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Falknerjagdschein

Zwei Prüfungen und eine artenschutzrechtliche Anzeige

Untere Jagdbehörde§ 15 Abs. 7 BJagdGHaltung: unverzüglich

Der Falknerjagdschein ist kein einfacherer Weg zur Jagd, sondern ein zusätzlicher. Der § 15 Absatz 7 BJagdG verlangt, dass man «zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat». Erst kommt also das gesamte jagdliche Programm, dann die Falknerei.

Die Falknerprüfung deckt nach demselben Absatz die Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd ab. Das ist keine Formalie: Ein Beizvogel ist ein Tier, das täglich versorgt werden muss, und die Prüfung fragt genau das ab.

Der dritte Strang wird regelmäßig übersehen: das Artenschutzrecht. Nach § 7 BArtSchV hat, wer solche Tiere hält, dies unverzüglich nach Beginn der Haltung der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen — mit Angaben über «Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere». Zu- und Abgänge sowie Standortverlagerungen ebenfalls unverzüglich.

Letzte Aktualisierung31. August 2026
Rechtsgrundlage§ 15 Abs. 7 BJagdG, § 7 BArtSchV
VerifizierungGeprüft an BJagdG, WaffG, StGB und BArtSchV
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Jagdbehörde, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
PrüfungenZweiJägerprüfung plus Falknerprüfung
GreifvogelhaltungUnverzüglich anzeigen§ 7 BArtSchV, schriftlich
GebührNach LandesrechtKein bundesweiter Tarif
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung

Sie geht der Falknerprüfung voraus — «zusätzlich zur Jägerprüfung» steht wörtlich im Gesetz. Die drei Teile sind dieselben wie bei jedem Jagdschein, Schießprüfung inbegriffen.

Zeugnis über die bestandene Falknerprüfung

Über Haltung, Pflege und Abtragen von Beizvögeln, Greifvogelschutz und Beizjagd. Prüfungsstelle und Ordnung bestimmt das Landesrecht.

Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung

Dieselben Mindestsummen wie bei jedem Jagdschein: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden, § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG.

Artenschutzrechtliche Anzeige der Haltung

Schriftlich, unverzüglich nach Beginn der Haltung, an die nach Landesrecht zuständige Behörde — mit Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen.

Nachweise zur Unterbringung

Volieren, Ausstattung und Betreuung. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Tierschutzrecht und werden vom Veterinäramt beurteilt — eine weitere Behörde in diesem Verfahren.

Kennzeichnung und Herkunftsnachweis des Vogels

Ring oder Transponder und der Nachweis rechtmäßiger Herkunft. Beides gehört in die Anzeige und ist bei Kontrollen das Erste, wonach gefragt wird.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Die Jägerprüfung bestehen

    Ohne sie gibt es keinen Falknerjagdschein. Der Weg ist derselbe wie für jeden anderen Jäger, einschließlich der nicht ausgleichbaren Schießprüfung.

  2. 2

    Die Falknerprüfung ablegen

    Zusätzlich, nach der Prüfungsordnung des Landes. Inhalte sind Haltung, Pflege und Abtragen von Beizvögeln, Greifvogelschutz und Beizjagd.

  3. 3

    Den Falknerjagdschein beantragen

    Bei der unteren Jagdbehörde am Wohnsitz, mit beiden Zeugnissen und dem Versicherungsnachweis. Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht.

  4. 4

    Die Unterbringung vor dem Vogel herrichten

    Voliere und Betreuung müssen stehen, bevor das Tier kommt. Tierschutzrechtlich beurteilt das die zuständige Veterinärbehörde.

  5. 5

    Die Haltung unverzüglich anzeigen

    Schriftlich nach § 7 BArtSchV, an die nach Landesrecht zuständige Behörde — je nach Land die untere Naturschutzbehörde oder eine andere Stelle. Fragen Sie das ab, statt es anzunehmen.

  6. 6

    Jede Veränderung nachmelden

    Zugang, Abgang und Standortverlagerung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Ein Bestandsverzeichnis, das nicht stimmt, ist bei einer Kontrolle das Problem.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Zwei Prüfungen, mehrere BehördenUnd die Vogelhaltung ist die dauerhafte Position
JägerprüfungNach Landesrecht
FalknerprüfungNach Landesrecht
FalknerjagdscheinNach Landesrecht
Jagdhaftpflicht, Mindestdeckung500.000 Euro / 50.000 Euro
Artenschutzrechtliche AnzeigeNach Landesrecht, häufig gebührenfrei
Voliere, Ausrüstung, VersorgungPrivat und dauerhaft

Die größte Position steht in keiner Gebührenordnung: Unterbringung und tägliche Versorgung eines Beizvogels über viele Jahre. Sämtliche Gebühren dieser Behörde stehen in der Gebührenordnung des Landes oder der Satzung des Kreises. Bundesweit einheitliche Beträge gibt es hier nicht — auch nicht für die waffenrechtlichen Erlaubnisse, seit die bundesrechtliche Kostenverordnung zum Waffengesetz aufgehoben wurde und die Länder eigene Regelungen erlassen haben. Einzelne Länder erheben inzwischen sogar laufende Gebühren für den Waffenbesitz.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der Falknerjagdschein ist ein zusätzlicher, kein alternativer Weg: «zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat», § 15 Abs. 7 BJagdG.

Die Prüfungsinhalte stehen im Gesetz: Halten, Pflege und Abtragen von Beizvögeln, Greifvogelschutz, Beizjagd.

Die Haltung ist artenschutzrechtlich anzuzeigen — schriftlich, unverzüglich nach Beginn, mit neun Angaben von der Zahl bis zum Kennzeichen (§ 7 BArtSchV).

Zuständig ist die «nach Landesrecht zuständige Behörde». Der Verordnungstext nennt keine feste Stelle — je nach Land ist es die untere Naturschutzbehörde oder eine andere.

Auch Zu- und Abgänge sowie Standortverlagerungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Pflicht endet nicht mit der Erstmeldung.

Die Falknerei ist seit 2014 im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen (Deutsche UNESCO-Kommission). Das ist eine kulturelle Anerkennung — rechtliche Erleichterungen folgen daraus nicht.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den Falknerjagdschein für einen Weg ohne Jägerprüfung halten.

Den Vogel vor der Voliere anschaffen.

Die artenschutzrechtliche Anzeige vergessen — sie ist ein eigener Vorgang.

Sie an die Jagdbehörde richten, wenn das Land eine andere Stelle bestimmt hat.

Zugang, Abgang oder Umzug des Vogels nicht nachmelden.

Aus dem Kulturerbe-Status rechtliche Erleichterungen ableiten.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ersetzt der Falknerjagdschein die Jägerprüfung?

Nein, im Gegenteil. Der § 15 Absatz 7 BJagdG verlangt, dass man «zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat». Der Weg zur Beizjagd ist also länger als der zur gewöhnlichen Jagd, nicht kürzer — die Jägerprüfung mit ihrer nicht ausgleichbaren Schießprüfung steht am Anfang.

Was wird in der Falknerprüfung geprüft?

Das Gesetz nennt die Bereiche ausdrücklich: die Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd. Prüfungsstelle, Ablauf und Wiederholungsregeln bestimmt das Landesrecht.

Muss ich die Haltung eines Greifvogels melden?

Ja, und das ist ein eigener Vorgang neben dem Jagdrecht. Nach § 7 BArtSchV hat, wer solche Tiere hält, dies unverzüglich nach Beginn der Haltung der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen, mit Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.

An welche Behörde geht die artenschutzrechtliche Anzeige?

An die «nach Landesrecht zuständige Behörde» — der Verordnungstext nennt bewusst keine feste Stelle. In vielen Ländern ist es die untere Naturschutzbehörde, in anderen eine andere. Fragen Sie das bei Ihrem Kreis ab, statt es aus einem Ratgeber zu übernehmen: Eine an die falsche Stelle gerichtete Anzeige wahrt die Frist nicht zuverlässig.

Muss ich auch spätere Änderungen melden?

Ja. Der § 7 BArtSchV verlangt die unverzügliche Anzeige auch bei Zu- und Abgang sowie bei einer Standortverlagerung. Die Meldepflicht ist also dauerhaft und nicht mit der Erstanzeige erledigt; ein Bestandsverzeichnis, das nicht stimmt, ist bei einer Kontrolle das eigentliche Problem.

Bringt der UNESCO-Status Vorteile?

Rechtlich nicht. Die Falknerei ist nach Angaben der Deutschen UNESCO-Kommission seit 2014 im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen und steht auch auf der internationalen Repräsentativen Liste. Das ist eine kulturelle Anerkennung; Erleichterungen bei Prüfung, Jagdschein, Tierschutz- oder Artenschutzrecht folgen daraus nicht.

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