Berufssprachkurs (DeuFöV)
BAMF · Integration & Sprache

BAMF · Integration & Sprache
Vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder direkt beim BAMF beantragen.
BAMF-zugelassenen Träger für den gewünschten Kurs (B2, C1 oder Spezialkurs) finden.
Einstufungstest beim Träger. Kursbeginn je nach Verfügbarkeit.
Zertifizierte Prüfung (z. B. telc Deutsch B2). Bei Bestehen: Zertifikat.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Eigenanteil (Beschäftigte) | 2,42 EUR/Stunde |
| Bei ALG/Bürgergeld | Kostenlos |
| Bei Bestehen: Rückerstattung | 50% des Eigenanteils (auf Antrag) |
Ohne Berechtigung vom Jobcenter/BAMF kann der Kurs nicht gefördert werden.
Lassen Sie sich vor der Anmeldung beim Kursträger einstufen. Ein zu hoher Kurs führt zu Frustration, ein zu niedriger Kurs zu Langeweile und Zeitverlust.
Bei mehr als 20 % unentschuldigter Fehlzeit kann die Förderung widerrufen werden. Informieren Sie den Kursträger bei Krankheit umgehend.