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Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Bürgeramt · Bundesamt für Justiz · §30a BZRG

Gemischt

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird für Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis enthält es nach § 32 Abs. 5 BZRG auch Verurteilungen wegen Sexual- und bestimmter Gewaltdelikte, die sonst wegen ihrer geringen Höhe gar nicht erst aufgenommen würden — etwa Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen. Genau darin liegt der Sinn des Dokuments: Es soll verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen mit Minderjährigen arbeiten.

Die Beantragung erfolgt entweder online über das Bundesamt für Justiz mit der Online-Ausweisfunktion (eID) oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes, also beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. In beiden Fällen ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle erforderlich, die das Zeugnis verlangt; ohne sie wird nach § 30a Abs. 2 BZRG nur ein einfaches Führungszeugnis erteilt.

Ausgestellt wird das Zeugnis stets vom Bundesamt für Justiz in Bonn, das das Bundeszentralregister führt — die Meldebehörde nimmt den Antrag lediglich entgegen und leitet ihn weiter. Die Gebühr beträgt bundesweit einheitlich 13,00 EUR und ist unabhängig von Bundesland oder Kommune, weil sie sich aus dem Justizverwaltungskostengesetz und nicht aus kommunalen Gebührensatzungen ergibt. Antragsberechtigt ist nach § 30 Abs. 1 BZRG jede Person ab 14 Jahren; für Jüngere und für Betreute stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.

Letzte Aktualisierung 24. August 2026
Zuständige Behörde Bürgeramt / Bundesjustizamt
Rechtsgrundlage § 30a BZRG · § 72a SGB VIII
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Bürgeramt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Auf einen Blick

Erweitertes Führungszeugnis — Zusammenfassung

Kosten
13,00 EUR — bundesweit einheitlich

Gleiche Gebühr wie beim einfachen Führungszeugnis. Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten ist eine Befreiung auf Antrag möglich.

Bearbeitungszeit
2–3 Wochen (Zustellung per Post)

Bei Eintragungen im Bundeszentralregister oder Rückfragen zur Aufforderung kann es länger dauern. Eine Express-Ausstellung gibt es nicht.

Modalität
Online (eID) oder persönlich

Online über das Bundesamt für Justiz, persönlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes — vielerorts nur mit Termin.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente für das erweiterte Führungszeugnis

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag — je nachdem, ob Sie online oder persönlich beantragen.

Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original)

Die Meldebehörde muss Ihre Identität zweifelsfrei feststellen, deshalb genügt weder eine Kopie noch ein Foto auf dem Handy. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein — ein abgelaufener Ausweis führt regelmäßig zur Zurückweisung am Schalter. Wer nur einen Reisepass besitzt, sollte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitnehmen, da der Pass keine Anschrift enthält.

Schriftliche Aufforderung nach § 30a Abs. 2 BZRG

Dieses Schreiben stellt die Stelle aus, die das Zeugnis verlangt — Arbeitgeber, Verein, Kirchengemeinde, Schule oder freier Träger. Es muss ausdrücklich bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG vorliegen, Sie also eine Tätigkeit mit Minderjährigen aufnehmen. Ein amtliches Formular existiert nicht; sinnvoll sind Ihr vollständiger Name, die konkrete Tätigkeit, Datum, Unterschrift und Stempel. Ohne dieses Schreiben darf ausschließlich ein einfaches Führungszeugnis erteilt werden.

Online-Ausweisfunktion (eID) mit PIN — nur beim Online-Antrag

Für den Antrag über das Bundesamt für Justiz benötigen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion: den Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Dazu kommen die sechsstellige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät mit der Ausweis-App. Ist die PIN verloren oder die Funktion nie aktiviert worden, setzt das Bürgeramt sie kostenfrei zurück — planen Sie dafür einen zusätzlichen Termin ein.

Zahlungsmittel für die Gebühr von 13,00 EUR

Welche Zahlungsarten die Meldebehörde vor Ort akzeptiert — Bargeld, Girocard oder Überweisung —, ist abhängig von der zuständigen Behörde und wird auf deren Internetseite angegeben. Manche Bürgerämter nehmen ausschließlich Karte, andere ausschließlich Bargeld an. Beim Online-Antrag des Bundesamts für Justiz ist derzeit ausschließlich die Zahlung per Kreditkarte möglich; die frühere giropay-Option wurde zum 31. Dezember 2024 eingestellt, Überweisung und Lastschrift werden dort nicht angeboten. Wer keine Kreditkarte besitzt, muss den Antrag bei der Meldebehörde stellen. Die Antragstellung ist erst mit erfolgreicher Zahlung abgeschlossen.

Aktuelle Meldeanschrift

Das Zeugnis wird ausschließlich per Post an die im Melderegister eingetragene Anschrift versandt, eine Abholung am Schalter ist nicht möglich. Wer gerade umgezogen ist, sollte deshalb zuerst die Anmeldung der neuen Wohnung erledigen — dafür gilt nach § 17 BMG eine Frist von zwei Wochen. Bei einem Nebenwohnsitz ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.

Bestätigung der Ehrenamtlichkeit — nur bei Gebührenbefreiung

Wird das Zeugnis ausschließlich für eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit gebraucht, wird die Gebühr nach Vorbemerkung 1.1.3 des Kostenverzeichnisses zum JVKostG nicht erhoben – ein gesetzlicher Anspruch, keine Ermessensentscheidung. Dafür legen Sie zusätzlich zur Aufforderung eine Bestätigung des Vereins oder Trägers vor, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit ohne Vergütung ausgeübt wird. Viele Verbände fassen beides in einem Schreiben zusammen; die Befreiung müssen Sie aber ausdrücklich beantragen, sie wird nicht automatisch gewährt.

Beglaubigte Unterschrift — bei Wohnsitz im Ausland

Wer in Deutschland nicht gemeldet ist, kann den Antrag nicht bei einer Meldebehörde stellen, sondern richtet ihn unmittelbar an das Bundesamt für Justiz. Die Unterschrift auf dem Antrag muss dann amtlich beglaubigt werden, üblicherweise durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder einen Notar. Für die Beglaubigung fallen zusätzlich zur Gebühr von 13,00 EUR eigene Kosten an, deren Höhe von der beglaubigenden Stelle abhängt.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis

Online über das Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde — der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe.

  1. 1

    Prüfen, ob ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist

    Ein erweitertes Führungszeugnis darf nur erteilt werden, wenn eine gesetzliche Bestimmung es vorsieht oder wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden — oder in vergleichbar engem Kontakt zu ihnen stehen (§ 30a Abs. 1 BZRG). Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe folgt die Pflicht zur Einsichtnahme aus § 72a SGB VIII. Klären Sie diesen Punkt vorab mit der Einrichtung, denn wer ohne Berechtigung ein erweitertes Zeugnis beantragt, erhält lediglich ein einfaches Führungszeugnis und muss die 13,00 EUR erneut zahlen.

  2. 2

    Schriftliche Aufforderung einholen

    Bitten Sie Arbeitgeber, Verein oder Träger um die schriftliche Aufforderung nach § 30a Abs. 2 BZRG. Darin muss die Stelle bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG vorliegen; ein Satz wie „für die Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt“ ohne diese Bestätigung reicht in vielen Bürgerämtern nicht aus. Größere Träger halten fertige Vorlagen bereit und stellen das Schreiben oft am selben Tag aus; bei kleinen Vereinen sollten Sie etwa eine Woche Vorlauf einplanen.

  3. 3

    Antragsweg wählen: online oder bei der Meldebehörde

    Online: Über das Portal des Bundesamts für Justiz stellen Sie den Antrag rund um die Uhr in etwa 10 bis 15 Minuten; Voraussetzung sind die Online-Ausweisfunktion, die PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät. Persönlich: Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes, je nach Kommune Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt. Bringen Sie Ausweis, Aufforderung und Zahlungsmittel mit. In größeren Städten wird ausschließlich mit Termin bedient, und die Wartezeit auf einen freien Termin ist abhängig von der zuständigen Behörde — prüfen Sie das Online-Terminportal Ihrer Kommune, bevor Sie hingehen.

  4. 4

    Antrag ausfüllen, Verwendungszweck und Belegart angeben

    Geben Sie ausdrücklich an, dass Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, und nennen Sie den Verwendungszweck, etwa „Tätigkeit als Übungsleiter im Sportverein“. Anschließend wählen Sie die Belegart: Belegart N für die private Verwendung — dazu zählt auch die Vorlage bei Arbeitgebern, Vereinen und freien Trägern — oder Belegart O, wenn eine Behörde das Zeugnis verlangt und es direkt dorthin gesandt werden soll. Die Aufforderung legen Sie im Original vor oder laden sie online als Datei hoch.

  5. 5

    Gebühr von 13,00 EUR entrichten

    Die Gebühr wird sofort bei der Antragstellung fällig und ist bundesweit identisch. Bei der Meldebehörde richtet sich die Zahlungsart nach der zuständigen Behörde — üblich sind Bargeld und Girocard. Beim Online-Antrag führt Sie das Portal im letzten Schritt zur Kreditkartenzahlung – eine andere Zahlungsart bietet das Bundesamt für Justiz seit dem Wegfall von giropay zum 31. Dezember 2024 nicht mehr an; erst nach erfolgreicher Zahlung wird der Antrag an das Bundeszentralregister übermittelt. Wenn Sie das Zeugnis ausschließlich für ein Ehrenamt benötigen, beantragen Sie die Gebührenbefreiung jetzt und legen die Bestätigung der Organisation bei — eine nachträgliche Erstattung ist regelmäßig ausgeschlossen.

  6. 6

    Zustellung abwarten, prüfen und vorlegen

    Das Bundesamt für Justiz versendet das Zeugnis per Post an Ihre Meldeanschrift; rechnen Sie mit zwei bis drei Wochen, bei Eintragungen im Register auch mit mehr. Prüfen Sie nach Erhalt sofort Namen, Geburtsdatum und die Bezeichnung „Erweitertes Führungszeugnis“ — Fehler lassen sich nur über einen Berichtigungsantrag beim Bundesamt für Justiz korrigieren. Bei Belegart O geht das Zeugnis unmittelbar an die Behörde; Sie können jedoch verlangen, dass es zunächst an ein Amtsgericht Ihrer Wahl gesandt wird, um dort vorab Einsicht zu nehmen. Legen Sie das Dokument der Einrichtung zeitnah vor, da es bei der Einsichtnahme nach § 72a Abs. 5 SGB VIII nicht älter als drei Monate sein darf.

Gebühreninformation

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühr ergibt sich aus dem Justizverwaltungskostengesetz und ist deshalb in ganz Deutschland gleich hoch.

Gebühren — Erweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis (Belegart N oder O)13,00 EUR — bundesweit einheitlich
Einfaches Führungszeugnis (zum Vergleich)13,00 EUR — gleiche Gebühr
Ehrenamtliche TätigkeitBefreiung auf Antrag möglich
Zweitexemplar / Ersatz bei VerlustErneut 13,00 EUR (neuer Antrag)
Unentgeltliche Auskunft aus dem BundeszentralregisterGebührenfrei, nur Einsicht beim Amtsgericht
Zahlungsart bei der MeldebehördeAbhängig von der zuständigen Behörde
Zahlungsart beim Online-AntragOnline ausschließlich Kreditkarte (Portal des Bundesamts für Justiz)

Warum die Gebühr überall gleich ist: Das Führungszeugnis ist keine kommunale Leistung, sondern eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Die Gebühr von 13,00 EUR ist deshalb bundesrechtlich festgelegt und darf von Bundesland oder Kommune weder erhöht noch gesenkt werden. Die Meldebehörde leitet den Betrag vollständig an das Bundesamt für Justiz weiter und erhebt für die Antragsaufnahme kein zusätzliches Entgelt.

Gebührenbefreiung für das Ehrenamt: Wird das erweiterte Führungszeugnis ausschließlich für eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit benötigt, wird die Gebühr nach Vorbemerkung 1.1.3 des Kostenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz nicht erhoben; das gilt für die ehrenamtliche Betreuung nach § 19 Abs. 1, § 21 BtOG ebenso wie für ein Ehrenamt bei einer gemeinnützigen Einrichtung, einer Behörde oder in einem Dienst nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d EStG. Die Befreiung müssen Sie bei der Antragstellung ausdrücklich beantragen und mit einer Bestätigung der Organisation belegen, aus der die Unentgeltlichkeit hervorgeht. Wer stattdessen zahlt und die Befreiung erst später geltend macht, bekommt die 13,00 EUR in der Regel nicht zurück. Wird die Tätigkeit auch nur teilweise vergütet — etwa über eine Aufwandsentschädigung oberhalb des Auslagenersatzes —, entscheidet über die Befreiung die zuständige Stelle im Einzelfall.

Keine Erstattung bei falschem Antrag: Die Gebühr wird für die Bearbeitung erhoben, nicht für ein bestimmtes Ergebnis. Wenn Sie versehentlich ein einfaches statt eines erweiterten Führungszeugnisses beantragen oder die Aufforderung fehlt, wird das ausgestellte Dokument nicht kostenfrei getauscht — Sie müssen einen neuen Antrag stellen und die 13,00 EUR erneut zahlen. Dasselbe gilt, wenn das Zeugnis verloren geht: Ein Ersatzexemplar aus dem alten Antrag gibt es nicht.

Praktische Hinweise

Wichtige Hinweise und Sonderfälle

Fristen, Belegarten und die Besonderheiten für EU-Bürger, Auslandsdeutsche und Minderjährige.

Online-Antrag spart den Behördentermin: Über das Portal des Bundesamts für Justiz stellen Sie den Antrag rund um die Uhr und umgehen die Wartezeit auf einen Termin im Bürgeramt. Voraussetzung ist ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt sechsstelliger PIN sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät mit der Ausweis-App. Die Bearbeitung im Register läuft danach identisch — der Zeitvorteil entsteht ausschließlich bei der Antragstellung, nicht bei Druck und Postversand.

Belegart N oder O — der häufigste Stolperstein: Belegart N ist die private Ausfertigung, die an Sie persönlich versandt wird; sie ist auch dann richtig, wenn Sie das Zeugnis einem Arbeitgeber, einem Sportverein oder einem freien Träger vorlegen müssen, denn diese sind keine Behörden. Belegart O wählen Sie nur, wenn tatsächlich eine Behörde das Zeugnis verlangt — es wird dann unmittelbar dorthin geschickt und Sie erhalten kein eigenes Exemplar. Eine nachträgliche Änderung der Belegart ist nicht möglich; sie erfordert einen neuen kostenpflichtigen Antrag.

Vorab-Einsicht beim Amtsgericht bei Belegart O: Wenn Ihr Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, können Sie verlangen, dass es zuerst an ein Amtsgericht Ihrer Wahl gesandt wird. Dort nehmen Sie Einsicht und erfahren, welche Eintragungen die Behörde zu sehen bekommt, bevor das Dokument weitergeleitet wird. Diesen Wunsch müssen Sie bereits im Antrag äußern — im Nachhinein lässt sich der Versand nicht mehr aufhalten.

Gültigkeit und Wiederholung: Das Bundeszentralregistergesetz kennt keine Gültigkeitsdauer — das Zeugnis bildet den Registerstand am Tag der Ausstellung ab. Für Tätigkeiten nach § 72a Abs. 5 SGB VIII darf es bei der Einsichtnahme durch den Träger jedoch nicht älter als drei Monate sein. Beantragen Sie es deshalb nicht zu früh, sondern erst, wenn der Beginn der Tätigkeit absehbar ist. Viele Träger vereinbaren mit dem Jugendamt zudem eine wiederkehrende Einsichtnahme in festen Abständen, häufig alle fünf Jahre.

Der Träger darf das Zeugnis nicht behalten: Nach § 72a Abs. 5 SGB VIII nimmt die Einrichtung nur Einsicht und darf lediglich festhalten, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegen hat, an welchem Datum es ausgestellt wurde und dass keine einschlägige Verurteilung eingetragen war. Eine Kopie des Zeugnisses in der Personalakte ist unzulässig. Sie behalten das Original und können es innerhalb der Drei-Monats-Frist auch bei mehreren Einrichtungen vorlegen.

Ehrenamtliche Tätigkeit: Wer das Zeugnis ausschließlich für ein unentgeltliches Ehrenamt benötigt, zahlt die Gebühr nach Vorbemerkung 1.1.3 KV JVKostG nicht. Die Organisation muss die Ehrenamtlichkeit bescheinigen, und der Befreiungsantrag muss zusammen mit dem Hauptantrag gestellt werden. Viele Vereine und Verbände stellen Aufforderung und Ehrenamtsbestätigung in einem einzigen Schreiben aus — prüfen Sie vor dem Behördengang, ob beide Punkte darin ausdrücklich enthalten sind.

Staatsangehörige anderer EU-Staaten: Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wird nach § 30b BZRG ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Dabei holt das Bundesamt für Justiz zusätzlich eine Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats ein, sodass das Zeugnis auch dortige Verurteilungen ausweisen kann. Die Gebühr bleibt bei 13,00 EUR, die Bearbeitung dauert wegen der Abfrage im Ausland jedoch häufig spürbar länger als zwei bis drei Wochen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland erhalten ein deutsches Führungszeugnis, das nur die im Bundeszentralregister gespeicherten Eintragungen enthält.

Wohnsitz im Ausland: Wer in Deutschland nicht gemeldet ist, richtet den Antrag unmittelbar an das Bundesamt für Justiz. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein, üblicherweise durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder einen Notar; für die Beglaubigung entstehen eigene, von der beglaubigenden Stelle abhängige Kosten. Rechnen Sie wegen des internationalen Postwegs mit mehreren zusätzlichen Wochen und beantragen Sie das Zeugnis entsprechend früh.

Minderjährige Antragsteller: Nach § 30 Abs. 1 BZRG kann jede Person ab dem vollendeten 14. Lebensjahr selbst ein Führungszeugnis beantragen — praktisch relevant etwa für junge Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in Jugendverbänden oder für Auszubildende in Kitas. Für Jüngere sowie für Personen, für die eine Betreuung eingerichtet ist, stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag und muss sich dabei ebenfalls ausweisen.

Zweifel an den Eintragungen: Wenn Sie wissen möchten, was über Sie gespeichert ist, ohne ein Führungszeugnis vorzulegen, können Sie beim Bundesamt für Justiz eine unentgeltliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister beantragen. Diese Auskunft wird nicht nach Hause geschickt, sondern an ein Amtsgericht Ihrer Wahl, wo Sie sie einsehen. Halten Sie eine Eintragung für unrichtig, stellen Sie einen Berichtigungsantrag beim Bundesamt für Justiz — ein bereits ausgestelltes Zeugnis wird dadurch nicht automatisch ersetzt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler beim Antrag

Jeder dieser Fehler kostet Sie im Regelfall erneut 13,00 EUR und zwei bis drei Wochen Verzögerung.

Ohne schriftliche Aufforderung zum Termin erscheinen: Ohne die Aufforderung nach § 30a Abs. 2 BZRG darf die Meldebehörde kein erweitertes Führungszeugnis aufnehmen. Die Folge ist entweder ein abgebrochener Termin samt neuer Terminsuche oder — schlimmer — ein einfaches Führungszeugnis, das der Träger nicht akzeptiert. In beiden Fällen verlieren Sie zwei bis drei Wochen, im zweiten zusätzlich die bereits gezahlten 13,00 EUR.

Aufforderung ohne die gesetzlich geforderte Bestätigung: Ein Schreiben, das lediglich „bitte legen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vor“ enthält, genügt vielerorts nicht. Verlangt wird die ausdrückliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG vorliegen. Fehlt sie, wird der Antrag zurückgewiesen oder es kommt zu Rückfragen des Bundesamts für Justiz, die die Bearbeitung um Wochen verlängern.

Einfaches statt erweitertes Zeugnis beantragt: Sagen Sie am Schalter und im Online-Formular ausdrücklich, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen. Ein nachträglicher Wechsel ist ausgeschlossen, die Gebühr wird nicht erstattet, und Sie müssen den gesamten Vorgang mit erneuten 13,00 EUR wiederholen. Bei knappem Tätigkeitsbeginn kann das dazu führen, dass Sie die Arbeit nicht aufnehmen dürfen.

Falsche Belegart gewählt: Wer Belegart O ankreuzt, obwohl ein Verein oder ein freier Träger das Zeugnis verlangt, bekommt selbst kein Exemplar — das Dokument geht an eine Stelle, die es gar nicht angefordert hat, oder der Versand scheitert. Korrigieren lässt sich das nur durch einen vollständig neuen, erneut gebührenpflichtigen Antrag.

Veraltete Meldeadresse: Das Zeugnis wird ausschließlich an die im Melderegister hinterlegte Anschrift versandt. Nach einem Umzug ohne Ummeldung landet die Sendung bei den Vormietern oder geht als unzustellbar zurück; ein kostenfreier Neuversand ist nicht vorgesehen. Melden Sie die neue Wohnung deshalb zuerst an — dafür gilt nach § 17 BMG ohnehin eine Frist von zwei Wochen, deren Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Zu früh beantragt: Wer das Zeugnis Monate vor Tätigkeitsbeginn besorgt, riskiert, dass es bei der Einsichtnahme älter als drei Monate ist und nach § 72a Abs. 5 SGB VIII nicht mehr verwendet werden darf. Der Träger muss die Vorlage dann ablehnen, und Sie beantragen das Dokument ein zweites Mal — mit voller Gebühr und neuer Wartezeit.

Gebührenbefreiung erst nachträglich beantragen: Die Befreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten wirkt nur, wenn sie zusammen mit dem Antrag und mit Bestätigung der Organisation geltend gemacht wird. Wer zuerst zahlt und die Bescheinigung später nachreicht, erhält die 13,00 EUR in aller Regel nicht zurück.

Tätigkeit vor der Einsichtnahme aufnehmen: Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen Personen nach § 72a SGB VIII erst beschäftigen oder ehrenamtlich einsetzen, wenn das erweiterte Führungszeugnis eingesehen wurde. Wer ohne Vorlage anfängt, bringt die Einrichtung in einen Rechtsverstoß; in der Praxis wird der Einsatz dann ausgesetzt, bis das Dokument vorliegt — Arbeitsbeginn, Freizeit oder Praktikum verschieben sich entsprechend.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum erweiterten Führungszeugnis

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG enthält zusätzliche Eintragungen, die in einem einfachen Führungszeugnis nicht erscheinen. Aufgenommen werden nach § 32 Abs. 5 BZRG auch Verurteilungen wegen Sexual- und bestimmter Gewaltdelikte, die sonst wegen ihrer geringen Höhe — etwa Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen — aus dem Zeugnis herausfallen würden. Für den Alltag heißt das: Beide Dokumente kosten 13,00 EUR, aber nur das erweiterte Zeugnis wird von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe akzeptiert.

Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?

Es benötigt jede Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat (§ 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG). In der Praxis betrifft das Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Tagespflegepersonen, Übungsleiter im Sportverein, Jugendgruppenleiter, Ferienfreizeitbetreuer und Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe, deren Träger nach § 72a SGB VIII zur Einsichtnahme verpflichtet sind.

Kann ich das erweiterte Führungszeugnis online beantragen?

Ja, das Bundesamt für Justiz bietet ein Online-Verfahren an, für das Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigen — möglich mit dem Personalausweis, der eID-Karte für Unionsbürger oder dem elektronischen Aufenthaltstitel. Zusätzlich brauchen Sie die zugehörige sechsstellige PIN sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät mit der Ausweis-App. Die schriftliche Aufforderung laden Sie im Antrag als Datei hoch; die Gebühr von 13,00 EUR wird direkt im Portal bezahlt.

Wie lange dauert die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses?

Von der Antragstellung bis zur Zustellung vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen, weil das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn gedruckt und per Post versandt wird. Enthält das Register Eintragungen oder sind Rückfragen zur Aufforderung nötig, kann es länger dauern. Eine Express-Ausstellung oder eine Abholung am Schalter ist nicht vorgesehen, planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn ein.

Was muss im Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers stehen?

Nach § 30a Abs. 2 BZRG muss die Stelle, die das Zeugnis verlangt, schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG vorliegen, dass Sie also eine Tätigkeit mit Minderjährigen aufnehmen. Sinnvoll sind außerdem Ihr vollständiger Name, die konkrete Tätigkeit, Datum, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Stelle. Ein amtliches Formular gibt es nicht — ein formloses Schreiben auf Briefpapier genügt, solange die Bestätigung eindeutig ist.

Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis gültig?

Das Bundeszentralregistergesetz kennt keine Gültigkeitsdauer: Das Zeugnis dokumentiert den Registerstand am Ausstellungstag. Für Tätigkeiten nach § 72a Abs. 5 SGB VIII darf es bei der Einsichtnahme durch den Träger jedoch nicht älter als drei Monate sein, und viele Träger vereinbaren mit dem Jugendamt eine erneute Einsichtnahme in festen Abständen, häufig alle fünf Jahre.

Ist das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche kostenlos?

Die Gebühr von 13,00 EUR wird nicht erhoben, wenn das Zeugnis ausschließlich für eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird; Grundlage ist Vorbemerkung 1.1.3 des Kostenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz – ein gesetzlicher Anspruch, keine Ermessensentscheidung. Dafür müssen Sie die Befreiung ausdrücklich beantragen und eine Bestätigung des Vereins oder Trägers beifügen, aus der die Unentgeltlichkeit hervorgeht. Wird die Befreiung nicht beantragt, ist die gezahlte Gebühr in der Regel nicht mehr erstattungsfähig.

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