal-PIN, der zehnstelligen PUK und dem Sperrkennwort. Wie Sie diesen Brief bekommen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt und unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Diese Seite erklärt alle drei gängigen Varianten, den vollständigen Ablauf des Abholtermins, die Gebührenlage nach der Aufenthaltsverordnung und was Sie mit der Online-Ausweisfunktion anfangen können.

Letzte Aktualisierung25. August 2026
Rechtsgrundlage§ 78 AufenthG i.V.m. § 45c AufenthV
VerifizierungGeprüft durch AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Ausländerbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenAushändigung gebührenfreiNeuausstellung 67 € (§ 45c AufenthV)
Bearbeitungszeitca. 4 Wochen HerstellungBundesdruckerei (Bsp. Bremen) + Terminwartezeit
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

Abholbenachrichtigung der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde teilt Ihnen mit, dass die Karte aus der Bundesdruckerei eingetroffen ist — je nach Haus per Brief, per E-Mail oder per SMS; ein bundeseinheitliches Verfahren gibt es dafür nicht. Bringen Sie die Benachrichtigung mit, weil darauf in der Regel Ihr Aktenzeichen, der zuständige Bereich und häufig auch der Abholschalter genannt sind. Ist nach der üblichen Herstellungszeit keine Nachricht eingegangen, fragen Sie unter Angabe des Aktenzeichens nach: Die Karte kann längst vorliegen, während die Benachrichtigung auf dem Postweg hängt.

Gültiger Reisepass oder anerkannter Passersatz

Der eAT ist kein Passersatz, sondern weist ausschließlich Ihr Aufenthaltsrecht nach — deshalb ist beim Abholtermin ein gültiges Passdokument zum Identitätsabgleich erforderlich. Der Pass muss dieselbe Namensschreibweise tragen wie Ihr Antrag; Abweichungen führen dazu, dass die Aushändigung zurückgestellt wird. Wurde Ihr Pass zwischenzeitlich neu ausgestellt, weisen Sie unaufgefordert darauf hin, weil in der Akte noch die alte Passnummer hinterlegt ist.

Bisheriger eAT, Fiktionsbescheinigung oder Ankunftsnachweis

Bei einer Verlängerung nehmen die Ausländerbehörden das bisherige Dokument beim Abholtermin entgegen und entwerten es; der Rhein-Erft-Kreis und zahlreiche weitere Behörden beschreiben genau diesen Ablauf. Eine ausdrückliche bundesrechtliche Abgabepflicht bei der Aushändigung ist in AufenthG und AufenthV zwar nicht normiert, praktisch verlangen es aber nahezu alle Häuser — die Handhabung ist damit abhängig von der zuständigen Behörde. Haben Sie die Übergangszeit mit einer Fiktionsbescheinigung überbrückt, bringen Sie auch diese mit, weil sie mit der Aushändigung gegenstandslos wird.

PIN-Brief — nur, wenn Sie ihn bereits besitzen

Der PIN-Brief der Bundesdruckerei enthält die fünfstellige Einmal-PIN, die zehnstellige PUK und das Sperrkennwort. Ob Sie ihn zum Termin mitbringen können, hängt von Ihrer Behörde ab: In Bremen wird er bereits bei der Antragstellung im Migrationsamt ausgehändigt, im Rhein-Erft-Kreis erst beim Abholtermin, die Stadt Bochum beschreibt weiterhin den Postversand. Haben Sie den Brief bereits erhalten, nehmen Sie ihn mit; erhalten Sie ihn erst vor Ort, ist hier nichts vorzubereiten.

Terminbestätigung

Die meisten Ausländerbehörden vergeben für die Aushändigung einen eigenen, kurzen Termin und lassen ohne Buchung niemanden vor. Bringen Sie die Bestätigung ausgedruckt oder auf dem Smartphone mit, weil am Einlass regelmäßig Termin und Personalie abgeglichen werden. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn rechtzeitig ab — nicht abgesagte Termine verlängern in vielen Häusern die Wartezeit auf den nächsten freien Slot um Wochen.

Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person (Ausnahmefall)

Die Aushändigung ist auf den persönlichen Identitätsabgleich angelegt und erfolgt deshalb in aller Regel nur an Sie selbst. Eine bundesrechtliche Norm, die die Abholung durch Bevollmächtigte ausnahmslos ausschließt, existiert allerdings nicht; einzelne Behörden lassen sie mit schriftlicher Vollmacht und dem Ausweisdokument der bevollmächtigten Person zu. Klären Sie das vor dem Termin ausdrücklich mit Ihrer Ausländerbehörde, statt jemanden auf Verdacht zu schicken und den Termin zu verlieren.

Zahlungsmittel für noch offene Gebühren

Für die Aushändigung selbst sieht die Aufenthaltsverordnung keine gesonderte Gebühr vor; abgedeckt ist sie durch die Gebühr für die Erteilung des Titels nach den §§ 44 und 45 AufenthV. Ob bei Ihnen noch etwas offen ist, hängt davon ab, wann Ihre Behörde kassiert — viele Häuser erheben die Gebühr bereits bei der Antragstellung. Erkundigen Sie sich vorab nach den akzeptierten Zahlungsmitteln, weil Kartenzahlung längst nicht in jeder Ausländerbehörde möglich ist.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Herstellung bei der Bundesdruckerei abwarten

    Nach der positiven Entscheidung über Ihren Antrag wird der eAT nicht in der Behörde gedruckt, sondern zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt und anschließend an Ihre Ausländerbehörde geliefert. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist dafür gibt es nicht; als amtlichen Anhaltspunkt nennt das Land Bremen für die Herstellung Wartezeiten von derzeit rund vier Wochen. Wichtig für die Planung: Herstellungszeit und Terminwartezeit sind zwei verschiedene Dinge — zur Produktionsdauer kommt die Zeit hinzu, die Ihre Behörde für die Benachrichtigung und für einen freien Aushändigungstermin benötigt. In dieser Phase müssen Sie nichts tun; Nachfragen vor Ablauf der üblichen Herstellungszeit beschleunigen den Vorgang nicht.

  2. 2

    Klären, wie Ihre Behörde den PIN-Brief ausgibt

    Der PIN-Brief wird von der Bundesdruckerei getrennt von der Karte erzeugt, der Weg zu Ihnen ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Es gibt drei gängige Varianten: Bremen händigt den PIN-Brief bereits bei der Antragstellung im Migrationsamt aus, der Rhein-Erft-Kreis beschreibt die Lieferung durch die Bundesdruckerei zwischen Beantragung und Abholung mit Aushändigung beim Abholtermin, und die Stadt Bochum beschreibt weiterhin den klassischen Postversand an Ihre Meldeanschrift. Fragen Sie deshalb schon bei der Antragstellung nach, welcher Weg bei Ihnen gilt — sonst warten Sie unter Umständen auf einen Brief, der gar nicht kommen soll. Haben Sie den Brief bereits in der Hand, legen Sie ihn an einen festen Ort: Er enthält die einzige Einmal-PIN, die für Ihre Karte ausgegeben wird.

  3. 3

    Abholbenachrichtigung abwarten und Termin buchen

    Sobald die Karte in der Behörde eingetroffen ist, werden Sie benachrichtigt — je nach Haus per Brief, E-Mail oder SMS. Buchen Sie den Aushändigungstermin sofort nach Erhalt der Nachricht, weil die Terminkontingente vieler Ausländerbehörden schnell vergeben sind und die Wartezeit auf einen Slot die eigentliche Herstellungszeit übersteigen kann. Prüfen Sie bei der Buchung, ob Ihre Behörde für die Aushändigung eine eigene Terminart anbietet; ein regulärer Beratungstermin ist dafür oft nicht vorgesehen und wird am Schalter abgewiesen. Notieren Sie sich die Terminnummer und den genauen Standort, denn größere Städte händigen Dokumente teilweise in einer anderen Dienststelle aus als der, in der Sie den Antrag gestellt haben.

  4. 4

    Persönlich erscheinen und Identität abgleichen lassen

    Beim Termin gleicht die Sachbearbeitung Ihre Identität mit den Daten ab, die nach § 78 AufenthG auf dem Chip gespeichert sind — dazu gehören Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, wobei Fingerabdrücke erst ab Vollendung des sechsten Lebensjahres erfasst werden. Legen Sie Ihren gültigen Pass, die Abholbenachrichtigung und, falls vorhanden, das bisherige Dokument vor. Viele Behörden lassen Sie die Fingerabdrücke an einem Terminal zur Kontrolle auflegen, damit ein Produktionsfehler sofort auffällt und nicht erst Monate später beim ersten Auslesen. Bei einer Verlängerung wird der alte eAT beziehungsweise die Fiktionsbescheinigung eingezogen und entwertet; für Kinder unter 16 Jahren erscheint in der Regel eine sorgeberechtigte Person mit.

  5. 5

    Karte und Zusatzblatt sofort am Schalter prüfen

    Kontrollieren Sie noch vor Ort Namensschreibweise samt Umlauten und Sonderzeichen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie die aufgedruckte Gültigkeitsdauer. Prüfen Sie ebenso die Nebenbestimmungen: Der Aufdruck zur Erwerbstätigkeit (etwa „Erwerbstätigkeit gestattet“) und ein gegebenenfalls beigefügtes Zusatzblatt entscheiden darüber, was Sie arbeitsrechtlich dürfen — Arbeitgeber lesen genau diesen Aufdruck. Melden Sie jede Abweichung sofort, solange Sie noch am Schalter stehen. Fällt ein falscher Eintrag erst später auf, läuft die Korrektur als Änderung von Angaben und damit als Neuausstellung des Dokuments nach § 45c AufenthV.

  6. 6

    Einmal-PIN in eine eigene sechsstellige PIN ändern

    Die fünfstellige Einmal-PIN aus dem PIN-Brief — bis 2024 als Transport-PIN bezeichnet — ist nur ein einziges Mal verwendbar und dient ausschließlich der Erstfreischaltung. Nutzbar wird die Online-Ausweisfunktion erst, nachdem Sie damit eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, die ausschließlich aus Ziffern bestehen darf. Dafür brauchen Sie die amtliche AusweisApp des Bundes (ausweisapp.bund.de) und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät am Rechner; der frühere Produktname „AusweisApp2“ wird nicht mehr geführt. Alternativ setzen viele Ausländerbehörden und Bürgerämter die PIN an einem Terminal vor Ort. Vermeiden Sie Geburtsdaten und Zahlenfolgen wie 123456, und merken Sie sich die PIN: Nach dreimaliger Falscheingabe hilft nur noch die zehnstellige PUK aus dem PIN-Brief.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Aushändigung des eATKeine gesonderte Gebühr
Erteilung des TitelsGebühr nach §§ 44–45 AufenthV (bereits im Antrag)
Neuausstellung des Dokuments67 Euro (§ 45c AufenthV)
Chipdefekt ohne eigenes VerschuldenGebührenfrei
Ersatz-PIN-Brief / PIN neu setzenAbhängig von der zuständigen Behörde
ZahlungsortBei der zuständigen Ausländerbehörde
ZahlungsmittelAbhängig von der zuständigen Behörde

Die Abholung selbst kostet nichts. Die Aufenthaltsverordnung kennt keinen eigenen Gebührentatbestand für die Aushändigung; abgedeckt ist der Vorgang durch die Gebühr für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach den §§ 44 und 45 AufenthV, die viele Behörden bereits bei der Antragstellung erheben. Verlangt Ihre Behörde beim Abholtermin trotzdem noch Geld, handelt es sich in aller Regel um diese offene Erteilungsgebühr und nicht um eine zusätzliche Abholgebühr.

67 Euro nach § 45c AufenthV — vier Fälle. Die Gebühr fällt an, wenn das Dokument neu auszustellen ist wegen Verlusts, wegen Ablaufs der technischen Kartennutzungsdauer, wegen einer Änderung von Angaben oder wegen Verlusts der technischen Funktionsfähigkeit des Chips. Der letzte Fall hat eine wichtige Ausnahme: Bei einem Chipdefekt entfällt die Gebühr, wenn Sie den Defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht haben — bestehen Sie darauf, wenn die Karte ohne erkennbare äußere Beschädigung nicht mehr ausgelesen werden kann.

Für einen verlorenen PIN-Brief nennt das Bundesrecht keinen Preis. Die Aufenthaltsverordnung enthält keinen Gebührentatbestand für einen Ersatz-PIN-Brief oder für das Neusetzen der PIN. Praktisch lässt sich die PIN bei der zuständigen Behörde neu setzen; ob dafür eine Verwaltungsgebühr nach Landes- oder Kommunalrecht erhoben wird, ist abhängig von der zuständigen Behörde. Verlässlich beziffert ist im Bundesrecht nur die Neuausstellung des Dokuments selbst mit 67 Euro.

Kosten im Vorfeld: das digitale Lichtbild. Für den eAT ist seit dem 1. Mai 2025 ein digitales Lichtbild vorgeschrieben — entweder als Aufnahme am Terminal der Behörde oder von einem zertifizierten Fotografen, der das Bild mit einem Data-Matrix-Code sicher übermittelt. Diese Kosten entstehen bei der Antragstellung, nicht bei der Abholung, überraschen aber viele Antragstellende, die noch mit Papierbildern rechnen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der PIN-Brief kommt nicht überall per Post. Das Verfahren wurde umgestellt und ist heute behördenabhängig: Bremen gibt den PIN-Brief bereits bei der Antragstellung im Migrationsamt aus, der Rhein-Erft-Kreis händigt ihn beim Abholtermin aus, die Stadt Bochum beschreibt weiterhin den Postversand. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass ein Brief unterwegs ist, sondern fragen Sie bei Ihrer Behörde nach dem konkreten Weg.

Im PIN-Brief stehen drei Dinge, nicht nur die PIN. Er enthält die fünfstellige Einmal-PIN, die zehnstellige PUK und das Sperrkennwort. Die PUK entsperrt die Karte, wenn die sechsstellige PIN dreimal falsch eingegeben wurde; das Sperrkennwort brauchen Sie, um die Online-Ausweisfunktion bei Verlust sperren zu lassen. Bewahren Sie den Brief getrennt von der Karte auf — wer beides zusammen in der Geldbörse trägt, gibt bei einem Diebstahl alles auf einmal aus der Hand.

Die Anwendung heißt heute nur noch „AusweisApp“. Der frühere Produktname „AusweisApp2“ wird seit der Umbenennung nicht mehr geführt; die amtliche Anwendung des Bundes finden Sie unter ausweisapp.bund.de und in den App-Stores unter dem Namen AusweisApp. Für die Nutzung benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät am Rechner. Laden Sie die App ausschließlich aus offiziellen Quellen — für die Online-Ausweisfunktion existieren zahlreiche Nachahmerangebote.

Online-Ausweisfunktion: erst ab 16 Jahren und freiwillig. Die Funktion kann erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden; ihre Nutzung ist freiwillig und lässt sich jederzeit aktivieren oder wieder deaktivieren. Mit ihr weisen Sie sich digital gegenüber Behördenportalen, gegenüber ELSTER oder bei einer Kontoeröffnung aus, ohne persönlich zu erscheinen. Wer die Funktion nicht braucht, verliert nichts — der eAT bleibt als Nachweis des Aufenthaltsrechts vollständig gültig.

Was der Chip enthält — und ab welchem Alter. Nach § 78 AufenthG speichert das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium unter anderem Lichtbild und zwei Fingerabdrücke; die Fingerabdrücke werden erst ab Vollendung des sechsten Lebensjahres erfasst. Die Verarbeitung dieser biometrischen Daten ist nur zulässig, soweit das Gesetz sie ausdrücklich erlaubt. Für Kinder unter sechs Jahren wird der eAT deshalb ohne Fingerabdrücke ausgestellt.

Die Karte läuft ab, Ihr Aufenthaltsrecht nicht. Der eAT hat eine technische Kartennutzungsdauer von höchstens zehn Jahren. Bei einer Niederlassungserlaubnis oder einem anderen unbefristeten Titel endet mit dem Kartenablauf nur das Dokument, nicht Ihr Aufenthaltsrecht — die Karte ist dann nach § 45c AufenthV für 67 Euro neu auszustellen. Das ist eine der häufigsten Verwechslungen: Sie verlieren nichts, Sie brauchen nur ein neues Stück Plastik als Nachweis.

Bei Verlust oder Diebstahl: zwei Meldungen, nicht eine. Melden Sie den Verlust unverzüglich Ihrer Ausländerbehörde, damit das Dokument als abhandengekommen erfasst wird. Lassen Sie zusätzlich die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf 116 116 sperren — dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief, weshalb Sie es getrennt notiert haben sollten. Die Neuausstellung des Dokuments nach Verlust ist einer der Fälle des § 45c AufenthV und kostet 67 Euro.

Digitales Lichtbild seit dem 1. Mai 2025. Für den eAT wird das Lichtbild nicht mehr auf Papier entgegengenommen, sondern digital übermittelt: entweder als Aufnahme an einem Terminal der Behörde oder von einem zertifizierten Fotografen über einen sicheren Cloud-Upload mit Data-Matrix-Code. Diese Regel betrifft das Antragsverfahren, das dieser Seite vorgelagert ist — planen Sie den Weg zum Fotografen oder die Terminalnutzung beim Antragstermin mit ein.

Nicht abgeholte Karten: Fristen sind Behördensache. Bundesrechtlich ist nicht geregelt, wie lange eine nicht abgeholte Karte aufbewahrt und wann sie vernichtet wird; diese Fristen sind abhängig von der zuständigen Behörde. Melden Sie sich deshalb aktiv, wenn Sie längere Zeit im Ausland sind oder den Termin nicht wahrnehmen können. Kommt es zur Vernichtung, muss das Dokument neu hergestellt werden — die Gebührenfrage beantwortet in diesem Fall Ihre Ausländerbehörde, weil § 45c AufenthV genau diesen Fall nicht ausdrücklich nennt.

Achten Sie auf das Zusatzblatt. Nebenbestimmungen wie Wohnsitzauflagen oder Beschränkungen der Erwerbstätigkeit stehen teilweise nicht auf der Karte selbst, sondern auf einem separaten Zusatzblatt. Dieses Blatt gehört zum Dokument und ist bei Kontrollen sowie gegenüber Arbeitgebern zusammen mit der Karte vorzulegen. Bewahren Sie es sorgfältig auf und prüfen Sie schon am Schalter, ob die dort eingetragenen Auflagen dem entsprechen, was Ihnen im Bescheid mitgeteilt wurde.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den PIN-Brief für Werbung gehalten und weggeworfen. Ohne die fünfstellige Einmal-PIN lässt sich die Online-Ausweisfunktion nicht freischalten, und ohne PUK und Sperrkennwort fehlen Ihnen die Mittel zum Entsperren und zum Sperren der Karte. Die Folge ist ein zusätzlicher Behördengang: Die PIN muss bei der zuständigen Behörde neu gesetzt werden, was einen Termin und Wartezeit kostet. Ob dafür eine Gebühr anfällt, ist abhängig von der zuständigen Behörde — die Aufenthaltsverordnung sieht dafür keinen Gebührentatbestand vor.

Wochenlang auf einen PIN-Brief gewartet, der nie kommen sollte. Wer annimmt, der Brief werde immer per Post zugestellt, verschiebt den Abholtermin unnötig — obwohl die eigene Behörde ihn längst bei der Antragstellung ausgehändigt hat oder ihn erst beim Abholtermin herausgibt. Die Folge sind verlorene Wochen und im schlimmsten Fall eine abgelaufene Fiktionsbescheinigung, mit der Sie Ihren Aufenthalt nicht mehr lückenlos nachweisen können. Klären Sie den Zustellweg mit einem Anruf, bevor Sie warten.

Bisheriges Dokument nicht mitgebracht. Bei einer Verlängerung ziehen die Ausländerbehörden den alten eAT beziehungsweise die Fiktionsbescheinigung beim Abholtermin ein und entwerten sie. Fehlt das Dokument, wird die Aushändigung in vielen Häusern zurückgestellt und Sie brauchen einen neuen Termin — mit der aktuellen Terminlage bedeutet das oft mehrere Wochen Verzögerung. Legen Sie alle Aufenthaltsdokumente am Vorabend zusammen mit Pass und Terminbestätigung bereit.

Die Karte erst zu Hause geprüft. Ein falsch geschriebener Name, ein vertauschtes Geburtsdatum oder eine unzutreffende Nebenbestimmung zur Erwerbstätigkeit fällt am Schalter in zwei Minuten auf. Wird der Fehler erst später bemerkt, läuft die Korrektur als Änderung von Angaben und damit als Neuausstellung des Dokuments nach § 45c AufenthV — ein neuer Termin, eine neue Herstellungszeit von mehreren Wochen und im Zweifel eine Gebührendiskussion. Ein falscher Erwerbstätigkeitsvermerk kann zusätzlich dazu führen, dass ein Arbeitgeber Sie nicht einstellt.

Im App-Store nach „AusweisApp2“ gesucht. Diesen Produktnamen gibt es nicht mehr; die amtliche Anwendung des Bundes heißt seit der Umbenennung schlicht „AusweisApp“. Wer den alten Namen sucht, landet leicht bei kostenpflichtigen Nachahmerangeboten, die persönliche Daten abgreifen. Laden Sie die App ausschließlich über ausweisapp.bund.de oder die offiziellen Store-Einträge des Bundes herunter.

Die Einmal-PIN mehrfach verwenden wollen. Die fünfstellige PIN aus dem PIN-Brief ist ausschließlich für die Erstfreischaltung gedacht und danach verbraucht. Wer sie als dauerhafte PIN behandelt und keine eigene sechsstellige PIN setzt, kann die Online-Ausweisfunktion schlicht nicht nutzen. Und wer die sechsstellige PIN dann dreimal falsch eingibt, kommt ohne die zehnstellige PUK aus dem PIN-Brief nicht mehr weiter.

Eine andere Person ohne Absprache zur Abholung geschickt. Da bei der Aushändigung Ihre Identität mit den Chipdaten abgeglichen wird, händigen die meisten Behörden die Karte nur Ihnen persönlich aus. Erscheint jemand anderes ohne vorherige Absprache, verfällt der Termin und die Wartezeit beginnt von vorn. Ausnahmen mit schriftlicher Vollmacht gibt es, sie sind aber abhängig von der zuständigen Behörde und müssen vorher bestätigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was ist die Einmal-PIN – und was war die Transport-PIN?

Die Einmal-PIN ist die fünfstellige Nummer aus dem PIN-Brief, mit der Sie die Online-Ausweisfunktion ein einziges Mal freischalten können. Bis 2024 wurde dieselbe Nummer im PIN-Brief als Transport-PIN bezeichnet; heute lautet der offizielle Begriff Einmal-PIN. Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion erst, nachdem Sie damit eine selbst gewählte, sechsstellige PIN aus reinen Ziffern gesetzt haben.

Wann und wie bekomme ich den PIN-Brief?

Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt und hängt von Ihrer Ausländerbehörde ab. In Bremen erhalten Sie den PIN-Brief bereits bei der Antragstellung im Migrationsamt, im Rhein-Erft-Kreis wird er beim Abholtermin ausgehändigt, die Stadt Bochum beschreibt weiterhin den Postversand. Fragen Sie deshalb schon bei der Antragstellung nach, welcher Weg bei Ihnen gilt, statt auf einen Brief zu warten, der möglicherweise gar nicht kommt.

Was steht außer der PIN noch im PIN-Brief?

Der PIN-Brief enthält drei Angaben: die fünfstellige Einmal-PIN, die zehnstellige PUK und das Sperrkennwort. Die PUK entsperrt die Karte, wenn die sechsstellige PIN dreimal falsch eingegeben wurde; das Sperrkennwort benötigen Sie, um die Online-Ausweisfunktion bei Verlust über den Sperrnotruf 116 116 sperren zu lassen. Bewahren Sie den Brief deshalb getrennt von der Karte auf.

Kann jemand anderes den eAT für mich abholen?

In der Regel nein, weil bei der Aushändigung Ihre Identität mit den auf dem Chip gespeicherten Daten abgeglichen wird. Eine bundesrechtliche Norm, die die Abholung durch Bevollmächtigte ausnahmslos ausschließt, gibt es allerdings nicht: Einzelne Ausländerbehörden lassen sie mit schriftlicher Vollmacht und dem Ausweis der bevollmächtigten Person zu. Klären Sie das vor dem Termin mit Ihrer Behörde ab, statt jemanden auf Verdacht zu schicken.

Wie lange dauert es, bis der eAT abholbereit ist?

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Als amtlichen Anhaltspunkt nennt das Land Bremen für die Herstellung durch die Bundesdruckerei Wartezeiten von derzeit rund vier Wochen. Dazu kommt die Zeit, die Ihre Behörde für die Benachrichtigung und für einen freien Abholtermin benötigt; die Gesamtdauer ist damit abhängig von der zuständigen Behörde.

Was kostet die Abholung, und wann werden 67 Euro fällig?

Für die Aushändigung selbst sieht die Aufenthaltsverordnung keine gesonderte Gebühr vor; die Gebühr nach den §§ 44 und 45 AufenthV deckt bereits die Erteilung des Aufenthaltstitels ab. 67 Euro fallen nach § 45c AufenthV erst an, wenn das Dokument neu auszustellen ist, etwa bei Verlust, nach Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer, bei Änderung von Angaben oder bei Verlust der technischen Funktionsfähigkeit des Chips. Bei einem Chipdefekt entfällt die Gebühr, wenn Sie den Defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht haben.

Ab welchem Alter kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen?

Die Online-Ausweisfunktion des eAT kann erst ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden. Ihre Nutzung ist freiwillig und lässt sich jederzeit aktivieren oder wieder deaktivieren. Zusätzlich benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die amtliche AusweisApp des Bundes.

Mein eAT läuft ab, mein Aufenthaltsrecht ist unbefristet – was gilt dann?

Die Chipkarte hat eine technische Kartennutzungsdauer von höchstens zehn Jahren, unabhängig davon, ob Ihr Aufenthaltsrecht befristet ist. Läuft diese Nutzungsdauer ab, endet Ihr Aufenthaltsrecht nicht, das Dokument muss aber neu ausgestellt werden; § 45c AufenthV nennt dafür 67 Euro. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, weil Sie ohne gültiges Dokument Ihren Aufenthaltsstatus im Alltag nicht nachweisen können.

Was passiert, wenn ich den eAT nicht abhole?

Bundesrechtlich ist nicht geregelt, wie lange eine nicht abgeholte Karte bei der Ausländerbehörde aufbewahrt und wann sie vernichtet wird; diese Fristen sind abhängig von der zuständigen Behörde. Die Gebührentatbestände des § 45c AufenthV erfassen diesen Fall nicht ausdrücklich, ob eine Neuherstellung für Sie kostenpflichtig ist, muss Ihre Behörde beantworten. Melden Sie sich dort, sobald Sie merken, dass Sie den Abholtermin nicht wahrnehmen können.

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