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Jägerprüfung

Der Teil, den man nicht wegrechnen kann

Vor Ort§ 15 Abs. 5 BJagdGDrei Prüfungsteile

Der § 15 Absatz 5 BJagdG schreibt die Prüfung in drei Teilen vor: einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung. Und er zieht dabei eine Grenze, die den Ruf dieser Prüfung erklärt: «mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar».

Die Fachgebiete nennt derselbe Absatz ausdrücklich: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, dazu die Führung von Jagdwaffen sowie Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht. Es ist kein Waffenschein mit Naturkunde, sondern eine Prüfung über ein ganzes Rechtsgebiet.

Was die Vorbereitung kostet, steht in keinem Gesetz. Der Lehrgang ist eine private Leistung eines Verbandes oder einer Jagdschule, die Prüfungsgebühr richtet sich nach Landesrecht, und Munition und Ausrüstung kommen hinzu. Jede bundesweit genannte Gesamtsumme ist eine Schätzung, keine Rechtsgröße.

Letzte Aktualisierung31. August 2026
Rechtsgrundlage§ 15 Abs. 5 BJagdG
VerifizierungGeprüft an BJagdG, WaffG, StGB und BArtSchV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Jagdbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
PrüfungsteileDreiSchriftlich, mündlich-praktisch, Schießen
SchießprüfungNicht ausgleichbarWortlaut des § 15 Abs. 5
KostenLehrgang privatPrüfungsgebühr nach Landesrecht
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Anmeldung zur Prüfung

Bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle — je nach Land die untere Jagdbehörde, der Landesjagdverband oder eine eigens bestimmte Prüfungsbehörde. Das ist die erste Frage, die Sie stellen sollten.

Amtlicher Lichtbildausweis

Zur Identitätsfeststellung am Prüfungstag. Ohne ihn wird nicht zugelassen.

Nachweis über den Vorbereitungslehrgang

Wo das Landesrecht ihn verlangt. Der Umfang der Ausbildung ist Landesrecht; das Bundesgesetz schreibt nur die Prüfung vor, nicht die Stundenzahl.

Nachweise für die Schießprüfung

Je nach Land ein Schießnachweis oder die Teilnahme an einem Übungsschießen. Da dieser Teil nicht ausgleichbar ist, ist er der einzige, bei dem Übung nicht optional ist.

Zahlung der Prüfungsgebühr

Nach der Gebührenordnung des Landes. Sie ist getrennt von den Lehrgangskosten, die an eine private Einrichtung gehen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Die zuständige Prüfungsstelle klären

    Sie ist nicht überall dieselbe: In manchen Ländern prüft die untere Jagdbehörde, in anderen der Landesjagdverband im Auftrag. Fragen Sie das vor der Kursbuchung ab.

  2. 2

    Den Vorbereitungslehrgang wählen

    Kompaktkurs oder über Monate verteilt — beides ist üblich. Prüfen Sie, ob der Anbieter im betreffenden Land anerkannt ist und ob die Schießausbildung enthalten ist.

  3. 3

    Die Fachgebiete des Gesetzes systematisch abarbeiten

    Der § 15 Abs. 5 listet sie auf: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Waffentechnik, Waffenführung und die vier Rechtsgebiete. Diese Liste ist der Lehrplan.

  4. 4

    Das Schießen ernst nehmen

    Es ist der Teil, den ein starkes schriftliches Ergebnis nach dem Gesetzeswortlaut nicht retten kann. Wer hier durchfällt, fällt insgesamt durch.

  5. 5

    Die Prüfung ablegen

    Alle drei Teile nach der Prüfungsordnung des Landes. Sie regelt auch, welche Teile bei einer Wiederholung erneut abzulegen sind.

  6. 6

    Mit dem Zeugnis den Jagdschein beantragen

    Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, nicht der Jagdschein selbst. Den beantragen Sie danach bei der unteren Jagdbehörde — mit Versicherungsnachweis.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Zwei Rechnungen von zwei verschiedenen StellenDer Kurs ist privat, die Prüfung ist amtlich
VorbereitungslehrgangPrivate Leistung, freie Preisbildung
PrüfungsgebührNach Gebührenordnung des Landes
WiederholungsprüfungNach Landesrecht, erneut gebührenpflichtig
Munition und SchießstandNach Anbieter
AusrüstungPrivat
Anschließender JagdscheinEigene Gebühr nach Landesrecht

Für die Vorbereitung gibt es keine Rechtsgröße: Der Lehrgang ist eine private Leistung mit freier Preisbildung, und nur die Prüfungsgebühr steht in einer Gebührenordnung. Wer eine bundesweite Gesamtsumme liest, liest eine Schätzung — vergleichen Sie Angebote in Ihrer Region und fragen Sie, was darin enthalten ist.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Schießprüfung ist nicht ausgleichbar. Das steht wörtlich im § 15 Abs. 5 BJagdG und ist der Grund, warum diese Prüfung als schwer gilt — nicht der Stoffumfang.

Die Fachgebiete stehen im Gesetz. Wer sie als Checkliste benutzt, hat den Lehrplan; es sind zehn Blöcke, davon vier Rechtsgebiete.

Die Stundenzahl der Ausbildung ist Landesrecht. Das Bundesgesetz schreibt sie nicht vor — Zahlen wie «120 Stunden» stammen aus Kursangeboten, nicht aus dem BJagdG.

Auch die Durchfallquote ist keine bundesweite Größe. Sie wird je Prüfungsstelle erhoben und schwankt erheblich; eine einzelne Zahl für ganz Deutschland gibt es nicht.

Prüfungsstelle und Wiederholungsregeln sind Landesrecht. Ob bei einer Wiederholung alle Teile erneut abzulegen sind, entscheidet die Prüfungsordnung Ihres Landes.

Die bestandene Prüfung ist noch kein Jagdschein. Es fehlen der Antrag, die Zuverlässigkeitsprüfung und die Haftpflicht mit 500.000 Euro und 50.000 Euro.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die Schießprüfung für ausgleichbar halten. Das Gesetz sagt das Gegenteil.

Den Kurs buchen, bevor die zuständige Prüfungsstelle geklärt ist.

Eine Stundenzahl aus einem Kursangebot für eine gesetzliche Vorgabe halten.

Eine bundesweite Durchfallquote zitieren, die niemand so erhebt.

Die Lehrgangskosten für eine amtliche Gebühr halten.

Glauben, mit dem Zeugnis dürfe man sofort jagen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Aus welchen Teilen besteht die Jägerprüfung?

Aus dreien. Der § 15 Absatz 5 BJagdG verlangt einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil sowie eine Schießprüfung. Dabei gilt ausdrücklich: mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar.

Welche Fachgebiete werden geprüft?

Das Gesetz zählt sie auf: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, dazu die Führung von Jagdwaffen sowie Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht. Diese Aufzählung ist zugleich der beste Lehrplan, den Sie bekommen können.

Was kostet die Jägerprüfung?

Das lässt sich nicht bundesweit beziffern, weil zwei verschiedene Rechnungen entstehen: Der Vorbereitungslehrgang ist eine private Leistung eines Verbandes oder einer Jagdschule mit freier Preisbildung, und nur die Prüfungsgebühr steht in der Gebührenordnung des Landes. Hinzu kommen Munition, Schießstand und Ausrüstung. Jede genannte Gesamtsumme ist eine Schätzung, keine Rechtsgröße.

Wie viele Stunden Ausbildung sind vorgeschrieben?

Das Bundesjagdgesetz schreibt keine Stundenzahl vor; es regelt die Prüfung, nicht den Umfang der Ausbildung. Vorgaben dazu macht das Landesrecht, und die häufig genannten Zahlen stammen aus Kursangeboten. Fragen Sie deshalb bei der zuständigen Prüfungsstelle Ihres Landes nach, was tatsächlich verlangt wird.

Wie hoch ist die Durchfallquote?

Eine bundesweite Quote gibt es nicht — die Zahlen werden je Prüfungsstelle erhoben und schwanken erheblich. Wer eine einzelne Prozentzahl für ganz Deutschland liest, liest eine Hochrechnung. Aussagekräftig ist allenfalls die Statistik der Prüfungsstelle, bei der Sie antreten.

Darf ich nach bestandener Prüfung sofort jagen?

Nein. Die Prüfung ist nur die Voraussetzung. Danach folgen der Antrag bei der unteren Jagdbehörde, die Zuverlässigkeitsprüfung und der Nachweis der Jagdhaftpflicht mit fünfhunderttausend Euro für Personen- und fünfzigtausend Euro für Sachschäden. Und selbst dann brauchen Sie noch ein Revier — der Jagdschein allein ist keine Jagderlaubnis.

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