Abfindung nach einer Kündigung
Es gibt keinen Anspruch — deshalb entscheidet, wie viel Druck hinter der Forderung steht
Der wichtigste Satz zuerst: Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung existiert nicht. Wer gekündigt wird, hat kein Recht auf Geld dafür, dass das Arbeitsverhältnis endet. Trotzdem werden in Deutschland fortlaufend Abfindungen gezahlt — nicht weil ein Gesetz sie anordnet, sondern weil der Arbeitgeber ein Risiko abkauft.
Das Risiko entsteht durch die fristgerechte Kündigungsschutzklage. Verliert der Arbeitgeber, besteht das Arbeitsverhältnis fort: Er muss weiterbeschäftigen und den Lohn für die gesamte Prozessdauer nachzahlen, ohne dafür Arbeitsleistung erhalten zu haben. Je länger das Verfahren dauert und je unsicherer seine Position ist, desto teurer wird dieses Risiko — und desto eher zahlt er, um es zu beenden. Ohne Klage gibt es dieses Risiko nicht, und damit in aller Regel auch kein Verhandlungsergebnis.
Daneben gibt es vier Konstellationen, in denen eine Abfindung auf festerem Grund steht: ein Sozialplan bei Betriebsänderungen, ein Tarifvertrag, ein ausgehandelter Aufhebungsvertrag — und das Angebot nach § 1a KSchG, das eine eigene Logik hat und deshalb unten einen eigenen Abschnitt bekommt.
