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Kindergeld-Rechner 2026

259 € pro Kind und Monat — und wann der Freibetrag mehr bringt

Einkommensteuergesetz

Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 259 Euro im Monat, für jedes Kind gleich viel (§ 66 Abs. 1 EStG). Der Betrag ist nicht frei festgesetzt: § 66 Abs. 3 EStG koppelt ihn an die Freibeträge des § 32 Abs. 6, und aus deren Anhebung von 9.600 auf 9.756 Euro folgt genau dieser Wert. Daneben rechnet diese Seite die Günstigerprüfung des § 31 EStG — die Frage, ab wann der Kinderfreibetrag mehr bringt als das ausgezahlte Kindergeld.

Letzte Aktualisierung4. September 2026
Rechtsgrundlage§ 66, § 31, § 32 EStG
KontrolleBetrag aus § 66 Abs. 3 abgeleitet
Verifiziert vonTeam AmtsDeutschland.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Festgesetzt wird das Kindergeld durch Bescheid der Familienkasse; die Günstigerprüfung macht das Finanzamt mit dem Steuerbescheid. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Kindergeld berechnen

Der Monats- und Jahresbetrag, und die Günstigerprüfung gegen den Freibetrag.

Veranlagung
Das zu versteuernde Einkommen ist nur für die Günstigerprüfung nötig: das Kindergeld selbst hängt nicht vom Einkommen ab. Es steht in Ihrem letzten Steuerbescheid. Ohne Angabe rechnet die Seite nur das Kindergeld.
0,00 € Kindergeld im Monat

259 Euro, für jedes Kind gleich viel

Die Staffelung nach der Reihenfolge der Geburt gibt es seit 2023 nicht mehr.

KinderIm MonatIm JahrFreibeträge zusammenFreibetrag günstiger ab
1259,00 €3.108,00 €9.756,00 €86.088 €
2518,00 €6.216,00 €19.512,00 €90.940 €
3777,00 €9.324,00 €29.268,00 €95.816 €
41.036,00 €12.432,00 €39.024,00 €100.692 €
51.295,00 €15.540,00 €48.780,00 €105.562 €
61.554,00 €18.648,00 €58.536,00 €110.438 €

Warum 259 und nicht 255

§ 66 Abs. 3 EStG koppelt das Kindergeld an die Freibeträge für Kinder: werden die Beträge des § 32 Abs. 6 Satz 1 angehoben, wird das Kindergeld „entsprechend“ erhöht und dabei kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Freibeträge sind zum 1. Januar 2026 von 9.600 auf 9.756 Euro je Kind gestiegen. Daraus folgt: 255 × 9756 ÷ 9600 = 259,14 — gerundet 259 Euro.

Der Betrag ist in zwei Jahren zweimal gestiegen: 250 € bis Ende 2024, 255 € im Jahr 2025, 259 € seit dem 1. Januar 2026. Wer mit einem älteren Wert rechnet, verschenkt bei einem Kind 108,00 € im Jahr an Erwartung.

Bis Ende 2022 war das Kindergeld gestaffelt: für das dritte Kind gab es mehr als für die ersten beiden. Seit dem 1. Januar 2023 bekommt jedes Kind denselben Betrag — deshalb führen Suchen nach „Kindergeld drittes Kind“ oft zu veralteten Zahlen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Was verglichen wird, ist nicht das, was die meisten vergleichen.

Die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG betragen 3.414,00 Euro für das sächliche Existenzminimum und 1.464,00 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung — zusammen 4.878,00 Euro je Kind und je Elternteil, also 9.756,00 Euro, wenn beide Eltern zusammen veranlagt werden.

Der häufigste Denkfehler ist, diesen Betrag neben das Kindergeld zu stellen und zu schließen, der Freibetrag sei besser. Das eine ist Bemessungsgrundlage, das andere ausgezahltes Geld. Verglichen wird nach § 31 Satz 4 EStG die Steuerersparnis durch den Freibetrag mit dem Anspruch auf Kindergeld: werden die Freibeträge abgezogen, erhöht sich die Steuer wieder um das Kindergeld des ganzen Jahres.

1. Steuer ohne Freibeträge

Die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Kindergeld bleibt daneben stehen.

2. Steuer mit Freibeträgen

Dieselbe Rechnung, aber auf das um die Freibeträge geminderte Einkommen. Die Differenz ist die Steuerersparnis.

3. Das Kindergeld hinzurechnen

Auf die so ermittelte Steuer wird der Anspruch auf Kindergeld für das ganze Jahr wieder aufgeschlagen (§ 31 Satz 4 EStG).

4. Das Günstigere gilt

Was unter dem Strich weniger kostet, wendet das Finanzamt an — von Amts wegen, ohne Antrag. Bei einem Kind und Zusammenveranlagung kippt es etwa ab 86.088 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen, unabhängig von dieser Prüfung. Deshalb steht in der Lohnabrechnung ein Kinderfreibetrag, obwohl er die Lohnsteuer selbst nicht mindert.

§ 32 Abs. 3 und 4 EStG

Bis wann es Kindergeld gibt

Drei Stufen, und eine Regel über das Arbeiten neben der Ausbildung.

BisVoraussetzungFundstelle
18 Jahreohne weitere Voraussetzungen§ 32 Abs. 3 EStG
21 Jahreohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend gemeldet§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
25 Jahrein Berufsausbildung, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten, ohne Ausbildungsplatz oder in einem Freiwilligendienst§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

Arbeiten neben der Ausbildung

Während der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums ist es gleich, wie viel das Kind verdient. Danach entfällt der Anspruch, wenn es einer Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) — mit drei Ausnahmen, die Satz 3 ausdrücklich für unschädlich erklärt:

  • eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit
  • ein Ausbildungsdienstverhältnis
  • ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (§§ 8, 8a SGB IV)
Häufige Fehler

Wo Geld verloren geht

Fünf Punkte, und der erste kostet bares Geld.

Mit dem Antrag warten. Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat ausgezahlt. Der Anspruch bleibt bestehen, das Geld ist trotzdem weg — 259 € je Kind und Monat.

Mit einem alten Betrag rechnen. 250 € galten bis Ende 2024, 255 € im Jahr 2025. Wer noch mit 250 plant, verschenkt bei zwei Kindern 216,00 € Erwartung im Jahr.

Den Freibetrag mit dem Kindergeld vergleichen. 9.756,00 € Freibetrag sind nicht 9.756,00 € Geld: sie mindern nur die Bemessungsgrundlage. Verglichen wird die Steuerersparnis.

Nach dem 18. Geburtstag aufhören. In Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst läuft das Kindergeld bis 25 weiter — aber nur, wenn die Familienkasse davon erfährt. Sie meldet sich nicht von selbst.

Den Kinderzuschlag übersehen. Wer Kindergeld bezieht und mit dem eigenen Einkommen knapp über der Grundsicherung liegt, kann zusätzlich den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bekommen. Sein Höchstbetrag steht nicht als Zahl im Gesetz: er ergibt sich aus dem sächlichen Existenzminimum und wird jährlich neu bekannt gegeben.

Häufige Fragen

Kindergeld — Fragen und Antworten

Neun Fragen, von der Höhe bis zur Anrechnung.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

259 Euro im Monat für jedes Kind (§ 66 Abs. 1 EStG). Für zwei Kinder sind das 518,00 Euro, für drei 777,00 Euro. Im Jahr ergibt ein Kind 3.108,00 Euro. Der Betrag ist zum 1. Januar 2026 von 255 auf 259 Euro gestiegen, nachdem er ein Jahr zuvor schon von 250 auf 255 Euro angehoben worden war.

Bekommt man für das dritte Kind mehr?

Nein, nicht mehr. Bis Ende 2022 war das Kindergeld nach der Reihenfolge der Geburt gestaffelt — für das dritte Kind gab es mehr als für die ersten beiden, für das vierte noch mehr. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt es für jedes Kind gleich viel. Wer noch nach „Kindergeld drittes Kind" sucht, findet deshalb häufig veraltete Beträge.

Warum sind es 259 Euro und nicht 255?

Weil § 66 Abs. 3 EStG das Kindergeld an die Freibeträge für Kinder koppelt: steigen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1, steigt das Kindergeld „entsprechend", kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Freibeträge sind von 9.600 auf 9.756 Euro je Kind gestiegen; 255 × 9756 ÷ 9600 ergibt 259,14 — gerundet 259 Euro. Der Betrag ist also nicht frei gegriffen, sondern das Ergebnis einer Formel.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?

Das entscheidet das Finanzamt selbst, mit der Günstigerprüfung des § 31 Satz 4 EStG, und Sie müssen dafür nichts beantragen. Verglichen wird nicht der Freibetrag mit dem Kindergeld — das eine ist Bemessungsgrundlage, das andere ausgezahltes Geld —, sondern die Steuerersparnis durch den Freibetrag mit dem Anspruch auf Kindergeld. Werden die Freibeträge abgezogen, wird das Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet. Bei Zusammenveranlagung und einem Kind lohnt sich der Freibetrag etwa ab 86.088 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Ohne weitere Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag (§ 32 Abs. 3 EStG). Danach bis 21, solange das Kind ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist, und bis 25, solange es in Berufsausbildung ist, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten, mangels Ausbildungsplatzes nicht anfangen kann oder einen Freiwilligendienst leistet (§ 32 Abs. 4 EStG).

Darf mein Kind neben der Ausbildung arbeiten?

Während der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums spielt es keine Rolle, wie viel das Kind verdient. Erst danach wird es kritisch: nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entfällt der Anspruch, wenn das Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Satz 3 nennt drei Ausnahmen, die unschädlich bleiben: eine Tätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis und ein Minijob.

Wie weit rückwirkend wird Kindergeld gezahlt?

Höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG). Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt — nur ausgezahlt wird nicht weiter zurück. Jeder Monat, den Sie mit dem Antrag warten, kostet also 259 Euro pro Kind, sobald die Sechsmonatsgrenze erreicht ist.

Wann kommt das Geld auf dem Konto an?

Die Familienkasse zahlt monatlich, und der Termin hängt an der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: kleine Endziffern werden am Monatsanfang bedient, große gegen Monatsende. Die Auszahlungstermine für das laufende Jahr veröffentlicht die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Monat, in dem sie wegfallen (§ 66 Abs. 2 EStG).

Wird das Kindergeld auf andere Leistungen angerechnet?

Beim Bürgergeld zählt es als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf. Beim Unterhalt wird es nach § 1612b BGB zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Auf das Elterngeld wird es dagegen nicht angerechnet. Und für den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist es eine Voraussetzung: den bekommt nur, wer Kindergeld bezieht.

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Rund um das Kind

Der Antrag, die Leistung daneben und der Rechner für das Netto.

Fragen zum Wohngeld?

Jeder Rechenschritt nennt seinen Paragrafen — nachprüfbar am Gesetzestext.

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