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Zweckentfremdungsverbot

Wohnraum als Wohnraum — ein Verbot, das es nicht überall gibt

GenehmigungspflichtLandesrechtBis 500.000 EUR

Ein Zweckentfremdungsverbot untersagt, Wohnraum für etwas anderes als Wohnen zu verwenden: als Ferienwohnung, als Büro, als Praxis — oder ihn ohne Grund leer stehen zu lassen. Wer es dennoch tut, braucht eine Genehmigung, und die wird nur unter engen Voraussetzungen erteilt.

Die erste Frage ist aber, ob es das Verbot bei Ihnen überhaupt gibt. Es ist Landesrecht und gilt nicht flächendeckend: In Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht derzeit keines. Berlin und Hamburg haben umfassende Regelungen für das ganze Stadtgebiet; in Ländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt es nur in Teilen — dort, wo die Gemeinde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.

Was das Thema ernst macht, sind die Sanktionen. Die Bußgelder reichen in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg bis zu 500.000 Euro; in Rheinland-Pfalz liegt der Rahmen bei bis zu 50.000 Euro. Das ist kein Ordnungsgeld, das man einkalkuliert.

Letzte Aktualisierung30. August 2026
RechtsgrundlageZweckentfremdungsrecht der Länder
VerifizierungGeprüft an BGB, WoFG und Landesrecht
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Wohnungsamt, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
GeltungNicht überallLandesrecht; in Thüringen und Sachsen-Anhalt gar nicht
BußgeldBis 500.000 EURIn Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg
Berlin60 TageSelbstgenutzte Wohnung ohne Genehmigung vermietbar
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Antrag auf Genehmigung

Nach dem Formular der Gemeinde. Anzugeben sind Wohnung, geplante Nutzung, Dauer und der Grund — und der Grund ist hier der eigentliche Prüfungsgegenstand.

Grundriss und Angaben zur Wohnung

Fläche, Zimmerzahl, Lage im Gebäude. Bei Teilnutzung ist entscheidend, welcher Anteil weiterhin dem Wohnen dient.

Nachweis des Grundes

Bei Leerstand etwa eine bevorstehende Sanierung mit Bauunterlagen; bei gewerblicher Nutzung die Darlegung des überwiegenden öffentlichen Interesses. Ohne belastbaren Grund wird versagt.

Bei Ersatzwohnraum: dessen Nachweis

Viele Regelungen erlauben die Genehmigung, wenn gleichwertiger Ersatzwohnraum geschaffen oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Beides ist zu belegen.

Bei Ferienwohnungen: Registrierungsnummer

Mehrere Städte verlangen eine Registriernummer, die in jedem Inserat anzugeben ist. Portale blenden Angebote ohne Nummer teilweise aus.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Prüfen, ob am Ort überhaupt ein Verbot gilt

    Landesgesetz und kommunale Satzung. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keines; in anderen Ländern gilt es nur in bestimmten Gemeinden. Diese Frage erledigt das Thema oft in einem Schritt.

  2. 2

    Die Schwelle der eigenen Stadt klären

    In Berlin darf die selbst genutzte Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Gäste vermietet werden; darüber hinaus und für nicht selbst genutzte Wohnungen ist die Genehmigung des Bezirksamts nötig. Andere Städte ziehen die Grenze anders.

  3. 3

    Vor der Nutzung beantragen

    Die Genehmigung wirkt nicht rückwirkend. Wer erst vermietet und dann beantragt, hat den Tatbestand bereits verwirklicht — mit dem vollen Bußgeldrahmen im Rücken.

  4. 4

    Registrierungspflichten erfüllen

    Wo eine Registriernummer vorgeschrieben ist, gehört sie in jedes Inserat. Das ist zugleich das einfachste Kontrollinstrument der Behörden und der häufigste Anlass für Verfahren.

  5. 5

    Bei Leerstand den Grund dokumentieren

    Auch unbeabsichtigter Leerstand kann Zweckentfremdung sein. Sanierung, Erbfall oder Verkaufsabsicht sollten belegt und der Behörde frühzeitig mitgeteilt werden.

  6. 6

    Auflagen einhalten

    Genehmigungen ergehen befristet und mit Auflagen — etwa Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung. Ihre Missachtung führt zum Widerruf und zurück in den Bußgeldrahmen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Genehmigung nach Satzung, Bußgeld nach LandesrechtDer Unterschied zwischen beiden ist erheblich
Genehmigung der ZweckentfremdungNach kommunaler Satzung
Ausgleichszahlung statt ErsatzwohnraumNach Landesrecht
Bußgeld Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, HamburgBis 500.000 EUR
Bußgeld Rheinland-PfalzBis 50.000 EUR
In Thüringen und Sachsen-AnhaltKein Verbot

Die Bußgeldrahmen sind Höchstbeträge für schwere Fälle; in Berlin liegt der Regelrahmen niedriger und der Höchstbetrag greift bei gravierenden Verstößen. Verbindlich ist das Landesgesetz und die Satzung Ihrer Gemeinde — die Spannbreite zwischen den Ländern ist eine der größten im ganzen Wohnungsrecht.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Das Verbot gilt nicht überall. In Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht derzeit keines, und in mehreren Ländern nur in einzelnen Gemeinden. Eine allgemeine Aussage über „das deutsche Zweckentfremdungsverbot“ gibt es nicht.

Leerstand kann Zweckentfremdung sein, auch ohne jede Vermietung. Wer eine Wohnung über längere Zeit ungenutzt lässt, sollte den Grund dokumentieren und ihn der Behörde mitteilen können.

Die Registriernummer ist das wirksamste Kontrollmittel. Wo sie vorgeschrieben ist, gehört sie in jedes Inserat; Angebote ohne Nummer fallen den Behörden zuerst auf.

Die Genehmigung wirkt nicht rückwirkend und ist regelmäßig befristet und mit Auflagen versehen — häufig mit der Pflicht, Ersatzwohnraum zu schaffen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Zweckentfremdungsrecht und Baurecht sind zweierlei. Eine Nutzungsänderung kann zusätzlich baurechtlich genehmigungspflichtig sein; die eine Genehmigung ersetzt die andere nicht.

Auch das Steuerrecht läuft parallel: Einkünfte aus kurzfristiger Vermietung sind zu erklären, und ab bestimmten Grenzen kommt Umsatzsteuer hinzu. Eine Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht sagt darüber nichts.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Voraussetzen, dass das Verbot überall gilt — oder nirgends. Es ist Landesrecht: in Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es keines, in Berlin und Hamburg gilt es flächendeckend, anderswo nur in einzelnen Gemeinden.

Erst vermieten, dann beantragen. Die Genehmigung wirkt nicht rückwirkend, und der Tatbestand ist bereits verwirklicht.

Die Registriernummer im Inserat weglassen. Wo sie vorgeschrieben ist, ist ihr Fehlen der häufigste Anlass für ein Verfahren.

Leerstand für harmlos halten. Auch ungenutzter Wohnraum kann zweckentfremdet sein, wenn kein anerkannter Grund vorliegt.

Das Bußgeldrisiko unterschätzen. Bis 500.000 Euro in mehreren Ländern ist kein Betrag, den man einkalkuliert.

Die baurechtliche Seite übersehen. Eine Nutzungsänderung kann zusätzlich eine Baugenehmigung erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Gilt das Zweckentfremdungsverbot überall in Deutschland?

Nein. Es ist Landesrecht und besteht nicht flächendeckend: In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keines. Berlin und Hamburg haben umfassende Regelungen für das gesamte Stadtgebiet, während es in Ländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen nur in den Gemeinden gilt, die von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben. Die erste Frage ist deshalb immer die nach dem eigenen Ort.

Darf ich meine Wohnung an Feriengäste vermieten?

Wo ein Verbot gilt, nur mit Genehmigung — mit Ausnahmen für die selbst genutzte Wohnung. In Berlin etwa darf die eigene, selbst bewohnte Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Gäste vermietet werden; darüber hinaus und für nicht selbst genutzte Wohnungen ist die Genehmigung des Bezirksamts erforderlich. Andere Städte ziehen die Grenze anders, weshalb die kommunale Satzung maßgeblich ist.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Sie gehören zu den höchsten im Wohnungsrecht. In Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg reicht der Rahmen bis zu 500.000 Euro, in Rheinland-Pfalz bis zu 50.000 Euro. Das sind Höchstbeträge für schwere Fälle; in Berlin liegt der Regelrahmen niedriger. Verbindlich ist das Landesgesetz.

Ist Leerstand schon Zweckentfremdung?

Er kann es sein. Die meisten Regelungen erfassen auch das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen bestimmten Zeitraum ohne anerkannten Grund. Eine bevorstehende Sanierung, ein Erbfall oder eine konkrete Verkaufsabsicht sind in der Regel anerkannt — aber sie sollten dokumentiert und der Behörde mitgeteilt werden, statt sich erst im Verfahren zu erklären.

Was ist die Registriernummer?

Mehrere Städte verlangen für die kurzfristige Vermietung eine behördliche Registriernummer, die in jedem Inserat anzugeben ist. Sie ist das wirksamste Kontrollinstrument: Portale blenden Angebote ohne Nummer teilweise aus, und ein fehlender Eintrag ist der häufigste Anlass für ein Bußgeldverfahren.

Reicht die Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht aus?

Nicht unbedingt. Eine Nutzungsänderung kann zusätzlich baurechtlich genehmigungspflichtig sein — das richtet sich nach der Landesbauordnung und dem konkreten Vorhaben. Auch steuerlich läuft ein eigenes Verfahren: Einkünfte aus kurzfristiger Vermietung sind zu erklären. Die Genehmigung nach Zweckentfremdungsrecht sagt über beides nichts.

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