Pendlerpauschale-Rechner 2026
Seit dem 1. Januar 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je vollem Entfernungskilometer — ab dem ersten. Die frühere Staffelung, 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 €, hat das Steueränderungsgesetz 2025 gestrichen. Für einen Arbeitsweg von 10 Kilometern bei 220 Arbeitstagen sind das 176,00 € mehr Werbungskosten im Jahr, ab 20 Kilometern 352,00 €.