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Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsamt · Beratung und Begleitung

Telefon / PersönlichKostenlosFür beide Seiten

Der Integrationsfachdienst ist kein eigenes Amt, sondern ein beauftragter Dienst: Er wird von den Integrationsämtern und den Rehabilitationsträgern eingeschaltet und arbeitet in deren Auftrag. Das erklärt zwei Eigenschaften, die im Alltag zählen. Erstens ist er für Sie kostenlos, weil ihn der Auftraggeber bezahlt. Zweitens kennt er die Bewilligungspraxis des Amtes von innen — ein Antrag, den der IFD mitformuliert hat, trifft die Prüfkriterien, an denen sonst reihenweise Anträge scheitern.

Er berät beide Seiten, und das ist kein Nebensatz: Auch Arbeitgeber können ihn kostenlos in Anspruch nehmen — zu Einstellung, Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzgestaltung und Konflikten. In festgefahrenen Situationen ist gerade das der Hebel: Ein Dienst, dem beide Seiten zuhören, erreicht mehr als eine Partei, die Forderungen stellt.

Der Zugang ist voraussetzungsarm. Sie brauchen keinen Antrag, keine Bewilligung und im ersten Gespräch keine Unterlagen — ein Anruf genügt. Wer bereits einen Ausweis oder einen Feststellungsbescheid hat, hält ihn bereit; wer noch im Feststellungsverfahren steckt, kann sich trotzdem melden.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§§ 192 bis 198 SGB IX
VerifizierungGeprüft an SGB IX und VwGO
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Integrationsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenKostenlosFür beide Seiten
RolleBeauftragter Dienst§§ 192 ff. SGB IX
ZugangOhne AntragEin Anruf genügt
AuchFür ArbeitgeberBeratung und Förderung
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Für das Erstgespräch: nichts

Der IFD ist bewusst niedrigschwellig. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen; Unterlagen kommen später, wenn sich abzeichnet, worum es geht.

Ausweis oder Feststellungsbescheid, sofern vorhanden

Er erleichtert die Einordnung, ist aber keine Zugangsvoraussetzung für ein Beratungsgespräch. Auch ein laufendes Feststellungsverfahren schließt Beratung nicht aus.

Bei Arbeitsplatzproblemen: Arbeitsvertrag und Schriftwechsel

Abmahnungen, Versetzungsschreiben, Krankmeldungen, E-Mails zum Konflikt. Der IFD kann nur vermitteln, was er kennt.

Bei Arbeitssuche: Lebenslauf und Qualifikationsnachweise

Der IFD unterstützt bei Bewerbungen und spricht Betriebe an. Je klarer das Profil, desto gezielter die Vermittlung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Den zuständigen Dienst finden

    Die Integrationsämter benennen die für ihren Bereich beauftragten Dienste; auch der Betrieb, die Schwerbehindertenvertretung oder die Agentur für Arbeit können den Kontakt herstellen. Ein Zuständigkeitswechsel ist unproblematisch — der Dienst leitet weiter.

  2. 2

    Das Anliegen im Erstgespräch einordnen

    Arbeit finden, Arbeitsplatz sichern, Konflikt lösen, Förderung beantragen, Übergang aus der Schule gestalten? Der IFD trennt das im ersten Gespräch, weil daran hängt, welche Stelle am Ende entscheidet.

  3. 3

    Den IFD beim Förderantrag mitwirken lassen

    Das ist der praktisch wertvollste Teil. Er kennt die Prüfkriterien des Amtes und weiß, wie ein Bedarf beschrieben sein muss, damit er feststellbar ist — bei der Arbeitsassistenz ebenso wie bei technischen Arbeitshilfen.

  4. 4

    Bei Konflikten früh vermitteln lassen

    Der IFD kann Gespräche mit dem Arbeitgeber moderieren, bevor sich Positionen verhärten. Sobald eine Kündigung ausgesprochen ist, verengt sich der Handlungsspielraum auf das Zustimmungsverfahren.

  5. 5

    Den Kontakt nach der Vermittlung halten

    Die Begleitung endet nicht mit dem Arbeitsvertrag. Gerade in den ersten Monaten lassen sich Reibungen mit wenig Aufwand ausräumen — später kosten dieselben Fragen ein Verfahren.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kostenlos, weil beauftragtDie Kosten trägt der auftraggebende Träger
Beratung für schwerbehinderte MenschenKostenlos
Beratung für ArbeitgeberKostenlos
Begleitung am ArbeitsplatzKostenlos
Unterstützung bei FörderanträgenKostenlos
Krisenintervention und VermittlungKostenlos
ZugangOhne Antrag

Der IFD entscheidet nicht selbst über Leistungen — er berät, begleitet und bereitet vor. Entschieden wird beim Integrationsamt oder beim jeweiligen Rehabilitationsträger.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Der wichtigste Punkt zur Rollenverteilung: Der IFD bewilligt nichts. Er ist ein beauftragter Dienst, kein Entscheidungsträger. Wer eine verbindliche Zusage braucht, bekommt sie nur als Bescheid des Integrationsamtes — und nur gegen einen Bescheid gibt es Rechtsbehelfe. Eine mündliche Einschätzung des IFD ist wertvoll für die Vorbereitung, ersetzt aber keinen Antrag.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kennt zwei getrennte Listen, und sie zu verwechseln führt zu Anträgen bei der falschen Seite. § 185 Abs. 3 SGB IX nennt unter Nummer 1 Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen: für technische Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz, zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und in besonderen Lebenslagen. Unter Nummer 2 stehen die Leistungen an Arbeitgeber: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für Zuschüsse zu Prüfungsgebühren, für Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung, für Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und für außergewöhnliche Belastungen. Die Umgestaltung des Arbeitsplatzes ist danach primär eine Leistung an den Betrieb; die technische Arbeitshilfe für die Person eine Leistung an Sie.

Für Arbeitgeber ist der IFD das unterschätzte Instrument. Er berät kostenlos zu Einstellung, Förderung und Arbeitsplatzgestaltung — also genau zu den Fragen, deren Unklarheit sonst dazu führt, dass ein Betrieb lieber die Ausgleichsabgabe zahlt als einzustellen. Wer die Fördermöglichkeiten kennt, rechnet anders.

Auch beim Übergang von der Schule in den Beruf ist der IFD einschaltbar. Diese Phase entscheidet oft über den gesamten weiteren Weg, und sie beginnt früher, als die meisten annehmen — die Beteiligten sollten den Kontakt nicht erst mit dem Schulabschluss suchen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Den IFD für eine Bewilligungsstelle halten. Er berät und bereitet vor; entschieden wird beim Integrationsamt durch Bescheid.

Als Arbeitgeber nicht anfragen. Die Beratung ist auch für Betriebe kostenlos und beantwortet genau die Fragen, an denen Einstellungen sonst scheitern.

Erst im Konflikt anrufen. Vermittlung wirkt, solange die Positionen beweglich sind; nach einer Kündigung bleibt das Zustimmungsverfahren.

Auf eine mündliche Auskunft bauen. Nur ein Bescheid des Integrationsamtes ist verbindlich und angreifbar.

Den Kontakt nach der Vermittlung abbrechen. Die Begleitung in den ersten Monaten verhindert die Probleme, die später Verfahren auslösen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Integrationsfachdienst?

Ein Dienst, den die Integrationsämter und die Rehabilitationsträger beauftragen, um schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme und Sicherung von Beschäftigung zu unterstützen und Arbeitgeber zu beraten. Die Aufgaben und die Beauftragung regeln die §§ 192 ff. SGB IX.

Kostet der IFD etwas?

Nein, weder für schwerbehinderte Menschen noch für Arbeitgeber. Die Kosten trägt der auftraggebende Träger — beim Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Entscheidet der IFD über meine Anträge?

Nein. Er berät, begleitet und bereitet Anträge vor; entschieden wird durch Bescheid des Integrationsamtes oder des zuständigen Rehabilitationsträgers. Nur gegen einen Bescheid gibt es Widerspruch und Klage.

Kann ich den IFD auch als Arbeitgeber nutzen?

Ja, kostenlos. Zu Einstellung, Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzgestaltung, betrieblichem Eingliederungsmanagement und Konflikten. Für Betriebe, die die Beschäftigungspflicht erfüllen wollen, ist er die naheliegendste erste Adresse.

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für die Beratung?

Für ein Erstgespräch nicht. Er erleichtert die Einordnung, und für konkrete Leistungen wird der Nachweis später gebraucht — beraten lassen können Sie sich auch während eines laufenden Feststellungsverfahrens.

Hilft der IFD auch beim Übergang von der Schule in den Beruf?

Ja. Diese Phase gehört zu seinen Aufgaben und entscheidet oft über den weiteren beruflichen Weg. Der Kontakt sollte deutlich vor dem Schulabschluss zustande kommen.

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