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Behördengang suchen

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Welche Formate kostenlos sind — und welches nicht

Online, telefonisch, vor OrtOnline und telefonisch kostenlosVom BMWE gefördert

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen ist ein gefördertes Programm: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert sie über die Bundesförderung der Energieberatung der Verbraucherzentralen, koordiniert vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Deshalb ist sie erheblich günstiger als eine gewerbliche Energieberatung — und sie ist anbieterunabhängig, weil die Beratenden nichts verkaufen.

Sie ist allerdings nicht durchweg kostenlos, und das wird oft falsch dargestellt. Die Programmseite formuliert es genau: Die Angebote sind kostenfrei oder gegen einen kleinen Beitrag zu haben. Praktisch heißt das, dass Onlineberatung, Telefonberatung und der Termin in der Beratungsstelle in der Regel nichts kosten, während für die ausführliche Beratung bei Ihnen zu Hause ein Eigenbeitrag anfällt — in Nordrhein-Westfalen 40 Euro, geprüft am 27. August 2026.

Eine Ausnahme gilt für Haushalte mit geringem Einkommen: Für sie sind alle Angebote der Verbraucherzentralen kostenlos. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte den Bescheid deshalb bei der Terminvereinbarung erwähnen und mitbringen — auch für den Vor-Ort-Termin, der sonst der einzige kostenpflichtige wäre.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
RechtsgrundlageBundesförderung der Energieberatung der Verbraucherzentralen
VerifizierungProgrammseite des BMWE · Preisliste Verbraucherzentrale NRW
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Verbraucherzentrale, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Online und TelefonKostenlosVor Ort zu Hause mit Eigenbeitrag
FörderungBMWEBundesförderung, koordiniert vom vzbv
Hotline0800 809 802 400Kostenfrei — Zeiten vorab prüfen
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Die letzte Heizkostenabrechnung

Das wichtigste Dokument der ganzen Beratung. Aus ihr ergeben sich Verbrauch, Preis pro Einheit und die Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten. Ohne sie lässt sich weder sagen, ob Ihr Verbrauch auffällig ist, noch was eine Maßnahme sparen würde.

Die Stromrechnung mit Jahresverbrauch

Entscheidend ist der Jahresverbrauch in Kilowattstunden, nicht der Monatsabschlag. Der Abschlag sagt nur, was Sie vorausgezahlt haben; erst der Jahresverbrauch erlaubt den Vergleich mit typischen Werten für Ihre Haushaltsgröße.

Angaben zum Gebäude

Baujahr, Wohnfläche, Art der Heizung und ihr Alter, vorhandene Dämmung, Art der Fenster. Für den Vor-Ort-Termin hilft zusätzlich ein Grundriss. Bei Eigentum lohnt der Blick in vorhandene Unterlagen zu früheren Sanierungen.

Angebote, falls schon vorhanden

Wenn Ihnen bereits ein Handwerksbetrieb ein Angebot für Heizungstausch oder Dämmung gemacht hat, bringen Sie es mit. Die unabhängige Einordnung eines konkreten Angebots ist regelmäßig wertvoller als eine allgemeine Beratung — und sie ist der Punkt, an dem sich die Beratung finanziell am deutlichsten auszahlt.

Bei geringem Einkommen: der Leistungsbescheid

Für einkommensschwache Haushalte sind alle Angebote kostenlos, auch der sonst kostenpflichtige Vor-Ort-Termin. Nennen Sie das bei der Terminvereinbarung und bringen Sie den Bescheid mit; von selbst wird die Befreiung in der Regel nicht angeboten.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Das passende Format wählen

    Für eine einzelne Frage — eine Abrechnung, ein Tarifwechsel, ein Angebot — genügt die Online- oder Telefonberatung, und die ist kostenlos. Geht es um Heizungstausch, Dämmung oder eine Sanierung im Zusammenhang, ist der Termin zu Hause der richtige, weil die Beratenden das Gebäude sehen.

  2. 2

    Termin über die kostenfreie Hotline vereinbaren

    Die bundesweite Rufnummer lautet 0800 809 802 400 und ist kostenfrei. Die Erreichbarkeitszeiten sind nicht bundeseinheitlich veröffentlicht — prüfen Sie sie vor dem Anruf auf der Seite Ihrer Landesverbraucherzentrale oder vereinbaren Sie den Termin online. Bundesweit stehen rund 900 Standorte für persönliche Termine zur Verfügung.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen, bevor der Termin stattfindet

    Heizkostenabrechnung, Stromrechnung mit Jahresverbrauch und die Eckdaten des Gebäudes. Eine Beratung ohne Zahlen bleibt notgedrungen allgemein; mit den Abrechnungen lässt sich dagegen konkret rechnen, was eine Maßnahme bringt.

  4. 4

    Nach Fördermitteln fragen — und nach ihrer Reihenfolge

    Bei größeren Maßnahmen entscheidet häufig nicht nur, ob es Förderung gibt, sondern in welcher Reihenfolge Antrag und Auftragsvergabe erfolgen müssen. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung in vielen Programmen. Diese Frage gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

  5. 5

    Das Ergebnis schriftlich mitnehmen

    Lassen Sie sich die Empfehlungen und die zugrunde gelegten Zahlen schriftlich geben. Das ist die Grundlage, um Handwerksangebote zu vergleichen, und es schützt davor, im Verkaufsgespräch eine Maßnahme zu bestellen, die in Ihrem Gebäude wenig bringt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was welches Format kostetGeprüftes Beispiel: Nordrhein-Westfalen, 27. August 2026
OnlineberatungKostenlos
TelefonberatungKostenlos
Termin in der BeratungsstelleKostenlos
Beratung bei Ihnen zu Hause40 EUR
Einkommensschwache HaushalteAlle Angebote kostenlos
Hotline 0800 809 802 400Kostenfrei

Die Preise setzt jede der 16 Verbraucherzentralen selbst fest — es gibt keinen bundesweiten Tarif. Die hier genannten Beträge sind geprüfte Beispiele und keine Obergrenze; maßgeblich ist die Preisliste Ihrer Landesverbraucherzentrale.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Nicht alles ist kostenlos. Onlineberatung, Telefonberatung und der Termin in der Beratungsstelle sind es in der Regel; für die ausführliche Beratung zu Hause fällt ein Eigenbeitrag an — in Nordrhein-Westfalen 40 Euro. Die Programmseite formuliert es als „kostenfrei oder gegen einen kleinen Beitrag“.

Für einkommensschwache Haushalte sind alle Angebote kostenfrei, auch der Vor-Ort-Termin. Der Leistungsbescheid gehört deshalb zur Terminvereinbarung — die Befreiung wird selten von selbst angeboten.

Die Beratenden verkaufen nichts. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert, nicht von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Deshalb ist die Einordnung eines vorliegenden Angebots hier belastbarer als beim Anbieter selbst.

Die Erreichbarkeitszeiten der Hotline sind nicht bundesweit einheitlich veröffentlicht. Prüfen Sie sie vor dem Anruf; eine Terminvereinbarung ist auch online möglich.

Bei Förderprogrammen entscheidet die Reihenfolge. In vielen Programmen muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden. Klären Sie das, bevor Sie ein Angebot unterschreiben — nachträglich lässt sich die Reihenfolge nicht heilen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Annehmen, die Energieberatung sei durchweg kostenlos. Der Vor-Ort-Termin zu Hause kostet in der Regel einen Eigenbeitrag; kostenlos ist er nur für einkommensschwache Haushalte.

Ohne Abrechnungen zum Termin kommen. Ohne Jahresverbrauch und Heizkostenabrechnung bleibt die Beratung allgemein — genau die Zahlen, die zu Hause in der Schublade liegen, machen sie konkret.

Den Monatsabschlag für den Verbrauch halten. Der Abschlag ist eine Vorauszahlung; vergleichbar ist nur der Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Erst beauftragen, dann Förderung beantragen. In vielen Programmen führt diese Reihenfolge zum Verlust der Förderung, und sie lässt sich nachträglich nicht korrigieren.

Nur auf die Stromkosten schauen. Die Heizung macht in typischen Haushalten den größeren Teil des Energieverbrauchs aus; wer nur den Stromtarif wechselt, lässt den größeren Hebel liegen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ist die Energieberatung wirklich kostenlos?

Teilweise. Die Programmseite formuliert, die Angebote seien kostenfrei oder gegen einen kleinen Beitrag zu haben. In der Praxis sind Onlineberatung, Telefonberatung und der Termin in der Beratungsstelle in der Regel kostenlos, während für die ausführliche Beratung bei Ihnen zu Hause ein Eigenbeitrag anfällt — in Nordrhein-Westfalen 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte sind alle Angebote kostenfrei.

Wer finanziert die Beratung?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Bundesförderung der Energieberatung der Verbraucherzentralen, koordiniert vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ältere Darstellungen nennen noch das frühere Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Weil die Förderung öffentlich ist, verkaufen die Beratenden nichts und sind von Herstellern und Handwerksbetrieben unabhängig.

Wann ist die Hotline erreichbar?

Die Rufnummer 0800 809 802 400 ist kostenfrei; einheitliche Erreichbarkeitszeiten werden bundesweit nicht veröffentlicht, und sie können je nach Bundesland abweichen. Prüfen Sie die aktuellen Zeiten vor dem Anruf auf der Seite Ihrer Landesverbraucherzentrale — oder vereinbaren Sie den Termin online, dann entfällt die Frage.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die letzte Heizkostenabrechnung, die Stromrechnung mit dem Jahresverbrauch in Kilowattstunden und die Eckdaten des Gebäudes: Baujahr, Wohnfläche, Art und Alter der Heizung, Dämmung und Fenster. Für den Vor-Ort-Termin hilft ein Grundriss. Liegt bereits ein Handwerksangebot vor, bringen Sie es mit — dessen unabhängige Einordnung ist meist der wertvollste Teil der Beratung.

Lohnt sich der kostenpflichtige Vor-Ort-Termin?

Wenn es um Heizungstausch, Dämmung oder eine Sanierung geht, in der Regel ja: Die Beratenden sehen das Gebäude und können konkrete Maßnahmen einordnen, statt allgemein zu bleiben. Bei einer einzelnen Frage zu Abrechnung oder Tarif genügt die kostenlose Online- oder Telefonberatung.

Bekomme ich hier auch Auskunft über Fördermittel?

Ja, und das ist einer der Hauptgründe für die Beratung. Wichtiger als die Frage, ob es Förderung gibt, ist häufig die Reihenfolge: In vielen Programmen muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden, und wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung. Klären Sie das, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.

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