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Jagdschein beantragen

Bundesweit gültig, nach Landesrecht bezahlt

Untere Jagdbehörde§§ 15, 17 BJagdGJagdjahr ab 1. April

Der § 15 Absatz 2 BJagdG kennt zwei Formen: den Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Das Jagdjahr läuft nach § 11 Absatz 4 vom 1. April bis 31. März — daran hängen Ablauf und Verlängerung, nicht am Ausstellungstag. Und der Schein gilt im gesamten Bundesgebiet: Wer umzieht, braucht keinen neuen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist keine Empfehlung, sondern eine Erteilungsvoraussetzung mit einer bundesweit festen Mindestsumme. Der § 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG nennt sie wörtlich: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Fehlt sie oder läuft sie aus, ist der Jagdschein zu versagen — unabhängig davon, wie gut die Prüfung war.

Bei der Jagdbehörde greifen drei Regelwerke ineinander, und fast jeder Irrtum entsteht daraus, dass sie vermischt werden: Das Bundesjagdgesetz bestimmt, wer jagen darf und wer den Wildschaden zahlt; das Waffengesetz bestimmt, welche Waffen ein Jäger führen darf und mit welchen Fristen; und das Landesrecht mit der Satzung des Kreises bestimmt sämtliche Gebühren und die Jagdsteuer. Das Regime ist bundeseinheitlich, der Preis ist es nie.

Letzte Aktualisierung31. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 15, 17 BJagdG
VerifizierungGeprüft an BJagdG, WaffG, StGB und BArtSchV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Jagdbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
GeltungsdauerBis drei JagdjahreOder vierzehn aufeinanderfolgende Tage als Tagesjagdschein
RäumlichGanzes Bundesgebiet§ 15 Abs. 2 BJagdG
GebührNach LandesrechtKein bundesweiter Tarif
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung

Ohne sie wird kein Jagdschein erteilt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.

Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung

Mit den Mindestsummen des § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Der Nachweis muss die laufende Deckung belegen, nicht nur den Abschluss.

Amtlicher Lichtbildausweis und Lichtbild

Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, dazu ein aktuelles Passbild für den Schein.

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Zentralregister

Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit; je nach Land holt sie die Auskünfte selbst ein oder verlangt sie von Ihnen. Fragen Sie das vorher ab, sonst verlieren Sie zwei Wochen.

Nachweis der körperlichen Eignung

Der § 17 Abs. 1 nennt sie als Voraussetzung. Wann ein Zeugnis verlangt wird — regelmäßig ab einem bestimmten Alter oder bei Anhaltspunkten —, bestimmt die zuständige Behörde nach Landesrecht.

Bei 16- bis 18-Jährigen: der Jugendjagdschein

Der § 16 BJagdG lässt ihn für Personen zu, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht achtzehn sind. Gejagt wird nur in Begleitung; die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Die Jägerprüfung bestehen

    Sie ist die Eintrittskarte und der zeitlich längste Teil. Erst danach beginnt das eigentliche Verwaltungsverfahren.

  2. 2

    Die Jagdhaftpflicht abschließen

    Vor dem Antrag, nicht danach: Die Behörde muss die laufende Deckung mit den gesetzlichen Mindestsummen sehen, sonst ist der Schein nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG zu versagen.

  3. 3

    Den Antrag bei der unteren Jagdbehörde stellen

    Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz des Bewerbers. Ob sie beim Landratsamt, beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt sitzt, richtet sich nach Landesrecht.

  4. 4

    Die Zuverlässigkeitsprüfung abwarten

    Sie ist der Teil, der die Bearbeitungszeit bestimmt. Register werden abgefragt, und bei Eintragungen entscheidet die Behörde im Einzelfall.

  5. 5

    Die Gebühr nach Landesrecht zahlen

    Sie steht in der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung des Kreises und unterscheidet sich erheblich — auch danach, ob Sie einen Ein- oder Dreijahresschein wählen.

  6. 6

    Auf das Jagdjahr achten

    Der Schein läuft mit dem Jagdjahr (1. April bis 31. März), nicht ab dem Ausstellungstag. Wer im Februar beantragt, hat unter Umständen nur zwei Monate — planen Sie die Verlängerung von Anfang an mit ein.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Bundesrecht ohne BundespreisDie einzige feste Zahl ist die Versicherungssumme
Jahresjagdschein (bis drei Jagdjahre)Nach Landesrecht
Tagesjagdschein (vierzehn aufeinanderfolgende Tage)Nach Landesrecht
Mindestdeckung Personenschäden500.000 Euro, § 17 BJagdG
Mindestdeckung Sachschäden50.000 Euro, § 17 BJagdG
Jugendjagdschein (16 bis 18)Nach Landesrecht
Jagd ohne gültigen JagdscheinOrdnungswidrigkeit, Rahmen bis 5.000 Euro

Für Tagesjagdscheine für Ausländer dürfen nach § 15 Abs. 2 BJagdG nur die Gebühren für Inländer erhoben werden, wenn das Heimatland die Gegenseitigkeit gewährleistet. Sämtliche Gebühren dieser Behörde stehen in der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung des Kreises. Bundesweit einheitliche Beträge gibt es hier nicht — auch nicht für die waffenrechtlichen Erlaubnisse, seit die bundesrechtliche Kostenverordnung zum Waffengesetz aufgehoben wurde und die Länder eigene Regelungen erlassen haben. Einzelne Länder erheben inzwischen sogar laufende Gebühren für den Waffenbesitz.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Ein Umzug macht ihn nicht ungültig, und ein zweiter Schein für ein anderes Land ist nicht nötig.

Er läuft mit dem Jagdjahr vom 1. April bis 31. März. Das ist der häufigste Planungsfehler: Wer spät im Jagdjahr beantragt, zahlt für einen vollen Schein und nutzt einen Rest.

Die Versicherungssummen sind bundesweit fest — 500.000 Euro und 50.000 Euro. Eine private Haftpflicht deckt die Jagd in aller Regel nicht mit ab.

Fällt die Versicherung weg, fällt die Voraussetzung weg. Der Schein ist dann einzuziehen; die Behörde erfährt es vom Versicherer.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden, und die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Beides steht ausdrücklich im § 16 BJagdG.

Der Jagdschein ist nicht die Jagderlaubnis. Er sagt, dass Sie jagen dürfen; wo Sie jagen dürfen, sagt der Jagderlaubnisschein des Revierinhabers.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den Schein spät im Jagdjahr beantragen und den Rest bezahlen.

Die private Haftpflicht für ausreichend halten.

Annehmen, der Schein gelte nur im eigenen Bundesland.

Ihn mit der Jagderlaubnis verwechseln — das sind zwei Dokumente.

Beim Jugendjagdschein an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen.

Nach dem Wegfall der Versicherung weiterjagen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange gilt der Jagdschein?

Der § 15 Absatz 2 BJagdG kennt den Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Maßgeblich ist das Jagdjahr, das nach § 11 Absatz 4 vom 1. April bis zum 31. März läuft — nicht der Ausstellungstag. Wer spät im Jagdjahr beantragt, bezahlt einen vollen Schein für einen Rest.

Gilt der Jagdschein in ganz Deutschland?

Ja. Der § 15 BJagdG sagt es ausdrücklich: «Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.» Ein Umzug macht ihn nicht ungültig, und Sie brauchen für ein anderes Bundesland keinen zweiten Schein. Was sich mit dem Umzug ändert, ist nur die zuständige Behörde für die nächste Verlängerung.

Welche Versicherung brauche ich?

Eine Jagdhaftpflichtversicherung mit den Mindestsummen des § 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG: fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden. Das ist eine Erteilungsvoraussetzung, keine Empfehlung — ohne laufende Deckung ist der Jagdschein zu versagen. Eine normale Privathaftpflicht schließt die Jagd in aller Regel nicht ein.

Was kostet der Jagdschein?

Das bestimmt die Gebührenordnung des Landes oder die Satzung des Kreises; einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht, und die Spannen zwischen den Ländern sind erheblich. Fragen Sie die Gebühr bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab und lassen Sie sich sagen, was der Ein- und was der Dreijahresschein kostet.

Ab welchem Alter darf ich jagen?

Der § 17 BJagdG versagt den Jagdschein unter sechzehn Jahren. Für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht achtzehn sind, sieht der § 16 den Jugendjagdschein vor: Gejagt wird nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson, und die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.

Darf ich mit dem Jagdschein überall jagen?

Nein, und das ist die wichtigste Unterscheidung dieser Behörde. Der Jagdschein sagt, dass Sie jagen dürfen; wo Sie jagen dürfen, sagt der Jagderlaubnisschein des Revierinhabers oder ein eigener Pachtvertrag. Wer ohne dieses zweite Dokument in fremdem Revier jagt, verletzt fremdes Jagdausübungsrecht — und das ist Jagdwilderei nach § 292 StGB.

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