Integrationsfachdienst (IFD)
Integrationsamt · Beratung und Begleitung
Der Integrationsfachdienst ist kein eigenes Amt, sondern ein beauftragter Dienst: Er wird von den Integrationsämtern und den Rehabilitationsträgern eingeschaltet und arbeitet in deren Auftrag. Das erklärt zwei Eigenschaften, die im Alltag zählen. Erstens ist er für Sie kostenlos, weil ihn der Auftraggeber bezahlt. Zweitens kennt er die Bewilligungspraxis des Amtes von innen — ein Antrag, den der IFD mitformuliert hat, trifft die Prüfkriterien, an denen sonst reihenweise Anträge scheitern.
Er berät beide Seiten, und das ist kein Nebensatz: Auch Arbeitgeber können ihn kostenlos in Anspruch nehmen — zu Einstellung, Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzgestaltung und Konflikten. In festgefahrenen Situationen ist gerade das der Hebel: Ein Dienst, dem beide Seiten zuhören, erreicht mehr als eine Partei, die Forderungen stellt.
Der Zugang ist voraussetzungsarm. Sie brauchen keinen Antrag, keine Bewilligung und im ersten Gespräch keine Unterlagen — ein Anruf genügt. Wer bereits einen Ausweis oder einen Feststellungsbescheid hat, hält ihn bereit; wer noch im Feststellungsverfahren steckt, kann sich trotzdem melden.
