BAföG-Weiterförderung beantragen
BAföG-Amt · Verlängerung

BAföG-Amt · Verlängerung
Spätestens nach dem 4. Fachsemester: Formblatt 5 (vom Prüfungsamt bestätigt) beim BAföG-Amt einreichen.
Anerkannte Gründe: Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung, Gremienarbeit, erstmaliges Nichtbestehen.
Fachrichtungswechsel bis zum 3. Semester (wichtiger Grund) oder 2. Semester (unabweisbarer Grund) möglich.
Das BAföG-Amt prüft und entscheidet über die Weiterförderung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Kostenlos |
| Weiterförderung nach RSZ | Zinsloses Darlehen (kein Zuschuss) |
| Weiterförderung nach Fachrichtungswechsel | Regulär (50% Zuschuss + 50% Darlehen) |
Ohne Formblatt 5 nach dem 4. Semester wird die Förderung eingestellt — auch wenn Sie weiterstudieren.
Nach dem 3. Semester ist ein geförderter Fachrichtungswechsel nur in Ausnahmefällen möglich.
Für Förderung über die Regelstudienzeit müssen Gründe (Krankheit, Kind etc.) nachgewiesen werden.