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Pflege eines Angehörigen — Ratgeber 2026

Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegezeit, Entlastung, Pflegeheim

Pflege-Navigator (AOK)

5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 80% werden zu Hause gepflegt. Pflegegeld, Pflegezeit, Entlastung — Ihre Rechte und Ansprüche.

ZeitaufwandPflegegrad-Antrag: 5 Wochen | Pflege: Dauerhaft
KostenPflegegeld: 332–947 EUR/Monat | Sachleistungen: Bis 2.095 EUR
Beteiligte BehördenPflegekasse, MDK, Pflegestützpunkt
Letzte Aktualisierung29. März 2026
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängiger Informationsratgeber. Wir sind keine Behörde. Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Einführung

Wenn ein Angehöriger Pflege braucht

5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland — und die Zahl steigt. 80% werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Die Pflegeversicherung bietet umfangreiche Leistungen: Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Tagespflege.

Dieser Ratgeber zeigt alle Schritte: Vom Pflegegrad-Antrag über die richtige Kombination der Leistungen bis zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

SCHRITT 1
Pflegekasse

Pflegegrad beantragen

Erster Schritt: Pflegegrad beantragen bei der Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Formloser Antrag reicht: „Ich beantrage Pflegeleistungen für [Name]."

MDK (Medizinischer Dienst) begutachtet. 6 Bereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Krankheitsumgang, Alltagsgestaltung, Außerhäusliches.

Pflegegrade: 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste + besondere Anforderungen).

Kostenlos
Begutachtung: 5 Wochen
Pflegekasse (= Krankenkasse)
Pflegetagebuch 2 Wochen VOR der Begutachtung führen: Was braucht der Pflegebedürftige? Wie oft? Wie lange?
SCHRITT 2
Pflegekasse

Leistungen optimal kombinieren

Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige):

  • PG 2: 332 EUR | PG 3: 573 EUR | PG 4: 765 EUR | PG 5: 947 EUR

Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst):

  • PG 2: 761 EUR | PG 3: 1.432 EUR | PG 4: 1.778 EUR | PG 5: 2.200 EUR

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung anteilig kombinieren!

ZUSÄTZLICH: Entlastungsbetrag 125 EUR/Monat (PG 1–5). Pflegehilfsmittel 40 EUR/Monat.

PG 2: 332 EUR | PG 5: 947 EUR (Pflegegeld)
Ab Antragstellung
Pflegekasse
Kombinationsleistung: 50% Sachleistung + 50% Pflegegeld = Ambulanter Dienst + Geld für Angehörige!
SCHRITT 3
Arbeitgeber

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflegezeit (PflegeZG): Bis 6 Monate Freistellung. Unbezahlt, aber Kündigungsschutz. Ab 15 Mitarbeiter.

Familienpflegezeit (FPfZG): Bis 24 Monate Teilzeit (mind. 15h/Woche). Zinsloses Darlehen vom Staat möglich. Ab 25 Mitarbeiter.

Akute Pflege: 10 Tage sofortige Freistellung bei plötzlichem Pflegefall. Pflegeunterstützungsgeld: 90% Netto.

Pflegeunterstützungsgeld: 90% Netto (10 Tage)
10 Tage sofort | 6 Monate Pflegezeit
Arbeitgeber + Pflegekasse
10 Tage Pflegeunterstützungsgeld: Bei AKUTEM Pflegefall sofort 90% Netto. Bei der Pflegekasse beantragen!
SCHRITT 4
Entlastung

Entlastung für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege: 1.612 EUR/Jahr. Wenn Sie als Pflegeperson Urlaub oder krank sind. Ersatzpflege.

Kurzzeitpflege: 1.774 EUR/Jahr. Max. 8 Wochen stationär. Z.B. nach Krankenhausaufenthalt.

Budget-Trick: Nicht genutzte Verhinderungspflege für Kurzzeitpflege einsetzen = bis 3.386 EUR!

Tagespflege: 689–1.995 EUR/Monat. ZUSÄTZLICH zum Pflegegeld!

Verhinderung: 1.612 EUR | Kurzzeitpflege: 1.774 EUR
Jederzeit beantragen
Pflegekasse
BUDGET-TRICK: Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege kombinieren = bis 3.386 EUR/Jahr!
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld?
PG 2: 332 EUR | PG 3: 573 EUR | PG 4: 765 EUR | PG 5: 947 EUR/Monat.
Wie beantrage ich den Pflegegrad?
Formloser Antrag bei der Pflegekasse. MDK begutachtet innerhalb 5 Wochen.
Kann ich Pflegezeit nehmen?
Ja! Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung + Kündigungsschutz (ab 15 Mitarbeiter).
Was ist Verhinderungspflege?
1.612 EUR/Jahr für Ersatzpflege, wenn Sie als Pflegeperson Urlaub oder krank sind.

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