Wohngeld-Rechner nutzen (Anspruch prüfen)
Wohngeldstelle · Orientierung vor dem Antrag
Ein Wohngeld-Rechner nimmt Ihnen eine Rechnung ab, die Sie im Kopf nicht führen können — und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, was er tut und was nicht. Wohngeld lässt sich nicht im Kopf ausrechnen, und eine Einkommensgrenze gibt es nicht. § 19 Abs. 1 WoGG schreibt die Höhe als Formel vor: 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y). Dabei ist M die zu berücksichtigende Miete oder Belastung, Y das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts, und a, b und c sind Beiwerte, die die Anlage 2 nach der Zahl der Haushaltsmitglieder festlegt; die Reihenfolge der Rechenschritte und Rundungen gibt die Anlage 3 vor. Lesen Sie die Formel genau: Y kommt zweimal vor — das Einkommen geht also im Quadrat ein — und der Term b · M · Y verknüpft Miete und Einkommen miteinander. Wohngeld ist deshalb weder eine Differenz aus Miete und Einkommen noch ein Prozentsatz der Miete. Zwei Haushalte mit demselben Einkommen bekommen unterschiedlich viel, wenn Miete, Haushaltsgröße oder Mietenstufe abweichen — und derselbe Haushalt kann in der einen Gemeinde Anspruch haben und in der Nachbargemeinde nicht.
Der amtliche Rechner ist der des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeldrechner des BMWSB. Er bildet die geltende Rechtslage ab. Andere Rechner im Netz können nützlich sein, sind aber private Angebote — auch dann, wenn ihr Name amtlich klingt. Verwechseln Sie die beiden nicht, denn nur beim amtlichen Rechner ist nachvollziehbar, auf welchen Rechtsstand er sich stützt.
Und in einem Punkt sind sich alle Rechner einig, auch der amtliche: Das Ergebnis ist ein Orientierungswert. Verbindlich wird der Betrag erst durch den Bescheid der Wohngeldstelle, die Ihre Nachweise sieht und die Freibeträge ansetzt, die ein Rechner nicht kennen kann.
