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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Seit dem 1. Januar 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer

Einkommensteuergesetz

Die Entfernungspauschale beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 € je vollem Entfernungskilometer — ab dem ersten. Die frühere Staffelung, 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 €, hat das Steueränderungsgesetz 2025 gestrichen. Für einen Arbeitsweg von 10 Kilometern bei 220 Arbeitstagen sind das 176,00 € mehr Werbungskosten im Jahr, ab 20 Kilometern 352,00 €.

Letzte Aktualisierung3. September 2026
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Neu seit1. Januar 2026 (Steueränderungsgesetz 2025)
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Maßgebend ist die einfache Entfernung nach der kürzesten Straßenverbindung, abgerundet auf volle Kilometer. Verbindlich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Entfernungspauschale berechnen

Einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

0,00 € Entfernungspauschale
Neu seit dem 1. Januar 2026

Der Knick bei Kilometer 20 ist weg

Aus zwei Sätzen mit Stufe wurde ein Satz ab dem ersten Kilometer.

Bis zum 31. Dezember 2025 war die Entfernungspauschale gestaffelt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € ab dem 21. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat diese Stufe gestrichen: seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 € für jeden vollen Entfernungskilometer. Wer bisher unter 20 Kilometern fuhr, gewinnt dadurch zum ersten Mal etwas.

EntfernungBis 2025Ab 2026MehrÜber dem Pauschbetrag
5 km330,00 €418,00 €+ 88,00 €—
10 km660,00 €836,00 €+ 176,00 €—
15 km990,00 €1.254,00 €+ 264,00 €24,00 €
20 km1.320,00 €1.672,00 €+ 352,00 €442,00 €
25 km1.738,00 €2.090,00 €+ 352,00 €860,00 €
30 km2.156,00 €2.508,00 €+ 352,00 €1.278,00 €
40 km2.992,00 €3.344,00 €+ 352,00 €2.114,00 €
50 km3.828,00 €4.180,00 €+ 352,00 €2.950,00 €
60 km4.664,00 €5.016,00 €+ 352,00 €3.786,00 €
80 km6.336,00 €6.688,00 €+ 352,00 €5.458,00 €

Alle Werte für 220 Arbeitstage. Der Gewinn wächst nur bis 20 Kilometer und bleibt dann bei 352,00 € stehen — denn ab dem 21. Kilometer galten schon vorher 0,38 €. Die letzte Spalte zeigt, was davon überhaupt ankommt: nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Der stille Abzug

Die ersten 1.230,00 € bringen nichts

§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG — der Betrag wird ohnehin abgezogen.

Das Finanzamt zieht bei Arbeitnehmern von Amts wegen einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € ab, ohne dass Sie irgendetwas angeben müssen. Werbungskosten wirken sich deshalb erst aus, soweit sie diesen Betrag übersteigen. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab 15 Kilometern der Fall — darunter ändert die Pendlerpauschale allein an Ihrer Steuer nichts.

Das heißt nicht, dass die Angabe sinnlos ist. Werbungskosten werden zusammengezählt: Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten, Kontoführungspauschale. Wer bei 12 Kilometern noch 400 € anderes zusammenbekommt, ist über der Grenze.

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig: dieselben 0,38 € je Kilometer für Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn sie höher sind.

Zwei Schwellen, die seit 2026 auseinanderfallen

Die Pauschale beginnt beim ersten Kilometer, die Prämie weiterhin beim 21.

Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348,00 € liegt, zahlt keine Einkommensteuer — und hätte von Werbungskosten nichts. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % werden direkt ausgezahlt statt abgezogen.

Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Entfernungspauschale auf den ersten Kilometer vorgezogen, den § 101 EStG aber nicht mit geändert. Dessen Bemessungsgrundlage sind weiterhin nur die Kilometer ab dem 21. Seit 2026 stehen also zwei verschiedene Schwellen in derselben Sache nebeneinander:

GrößeAb welchem KilometerHöheFundstelle
Entfernungspauschaleab dem 1.0,38 €/km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Mobilitätsprämieab dem 21.14 % der Basis§ 101 EStG

Bei 20 Kilometern ist die Bemessungsgrundlage der Prämie deshalb null, bei 21 Kilometern gerade 83,60 € — ein einziger Kilometer. Auch hier gilt: angerechnet wird nur, was den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.

Häufige Fehler

Wo die Rechnung schiefgeht

Fünf Punkte, die regelmäßig Geld kosten oder Rückfragen auslösen.

Noch mit der alten Staffelung rechnen. Wer für 2026 weiterhin 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ansetzt, verschenkt bei 20 km und 220 Arbeitstagen 352,00 € Werbungskosten.

Hin- und Rückweg ansetzen. Gezählt wird die einfache Entfernung. Wer die doppelte einträgt, verdoppelt die Pauschale — und fällt beim Finanzamt auf, weil die Entfernung nachprüfbar ist.

Homeoffice-Tage mitzählen. Für Tage zu Hause gibt es keine Entfernungspauschale, sondern die Homeoffice-Pauschale. Beides für denselben Tag geht nicht.

Den Höchstbetrag auf sich beziehen, obwohl man Auto fährt. Die 4.500,00 € gelten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht bei Benutzung eines eigenen oder überlassenen Kraftwagens.

Die Mobilitätsprämie ab dem ersten Kilometer rechnen. Der § 101 EStG wurde 2026 nicht mit geändert: seine Bemessungsgrundlage beginnt weiterhin beim 21. Kilometer.

Häufige Fragen

Pendlerpauschale — Fragen und Antworten

Acht Fragen, die bei der Steuererklärung zuerst aufkommen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Das ist neu: bis zum 31. Dezember 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Geändert hat das Steueränderungsgesetz 2025 in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Bei 10 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 176,00 Euro mehr Werbungskosten im Jahr, ab 20 Kilometern 352,00 Euro.

Zählt die einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?

Nur die einfache Strecke. Die Entfernungspauschale wird nach der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bemessen, nicht nach den gefahrenen Kilometern — der Rückweg ist damit abgegolten. Maßgebend ist außerdem die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Angefangene Kilometer werden abgerundet: bei 12,8 Kilometern zählen 12.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, aber sie trifft nicht jeden. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG sind höchstens 4.500,00 Euro im Kalenderjahr anzusetzen — dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht, wenn Sie einen eigenen oder Ihnen zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzen. Wer mit dem eigenen Auto fährt, setzt also auch mehr an. Für alle anderen greift der Deckel bei 220 Arbeitstagen ab etwa 54 Kilometern.

Warum ändert sich meine Steuer trotzdem nicht?

Weil das Finanzamt ohnehin schon 1.230,00 Euro Werbungskosten von Amts wegen abzieht — den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG. Erst was darüber hinausgeht, senkt die Steuer zusätzlich. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab etwa 15 Kilometern der Fall. Darunter lohnt sich die Angabe nur, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen: Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten.

Wie viel Steuer spare ich wirklich?

Die Pauschale ist kein Geld, das ausgezahlt wird — sie senkt das zu versteuernde Einkommen. Was Sie sparen, hängt deshalb an Ihrem Grenzsteuersatz nach § 32a EStG. Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen liegen 1.278,00 Euro über dem Pauschbetrag; das ergibt bei 25.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 335,00 Euro und bei 70.000 Euro rund 535,00 Euro weniger Einkommensteuer.

Was ist die Mobilitätsprämie, und gilt sie jetzt auch ab dem ersten Kilometer?

Nein — und das ist die Stelle, an der sich leicht ein Fehler einschleicht. Die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG beträgt 14 Prozent, ihre Bemessungsgrundlage sind aber weiterhin nur die Kilometer ab dem 21. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Entfernungspauschale auf den ersten Kilometer vorgezogen, den § 101 aber nicht mit angefasst. Seit 2026 stehen also zwei verschiedene Schwellen nebeneinander. Die Prämie richtet sich ohnehin nur an Menschen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb von einem Werbungskostenabzug nichts hätten.

Gilt die Pauschale auch für Bahn, Fahrrad oder Mitfahrgemeinschaft?

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Sie bekommen dieselben 0,38 Euro je Kilometer, ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß kommen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind. Der Höchstbetrag von 4.500,00 Euro greift dann allerdings, weil Sie keinen eigenen Kraftwagen benutzen.

Was ist mit Homeoffice-Tagen?

Für Tage im Homeoffice gibt es keine Entfernungspauschale — Sie sind ja nicht zur Tätigkeitsstätte gefahren. Dafür greift die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Tragen Sie deshalb nur die Tage ein, an denen Sie tatsächlich gefahren sind. Die Finanzverwaltung akzeptiert bei einer Fünftagewoche in der Regel 220 Arbeitstage ohne weiteren Nachweis; wer mehr ansetzt, sollte sie belegen können.

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Was sonst noch absetzbar ist, und wo es eingereicht wird.

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