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Behördengang suchen

Jagdschein verlängern

Der Kalender, der zählt, ist der Jagdkalender

Untere JagdbehördeEndet am 31. März§§ 15, 17 BJagdG

Die Verlängerung scheitert fast nie am Antrag, sondern am Kalender. Der Jagdschein endet mit dem Jagdjahr, das nach § 11 Absatz 4 BJagdG vom 1. April bis 31. März läuft — nicht am Jahrestag der Ausstellung. Wer im Oktober verlängert hat, ist am 31. März trotzdem am Ende, wenn er einen Einjahresschein hat.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist keine Empfehlung, sondern eine Erteilungsvoraussetzung mit einer bundesweit festen Mindestsumme. Der § 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG nennt sie wörtlich: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Fehlt sie oder läuft sie aus, ist der Jagdschein zu versagen — unabhängig davon, wie gut die Prüfung war.

Und die Verlängerung ist keine Formalie: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit erneut und verlangt einen aktuellen Versicherungsnachweis. Ein Schein, dessen Deckung im Vorjahr endete, wird nicht verlängert, sondern versagt.

Letzte Aktualisierung31. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 11 Abs. 4, 15, 17 BJagdG
VerifizierungGeprüft an BJagdG, WaffG, StGB und BArtSchV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Jagdbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ende31. MärzEnde des Jagdjahres, § 11 Abs. 4
ZuständigWohnsitzbehördeAuch nach einem Umzug
GebührNach LandesrechtEin- oder Dreijahresschein
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Der bisherige Jagdschein

Er wird bei der Verlängerung vorgelegt und mit dem neuen Geltungszeitraum versehen oder ersetzt — das hängt vom Land ab.

Aktueller Versicherungsnachweis

Mit der laufenden Deckung über 500.000 Euro und 50.000 Euro. Eine Police, die im Vorjahr endete, trägt die Verlängerung nicht.

Amtlicher Lichtbildausweis

Zur Identitätsfeststellung; bei einem Umzug zugleich der Nachweis des neuen Wohnsitzes.

Angaben für die erneute Zuverlässigkeitsprüfung

Die Behörde fragt Register erneut ab. Eintragungen seit der letzten Erteilung können zur Versagung führen — auch wenn der Schein jahrelang unbeanstandet war.

Die Gebühr des Landes

Sie unterscheidet sich je nach Land und danach, ob Sie für ein Jahr oder für drei Jagdjahre verlängern. Der Dreijahresschein ist häufig, aber nicht überall, günstiger je Jahr.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Das Ende am Jagdjahr ablesen

    Nicht am Ausstellungsdatum. Tragen Sie sich den 31. März ein und rechnen Sie die Bearbeitungszeit zurück.

  2. 2

    Die Versicherung vorher verlängern

    Die Behörde will die laufende Deckung sehen. Klären Sie mit dem Versicherer, dass die Police über den 31. März hinaus läuft, bevor Sie den Antrag stellen.

  3. 3

    Rechtzeitig bei der Wohnsitzbehörde beantragen

    Zuständig ist die untere Jagdbehörde am Wohnsitz. Nach einem Umzug ist es die neue — der Schein selbst bleibt bundesweit gültig, die Zuständigkeit wandert mit.

  4. 4

    Ein- oder Dreijahresschein entscheiden

    Der § 15 Abs. 2 erlaubt bis zu drei Jagdjahre. Wer ohnehin jedes Jahr jagt, spart mit dem längeren Schein meist Gebühr und Behördengänge.

  5. 5

    Auf die erneute Zuverlässigkeitsprüfung einstellen

    Sie ist Teil jeder Verlängerung. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit, gerade in den Wochen vor dem Jagdjahreswechsel, wenn alle gleichzeitig kommen.

  6. 6

    Nach Ablauf nicht weiterjagen

    Ein abgelaufener Schein ist kein gültiger. Die Jagd damit ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 BJagdG mit einem Rahmen bis 5.000 Euro — und die Versicherung deckt dann regelmäßig nicht mehr.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Auch hier entscheidet das LandUnd die Versicherung ist die eigentliche Bedingung
Verlängerung für ein JagdjahrNach Landesrecht
Verlängerung für drei JagdjahreNach Landesrecht
Jagdhaftpflicht, Mindestdeckung500.000 Euro / 50.000 Euro
Erneute ZuverlässigkeitsprüfungIn der Gebühr enthalten
Jagd mit abgelaufenem ScheinOrdnungswidrigkeit, Rahmen bis 5.000 Euro
Nach Versagung: WiderspruchNach Landesrecht

Sämtliche Gebühren dieser Behörde stehen in der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung des Kreises. Bundesweit einheitliche Beträge gibt es hier nicht — auch nicht für die waffenrechtlichen Erlaubnisse, seit die bundesrechtliche Kostenverordnung zum Waffengesetz aufgehoben wurde und die Länder eigene Regelungen erlassen haben. Einzelne Länder erheben inzwischen sogar laufende Gebühren für den Waffenbesitz.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Schein endet am 31. März, nicht am Jahrestag. Das ist der Fehler, der in dieser Behörde am häufigsten passiert.

Die Versicherung wird jedes Mal neu geprüft. Ohne laufende Deckung über 500.000 Euro und 50.000 Euro gibt es keine Verlängerung — der § 17 Abs. 1 Nr. 4 lässt der Behörde keinen Spielraum.

Die Zuverlässigkeit wird erneut geprüft. Eine Eintragung seit der letzten Erteilung kann zur Versagung führen, auch nach vielen beanstandungsfreien Jahren.

Nach einem Umzug ist die neue Wohnsitzbehörde zuständig. Der Schein selbst bleibt bundesweit gültig; nur der Ansprechpartner wechselt.

Der Dreijahresschein ist zulässig (§ 15 Abs. 2: höchstens drei Jagdjahre) und spart Behördengänge. Ob er auch Geld spart, sagt die Gebührenordnung Ihres Landes.

In den Wochen vor dem Jagdjahreswechsel kommen alle gleichzeitig. Vier bis sechs Wochen Vorlauf sind kein Übermaß an Vorsicht.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Vom Ausstellungsdatum aus rechnen statt vom 31. März.

Die Versicherung erst nach dem Antrag verlängern.

Annehmen, die Verlängerung sei eine reine Formalie ohne neue Prüfung.

Nach dem Umzug beim alten Kreis beantragen.

Im März kommen und sich über die Wartezeit wundern.

Mit abgelaufenem Schein jagen — Bußgeld und fehlender Versicherungsschutz zugleich.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wann läuft mein Jagdschein ab?

Mit dem Ende des Jagdjahres, also am 31. März — nicht am Jahrestag der Ausstellung. Der § 11 Absatz 4 BJagdG definiert das Jagdjahr als den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März, und der § 15 knüpft die Geltungsdauer des Jagdscheins daran. Wer im Oktober beantragt hat, hat mit einem Einjahresschein trotzdem nur bis zum folgenden 31. März.

Was brauche ich für die Verlängerung?

Den bisherigen Jagdschein, einen amtlichen Lichtbildausweis und vor allem einen aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mit fünfhunderttausend Euro für Personen- und fünfzigtausend Euro für Sachschäden. Die Behörde prüft außerdem die Zuverlässigkeit erneut.

Ist die Verlängerung eine reine Formalie?

Nein. Die Behörde fragt die Register erneut ab und prüft die Versicherung neu. Eine Eintragung, die seit der letzten Erteilung hinzugekommen ist, kann zur Versagung führen — auch nach vielen beanstandungsfreien Jahren. Und ohne laufende Deckung lässt der § 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG der Behörde keinen Spielraum.

Wo verlängere ich nach einem Umzug?

Bei der unteren Jagdbehörde Ihres neuen Wohnsitzes. Der Jagdschein selbst bleibt gültig — er gilt nach § 15 BJagdG im gesamten Bundesgebiet —, aber die Zuständigkeit für Verlängerung und Aufsicht wandert mit dem Wohnsitz mit.

Lohnt sich der Dreijahresschein?

Der § 15 Absatz 2 BJagdG erlaubt den Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre, und wer ohnehin jedes Jahr jagt, spart damit Behördengänge. Ob er auch Gebühren spart, hängt von der Gebührenordnung Ihres Landes ab; in vielen, aber nicht in allen Ländern ist er je Jahr günstiger. Fragen Sie beide Beträge ab und rechnen Sie nach.

Was passiert, wenn ich mit abgelaufenem Schein jage?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 BJagdG mit einem Bußgeldrahmen bis zu fünftausend Euro. Praktisch schwerer wiegt oft das Zweite: Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht entfällt regelmäßig mit dem Schein, und ein Personenschaden ohne Deckung trifft Sie persönlich.

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