Stimmt es, dass 30 Prozent der Messungen fehlerhaft sind?
Für diese Zahl gibt es keine amtliche Grundlage, und wir veröffentlichen sie deshalb nicht. Sie stammt aus der Werbung von Anbietern, die Bußgeldverfahren als Dienstleistung verkaufen. Über Ihren Fall sagt eine solche Quote ohnehin nichts: Ob eine Messung angreifbar ist, hängt vom Gerät, vom Aufbau, von der Bedienung und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab – und das zeigt allein die Akte.
Was genau lässt sich an einer Messung prüfen?
Vor allem vier Dinge, und alle stehen in der Akte: der Eichschein – war das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht? –, das Messprotokoll mit Aufbau, Einsatzzeit und Bedienung, der Schulungsnachweis der Bedienperson und das Beweisfoto samt Auswertbarkeit. Hinzu kommt der Toleranzabzug, der je nach Verfahren und Geschwindigkeitsbereich unterschiedlich ausfällt. Ohne Akteneinsicht ist keiner dieser Punkte überprüfbar.
Warum reicht es nicht, die Messung einfach zu bestreiten?
Weil Gerichte zugelassene Messverfahren als standardisierte Messverfahren behandeln. Das Ergebnis gilt dann zunächst als verlässlich, ohne dass die Behörde es im Einzelnen beweisen müsste. Wer es angreifen will, muss konkrete Anhaltspunkte vortragen – etwa eine abgelaufene Eichung oder ein lückenhaftes Protokoll. Ein allgemeines „die Messung war falsch" genügt diesem Maßstab nicht und führt regelmäßig zu nichts.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
Immer gleich: Erst der Einspruch nach § 67 OWiG – zwei Wochen ab Zustellung, ohne Begründung –, dann die Akteneinsicht, dann die Entscheidung, ob sich das Verfahren lohnt. Diese Reihenfolge ist nicht Taktik, sondern Notwendigkeit: Die Frist läuft, bevor Sie die Akte kennen. Wer wartet, bis er die Unterlagen hat, hat die Frist versäumt.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Für die Akteneinsicht praktisch ja – und die ist der Kern des Vorgehens. Ohne Akte diskutieren Sie über Eichschein und Messprotokoll, ohne sie gesehen zu haben. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was droht: Bei einem Verwarnungsgeld von wenigen Euro eher nicht, bei Punkten oder einem Fahrverbot in aller Regel schon. Prüfen Sie außerdem, ob eine Rechtsschutzversicherung den Verkehrsbereich abdeckt – das verschiebt die Rechnung deutlich.
Was ist der Toleranzabzug?
Ein Abschlag vom gemessenen Wert, der die Messungenauigkeit berücksichtigt. Er richtet sich nach dem Messverfahren und dem Geschwindigkeitsbereich und wird vor der Zuordnung zum Bußgeldkatalog abgezogen. Praktisch wichtig wird er an den Schwellen: Ob eine Überschreitung knapp unter oder knapp über einer Grenze für Punkte oder ein Fahrverbot liegt, kann allein am richtigen Toleranzabzug hängen. Prüfen Sie deshalb, ob er im Bescheid ausgewiesen und richtig bemessen ist.
Auf dem Foto bin ich nicht zu erkennen — reicht das?
Es kann ein sachlicher Einwand sein, wenn Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden soll und das Beweisfoto dafür nicht taugt. Automatisch endet das Verfahren damit aber nicht: Die Behörde kann weitere Ermittlungen anstellen, und bei Halter- und Firmenfahrzeugen kommen andere Wege in Betracht. Prüfen Sie den Punkt trotzdem – er gehört zu den Dingen, die sich schnell und ohne Aufwand klären lassen.
Wann sollte ich den Einspruch besser zurücknehmen?
Wenn die Akteneinsicht keinen konkreten Anhaltspunkt ergeben hat. Dann ist die Fortsetzung meist die wirtschaftlich schlechtere Entscheidung: Bei einer gerichtlichen Entscheidung zu Ihren Lasten tragen Sie die Verfahrenskosten, und das Gericht ist an die Höhe des Bescheids nicht gebunden – eine Verschlechterung ist möglich. Die Rücknahme ist kein Scheitern, sondern die Konsequenz aus dem, was die Akte gezeigt hat.