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Wohngeld-Rechner nutzen (Anspruch prüfen)

Wohngeldstelle · Orientierung vor dem Antrag

OnlineKostenlosUnverbindlich

Ein Wohngeld-Rechner nimmt Ihnen eine Rechnung ab, die Sie im Kopf nicht führen können — und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, was er tut und was nicht. Wohngeld lässt sich nicht im Kopf ausrechnen, und eine Einkommensgrenze gibt es nicht. § 19 Abs. 1 WoGG schreibt die Höhe als Formel vor: 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y). Dabei ist M die zu berücksichtigende Miete oder Belastung, Y das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts, und a, b und c sind Beiwerte, die die Anlage 2 nach der Zahl der Haushaltsmitglieder festlegt; die Reihenfolge der Rechenschritte und Rundungen gibt die Anlage 3 vor. Lesen Sie die Formel genau: Y kommt zweimal vor — das Einkommen geht also im Quadrat ein — und der Term b · M · Y verknüpft Miete und Einkommen miteinander. Wohngeld ist deshalb weder eine Differenz aus Miete und Einkommen noch ein Prozentsatz der Miete. Zwei Haushalte mit demselben Einkommen bekommen unterschiedlich viel, wenn Miete, Haushaltsgröße oder Mietenstufe abweichen — und derselbe Haushalt kann in der einen Gemeinde Anspruch haben und in der Nachbargemeinde nicht.

Der amtliche Rechner ist der des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeldrechner des BMWSB. Er bildet die geltende Rechtslage ab. Andere Rechner im Netz können nützlich sein, sind aber private Angebote — auch dann, wenn ihr Name amtlich klingt. Verwechseln Sie die beiden nicht, denn nur beim amtlichen Rechner ist nachvollziehbar, auf welchen Rechtsstand er sich stützt.

Und in einem Punkt sind sich alle Rechner einig, auch der amtliche: Das Ergebnis ist ein Orientierungswert. Verbindlich wird der Betrag erst durch den Bescheid der Wohngeldstelle, die Ihre Nachweise sieht und die Freibeträge ansetzt, die ein Rechner nicht kennen kann.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 12, 13 und 19 WoGG
VerifizierungGeprüft an WoGG, WoGV und amtlicher Statistik
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht die Wohngeldstelle, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
NutzungKostenlosAmtlicher Rechner des BMWSB
DauerWenige MinutenOhne Nachweise
VerbindlichNeinNur der Bescheid entscheidet
RechtsstandSeit 1.1.2025Nächste Fortschreibung 2027
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Ihr Einkommen — und das aller Haushaltsmitglieder

Rechner fragen meist nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Maßgeblich für die Behörde ist aber das Gesamteinkommen nach § 13 WoGG — die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug der Freibeträge. Deshalb fällt das amtliche Ergebnis oft günstiger aus als die eigene Schätzung.

Die Bruttokaltmiete

Grundmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser. Wer die Warmmiete eingibt, erhält ein zu hohes Ergebnis und rechnet sich einen Anspruch schön, den der Bescheid dann kassiert.

Die Zahl der Haushaltsmitglieder

Sie steuert die Beiwerte a, b und c der Anlage 2, den Höchstbetrag der Miete sowie Heizkosten- und Klimakomponente. Eine Person mehr oder weniger verändert das Ergebnis erheblich.

Ihre Postleitzahl oder Gemeinde

Daraus folgt die Mietenstufe. § 12 Abs. 1 WoGG kennt 7 Stufen, gebildet nach der Abweichung des Mietenniveaus der Gemeinde vom Bundesdurchschnitt: Stufe I liegt mehr als 15 Prozent darunter, Stufe VII mindestens 35 Prozent darüber.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Den amtlichen Rechner aufrufen

    Der Wohngeldrechner des BMWSB bildet die geltende Rechtslage ab und nennt seinen Rechtsstand. Private Rechner können richtig rechnen, tun es aber auf eigene Verantwortung — und veraltete Beiwerte sieht man dem Ergebnis nicht an.

  2. 2

    Bruttokaltmiete eingeben, nicht Warmmiete

    Nehmen Sie die Grundmiete plus die kalten Betriebskosten aus Ihrem Mietvertrag oder der letzten Abrechnung. Heizung und Warmwasser gehören nicht hinein: Dafür sieht § 12 Abs. 6 WoGG eigene Beträge vor, die der Rechner selbst ansetzt.

  3. 3

    Alle Haushaltsmitglieder und deren Einkommen erfassen

    Auch Kinder und mitwohnende Angehörige zählen, und auch deren Einkommen. Wer nur sich selbst einträgt, rechnet mit den falschen Beiwerten und bekommt eine Zahl, die mit dem späteren Bescheid nichts zu tun hat.

  4. 4

    Das Ergebnis als Größenordnung lesen

    Ein Rechner kennt Ihre Freibeträge nicht, nicht die genaue Zusammensetzung Ihres Jahreseinkommens und nicht die Besonderheiten Ihres Falls. Behandeln Sie das Ergebnis als Hinweis darauf, ob sich ein Antrag lohnt — nicht als Zusage und nicht als Absage.

  5. 5

    Im Zweifel beantragen

    Der Antrag kostet nichts, und der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Antragsmonats. Warten, um zuerst noch mehr Klarheit zu gewinnen, kostet dagegen jeden Monat Geld. Bei einem knappen oder negativen Rechnerergebnis ist der Antrag die günstigere Entscheidung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Rechner und Antrag sind kostenfreiDie Rechengrößen ändern sich nur alle zwei Jahre
Amtlicher Rechner des BMWSBKostenlos
WohngeldantragKostenlos
Verbindlichkeit des ErgebnissesKeine
Mietenstufen7 Stufen, I bis VII
Aktueller RechtsstandSeit 1. Januar 2025
Nächste Fortschreibung1. Januar 2027

Ergibt die Berechnung weniger als 10 Euro im Monat, besteht nach § 21 Nr. 1 WoGG kein Anspruch — ein knapp positives Ergebnis führt also nicht zu einer kleinen Zahlung.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Weil die Höhe aus dieser Formel folgt, gibt es keine Einkommensgrenze, ab der Wohngeld ausgeschlossen wäre. Der Anspruch endet dort, wo die Formel null oder weniger ergibt — und wo dieser Punkt liegt, hängt von Ihrer Miete, Ihrer Haushaltsgröße und Ihrer Mietenstufe ab. Eine im Netz kursierende Zahl wie „ab X Euro bekommen Sie nichts mehr“ ist deshalb für Ihren Fall ohne Aussagekraft. Hinzu kommt: Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttolohn, sondern das Gesamteinkommen im Sinne des § 13 WoGG — die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, vermindert um die Freibeträge und um die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen. Wer wegen einer Zahl aus einer Tabelle gar nicht erst beantragt, verzichtet auf Geld, ohne es je geprüft zu haben.

Die Rechengrößen des Wohngeldes werden nach § 43 WoGG alle zwei Jahre zum 1. Januar durch Rechtsverordnung fortgeschrieben, erstmals zum 1. Januar 2025. Fortgeschrieben werden dabei nicht nur die Höchstbeträge, sondern auch die Beiwerte b und c der Formel sowie die Werte M und Y. Für 2026 bedeutet das: Es gilt unverändert der Stand vom 1. Januar 2025 — die nächste Anpassung greift zum 1. Januar 2027. Wer eine ältere Berechnung oder eine ältere Tabelle vor sich hat, sollte deshalb auf das Jahr achten, nicht auf die Zahl.

Rechner arbeiten mit dem Bruttoeinkommen, die Behörde mit dem Gesamteinkommen nach § 13 WoGG. Zwischen beiden liegen Abzugsbeträge und Freibeträge — für Erwerbstätige, für Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderung, für Unterhaltsleistungen. Deshalb fällt das amtliche Ergebnis in der Praxis oft günstiger aus als die Schätzung, kaum je ungünstiger.

Ein negatives Rechnerergebnis ist kein Bescheid. Es hat keine Rechtswirkung, es verbraucht keinen Anspruch, und es hindert Sie an nichts. Bei einem Ergebnis nahe null ist der Antrag die richtige Entscheidung: Er kostet nichts, und nur er kann den Anspruch feststellen.

Prüfen Sie die Mietenstufe, die der Rechner ansetzt. Sie wird je Gemeinde festgesetzt und kann sich mit einer Neueinstufung ändern; für 2026 gilt der Stand vom 1. Januar 2025. Eine falsche Stufe verschiebt den Höchstbetrag der Miete und damit das ganze Ergebnis.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Einen privaten Rechner für den amtlichen halten. Amtlich ist der Rechner des BMWSB. Ein amtlich klingender Domainname macht ein Angebot nicht zu einem staatlichen.

Die Warmmiete eingeben. Gefragt ist die Bruttokaltmiete. Heizung und Warmwasser setzt der Rechner über die Heizkostenkomponente selbst an — doppelt gezählt ergibt das ein zu gutes Bild.

Nur das eigene Einkommen eintragen. Gerechnet wird mit dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und mit den Beiwerten für die tatsächliche Haushaltsgröße.

Das Ergebnis für verbindlich halten — in beide Richtungen. Weder begründet ein positives Ergebnis einen Anspruch, noch schließt ein negatives ihn aus. Nur der Bescheid entscheidet.

Mit einem veralteten Rechner rechnen. Die Beiwerte b und c werden nach § 43 WoGG alle zwei Jahre fortgeschrieben. Ein Rechner ohne Angabe des Rechtsstands ist wertlos.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Welcher Wohngeld-Rechner ist der offizielle?

Der Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Er bildet die geltende Rechtslage ab und weist seinen Rechtsstand aus. Andere Rechner sind private Angebote, auch wenn ihr Name amtlich klingt.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Jeder Rechner liefert einen Orientierungswert. Verbindlich wird die Höhe erst durch den Bescheid der Wohngeldstelle, die Ihre Nachweise prüft und die Freibeträge des § 13 WoGG ansetzt, die ein Rechner nicht kennen kann.

Welche Angaben brauche ich?

Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die Bruttokaltmiete, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Postleitzahl für die Mietenstufe. Nachweise brauchen Sie für den Rechner nicht — für den Antrag schon.

Was sind Mietenstufen?

Nach § 12 Abs. 1 WoGG gibt es 7 Stufen, gebildet nach der Abweichung des Mietenniveaus einer Gemeinde vom Bundesdurchschnitt: Stufe I liegt mehr als 15 Prozent darunter, Stufe VII mindestens 35 Prozent darüber. Je höher die Stufe, desto höher der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete.

Der Rechner zeigt keinen Anspruch — soll ich trotzdem beantragen?

Bei einem knappen oder unklaren Ergebnis: ja. Der Antrag ist kostenlos, das Rechnerergebnis hat keine Rechtswirkung, und die Behörde rechnet mit Abzugs- und Freibeträgen, die die Schätzung nicht abbildet. Nur bei einem klar und deutlich negativen Ergebnis lohnt der Aufwand meist nicht.

Warum weicht das Ergebnis vom Bescheid ab?

Weil Rechner mit dem Bruttoeinkommen arbeiten und die Behörde mit dem Gesamteinkommen nach § 13 WoGG — also nach Abzugsbeträgen und Freibeträgen. Hinzu kommen die genaue Zusammensetzung des Jahreseinkommens und die tatsächlich anerkannte Miete.

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