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Reisepass Verlust oder Diebstahl melden

Bürgeramt · Passwesen

PersönlichGesetzliche MeldepflichtBMI

Ein verlorener oder gestohlener Reisepass ist kein reines Ärgernis, sondern ein Fall mit gesetzlicher Meldepflicht: Nach § 15 Nummer 3 PassG ist der Inhaber verpflichtet, der Passbehörde den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden unverzüglich anzuzeigen. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – also am selben oder am nächsten Werktag, nicht erst kurz vor der nächsten Reise. Zuständig ist die Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, in der Regel das Bürgeramt.

Nach der Anzeige wird der Pass als abhandengekommen erfasst und im polizeilichen Fahndungsbestand sowie in den europäischen und internationalen Datenbanken für gestohlene Reisedokumente ausgeschrieben. Damit sinkt das Risiko, dass Dritte mit Ihrem Dokument Konten eröffnen, Verträge schließen oder eine Grenze passieren. Für den Ersatz gelten die regulären, bundesweit einheitlichen Passgebühren: 70,00 Euro ab 24 Jahren und 37,50 Euro darunter. Eine Strafgebühr für den Verlust gibt es nicht. Wer sofort reisen muss, erhält den vorläufigen Reisepass für 26,00 Euro direkt im Amt.

Letzte Aktualisierung24. August 2026
Rechtsgrundlage§ 15 Nr. 3 PassG · § 25 PassG
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de & bmi.bund.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Bürgeramt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Die Passgebühren sind bundesweit einheitlich; Terminverfügbarkeit, Zahlungsmittel und Bearbeitungsdauer vor Ort können je nach Kommune abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf einen Blick

Meldepflicht
Unverzüglich
Ersatzpass ab 24 J.
70,00 EUR
Ersatzpass unter 24 J.
37,50 EUR
Vorläufiger Pass
26,00 EUR · sofort
Regulärer Ersatzpass
3–4 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 15 Nr. 3 PassG

Erforderliche Unterlagen

Schritt für Schritt

1

Verlust unverzüglich der Passbehörde anzeigen

Der erste und rechtlich entscheidende Schritt ist die Anzeige bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes – meist dem Bürgeramt. § 15 Nr. 3 PassG verlangt sie „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern; warten Sie nicht ab, ob der Pass wieder auftaucht. Viele Kommunen nehmen die Verlustmeldung telefonisch, per Online-Formular oder per E-Mail vorab entgegen und vergeben im selben Zug einen Termin für den Ersatzpass. Halten Sie dafür Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und – falls bekannt – die Passnummer bereit.

2

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten

Wurde der Pass gestohlen, gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten Anzeige. Das dauert je nach Andrang etwa 20 bis 45 Minuten, ist gebührenfrei und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit Aktenzeichen. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit und schildern Sie Ort, Zeitraum und Umstände so genau wie möglich. Die Bestätigung brauchen Sie für Versicherungen, für Auslandsvertretungen und als Nachweis, ab wann Sie den Pass nicht mehr in Händen hielten.

3

Pass als abhandengekommen ausschreiben lassen

Die Passbehörde erfasst das Dokument als abhandengekommen. Die Passnummer wird in den polizeilichen Fahndungsbestand aufgenommen und über die europäischen und internationalen Datenbanken für gestohlene Reisedokumente verbreitet. Ab diesem Zeitpunkt fällt der Pass bei jeder Grenz- oder Ausweiskontrolle als Treffer auf und wird eingezogen. Sie müssen dafür nichts gesondert beantragen – die Ausschreibung ist Teil der Verlustanzeige.

4

Termin vereinbaren und Ersatzpass beantragen

Die Antragstellung ist höchstpersönlich, eine Vertretung ist nicht möglich. Buchen Sie online einen Termin und bringen Sie alle Unterlagen im Original mit. In Großstädten wie Berlin, Hamburg, München oder Köln sind reguläre Termine erfahrungsgemäß mehrere Wochen im Voraus vergeben, während kleinere Kommunen häufig kurzfristige Termine oder eine offene Sprechstunde anbieten. Steht eine Reise unmittelbar bevor, weisen Sie ausdrücklich darauf hin: Viele Ämter halten für Notfälle gesonderte Zeitfenster frei. Ab dem 6. Lebensjahr werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst und ausschließlich auf dem Chip des neuen Passes gespeichert.

5

Gebühr bezahlen und Pass abholen

Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung fällig: 70,00 Euro ab 24 Jahren, 37,50 Euro darunter, der vorläufige Reisepass 26,00 Euro. Welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, entscheidet die Kommune – manche Ämter nehmen ausschließlich EC-Karte, andere nur Bargeld. Der reguläre Pass ist in der Regel nach drei bis vier Wochen abholbereit, im Express-Verfahren üblicherweise am dritten Werktag nach Eingang beim Passhersteller. Die Abholung erfolgt persönlich; der vorläufige Reisepass wird dagegen sofort im Amt ausgestellt und direkt mitgegeben.

6

Wiederauffinden des Passes ebenfalls melden

Taucht der verloren geglaubte Pass später wieder auf, endet Ihre Pflicht nicht – § 15 Nr. 3 PassG verlangt ausdrücklich auch die Anzeige des Wiederauffindens, und zwar ebenfalls unverzüglich. Wurde noch kein Ersatzpass ausgestellt, kann die Behörde die Ausschreibung löschen und der Pass bleibt nutzbar. Ist der neue Pass bereits produziert, verlangt die Passbehörde in aller Regel die Abgabe des alten Dokuments; es wird entwertet und meist als Andenken zurückgegeben.

Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Verlustanzeige bei Polizei und PassbehördeGebührenfrei
Ersatzpass ab 24 Jahren70,00 EUR
Ersatzpass unter 24 Jahren37,50 EUR
Vorläufiger Reisepass (sofort im Amt)26,00 EUR
Express-Zuschlag+ 32,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende)+ 22,00 EUR
Strafgebühr für den VerlustNicht vorgesehen
Reiseausweis als Passersatz im AuslandAbhängig von der zuständigen Auslandsvertretung

Die Passgebühren sind bundesrechtlich festgelegt und deshalb in jeder Kommune identisch – ein Ersatzpass kostet in München genauso viel wie in Leipzig oder Kiel. Ein Verlust führt nicht zu einem Aufschlag: Sie zahlen exakt die Gebühr, die auch bei einem regulären Neuantrag anfällt. Wer ab 24 Jahren einen Ersatzpass mit 48 Seiten im Express-Verfahren benötigt, kommt entsprechend auf 70,00 + 22,00 + 32,00 Euro. Was tatsächlich je nach Kommune abweicht, sind die akzeptierten Zahlungsmittel – manche Ämter nehmen ausschließlich EC-Karte, andere nur Bargeld – sowie Terminverfügbarkeit und Wartezeiten. Beantragen Sie den Pass ausnahmsweise nicht bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes, kann ein zusätzliches Entgelt für den Mehraufwand anfallen; dessen Höhe ist abhängig von der zuständigen Behörde.

Wichtige Hinweise

Häufige Fehler

Nur die Polizei informiert, nicht die Passbehörde.

Die gesetzliche Anzeigepflicht aus § 15 Nr. 3 PassG besteht gegenüber der Passbehörde. Wer ausschließlich zur Polizei geht, erfüllt sie formal nicht. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 2 PassG und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommt: Ohne Meldung an die Passbehörde wird der Pass unter Umständen gar nicht erst zur Fahndung ausgeschrieben.

Das Wiederauffinden verschwiegen.

Viele Betroffene melden den gefundenen Pass nicht, weil sie ein Bußgeld für die „Falschmeldung“ fürchten. Tatsächlich ist genau das Verschweigen der Verstoß: § 15 Nr. 3 PassG verlangt auch die Anzeige des Wiederauffindens, sanktioniert über § 25 PassG. Zusätzlich riskieren Sie, dass der weiter ausgeschriebene Pass bei der nächsten Grenzkontrolle als Fahndungstreffer einbehalten wird.

Mit dem als verloren gemeldeten Pass gereist.

Solange die Ausschreibung als abhandengekommen besteht, schlägt das Dokument bei jeder Kontrolle an. Die Folge reicht von einer zeitraubenden Identitätsüberprüfung bis zur Einziehung des Passes – im schlimmsten Fall im Ausland, wo Sie dann ohne gültiges Reisedokument feststecken.

Den vorläufigen Reisepass für die USA eingeplant.

Das Visa-Waiver-Programm setzt einen elektronischen Reisepass mit Chip voraus. Der vorläufige Reisepass hat keinen Chip und wird nicht anerkannt. Die Folge ist die Verweigerung der ESTA-Genehmigung oder der Einreise – bei bereits gebuchter Reise ein vollständiger finanzieller Verlust.

Ein Papier-Passbild mitgebracht.

Seit dem 1. Mai 2025 sind gedruckte Passfotos im Inland nicht mehr zulässig; das Bild muss digital übermittelt oder im Amt aufgenommen werden. Wer mit einem Papierfoto erscheint, kann den Antrag nicht abschließen. Der Termin verfällt und muss neu gebucht werden – in stark ausgelasteten Städten kostet das mehrere Wochen.

Auf den regulären Ersatzpass gewartet, obwohl die Reise näher rückt.

Der reguläre Pass braucht in der Regel drei bis vier Wochen. Wer erst kurz vor Abflug reagiert, hat nur noch die teureren Alternativen: Express-Verfahren für 32,00 Euro Zuschlag oder den vorläufigen Reisepass, den viele Zielstaaten nicht akzeptieren. Nicht selten bleibt am Ende nur die Stornierung der Reise.

Ohne Termin und ohne Unterlagen zum Amt gefahren.

Die Antragstellung ist höchstpersönlich und setzt vollständige Originalunterlagen voraus. Fehlt der Identitätsnachweis oder die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten bei einem Kind, wird der Antrag abgelehnt und Sie müssen erneut vorsprechen – mit neuer Wartezeit auf einen Termin.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich sofort tun, wenn mein Reisepass weg ist?
Zeigen Sie den Verlust unverzüglich der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes an – das schreibt § 15 Nummer 3 PassG ausdrücklich vor. Bei Diebstahl erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei, damit Zeitpunkt und Umstände dokumentiert sind. Im selben Termin können Sie in der Regel bereits den Ersatzpass oder einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Muss ich den Verlust bei der Polizei melden?
Gesetzlich verpflichtet sind Sie zur Anzeige gegenüber der Passbehörde, nicht gegenüber der Polizei. Bei Diebstahl ist die polizeiliche Anzeige dennoch dringend zu empfehlen: Sie dokumentiert den Zeitpunkt, entlastet Sie bei einem späteren Missbrauch des Dokuments und wird von Versicherungen sowie von deutschen Auslandsvertretungen regelmäßig verlangt. Beide Anzeigen sind gebührenfrei.
Was kostet ein Ersatzpass nach Verlust – gibt es eine Strafgebühr?
Eine gesonderte Strafgebühr für den Verlust sieht das Passgebührenrecht nicht vor. Es gelten die regulären, bundesweit einheitlichen Gebühren von 70,00 Euro ab 24 Jahren und 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, das Express-Verfahren schlägt mit 32,00 Euro zusätzlich zu Buche.
Ich habe meinen als verloren gemeldeten Reisepass wiedergefunden – was jetzt?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Passbehörde unverzüglich anzeigen, denn § 15 Nummer 3 PassG nennt beide Fälle ausdrücklich. Wurde noch kein Ersatzpass ausgestellt, kann die Behörde die Ausschreibung als abhandengekommen wieder löschen. Ist der neue Pass bereits ausgestellt, verlangt die Behörde in der Regel die Abgabe des alten Passes, der dann entwertet wird. Reisen Sie keinesfalls mit einem gemeldeten Pass, solange die Ausschreibung besteht – er kann bei der Grenzkontrolle einbehalten werden.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl im Ausland?
Erstatten Sie zunächst Anzeige bei der örtlichen Polizei und wenden Sie sich anschließend an die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat. Für die Rückreise kann dort ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden, in Einzelfällen auch ein vorläufiger Reisepass. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Vorgaben für Amtshandlungen im Ausland und ist abhängig von der zuständigen Auslandsvertretung.
Wie schnell bekomme ich Ersatz, wenn ich kurzfristig reisen muss?
Der reguläre Reisepass wird zentral hergestellt und ist in der Regel nach drei bis vier Wochen abholbereit. Gegen einen Zuschlag von 32,00 Euro liefert das Express-Verfahren den Pass üblicherweise am dritten Werktag nach Eingang beim Passhersteller. Muss es noch schneller gehen, stellt die Passbehörde den vorläufigen Reisepass für 26,00 Euro sofort im Amt aus; viele Ämter verlangen dafür einen Nachweis der bevorstehenden Reise.
Kann ich mit dem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen?
Nein. Für die visumfreie Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms verlangen die USA einen elektronischen Reisepass mit Chip. Der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und wird dafür nicht anerkannt – ohne regulären ePass bleibt nur der Weg über ein Visum. Planen Sie nach einem Passverlust daher die reguläre Herstellungszeit oder das Express-Verfahren ein.
Gilt das Verfahren auch für ausländische Staatsangehörige?
Nein. Für den Verlust eines ausländischen Reisepasses ist die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftsstaates zuständig, nicht das Bürgeramt. Melden Sie den Verlust zusätzlich der Ausländerbehörde, wenn Ihr Aufenthaltstitel oder Visum als Klebeetikett im verlorenen Pass eingebracht war – er muss in den neuen Pass übertragen werden. Der elektronische Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ist als eigenständiges Dokument vom Passverlust nicht betroffen.

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