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Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht

Und der Grund, warum das Kostenrisiko hier kleiner ist als im Zivilprozess

Einkommensabhängig§ 114 ZPOBeim Prozessgericht

Prozesskostenhilfe übernimmt die Gerichtskosten und die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts für Menschen, die diese Kosten nicht aufbringen können. Nach § 114 Abs. 1 ZPO setzt sie dreierlei voraus: Sie können die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen; die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg; und sie erscheint nicht mutwillig.

Vor dem Arbeitsgericht kommt ein Umstand hinzu, der das Kostenrisiko grundlegend anders aussehen lässt als im Zivilprozess. Dort muss die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite erstatten, und dieses Risiko deckt Prozesskostenhilfe nicht ab. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Kostenregel, die es in keinem anderen Gerichtszweig gibt. Nach § 12a Abs. 1 ArbGG besteht „kein Anspruch der obsiegenden Partei auf … Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten“. Im Klartext: Jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt selbst — auch wer vollständig gewinnt. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern die Zahl, an der die Entscheidung hängt, ob sich eine Klage rechnet. Erst ab der zweiten Instanz gilt die übliche Regel, dass die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite trägt.

Diese Regel wird meist als Nachteil dargestellt — Sie bekommen Ihren eigenen Anwalt nicht ersetzt, selbst wenn Sie gewinnen. Sie hat aber eine zweite Seite, die seltener genannt wird und für die Entscheidung wichtiger ist: Wenn Sie verlieren, zahlen Sie den Anwalt des Arbeitgebers ebenfalls nicht. Das größte Kostenrisiko eines Zivilprozesses — die teure Gegenseite — existiert in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens schlicht nicht.

Letzte Aktualisierung28. August 2026
Rechtsgrundlage§ 114 ZPO · § 12a ArbGG
Verifizierung§§ 114, 120a ZPO · § 12a Abs. 1 ArbGG im Wortlaut
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das Arbeitsgericht, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Keine Rechtsberatung und keine offizielle Behörde. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
DecktGericht und eigenen AnwaltGanz oder gegen Raten
Gegneranwalt bei NiederlageFällt nicht an§ 12a Abs. 1 ArbGG
AntragVor dem TerminBeim Prozessgericht
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Der amtliche Vordruck ist zwingend; ohne ihn wird nicht entschieden. Er fragt Einkommen, Unterhaltspflichten, Wohnkosten, Vermögen und Verbindlichkeiten ab. Füllen Sie ihn vollständig aus — Lücken führen zu Nachfragen und kosten Wochen, die Sie bei laufender Klagefrist nicht haben.

Einkommensnachweise

Die letzten Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, bei Selbständigkeit der letzte Steuerbescheid. Bei einer Kündigungsschutzklage ist das Einkommen häufig gerade weggefallen — genau darauf kommt es an, denn maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Belege zu Wohnkosten und Unterhaltspflichten

Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Kinder und Unterhaltszahlungen. Diese Posten senken das einzusetzende Einkommen und entscheiden darüber, ob ohne Raten oder gegen Raten bewilligt wird.

Kontoauszüge der letzten Monate

Viele Gerichte verlangen sie zur Plausibilisierung. Reichen Sie sie vollständig ein; geschwärzte oder lückenhafte Auszüge führen regelmäßig zu Nachforderungen.

Angaben zu bestehendem Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung oder der gewerkschaftliche Rechtsschutz sind vorrangig: Wer darüber abgesichert ist, kann die Kosten aufbringen und erhält in der Regel keine Prozesskostenhilfe. Geben Sie das an — verschwiegener Rechtsschutz führt zur Aufhebung der Bewilligung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Den Antrag zusammen mit der Klage stellen

    Beides geht in einem Zug beim Arbeitsgericht ein. Wichtig bei einer Kündigungsschutzklage: Warten Sie mit der Klage nicht auf die Bewilligung. Die Drei-Wochen-Frist läuft unabhängig davon weiter, und ein noch nicht beschiedener Antrag verlängert sie nicht.

  2. 2

    Beim richtigen Gericht einreichen

    Zuständig ist das Prozessgericht — also das Arbeitsgericht, bei dem die Klage läuft. Nicht zu verwechseln mit der Beratungshilfe, die beim Amtsgericht am Wohnsitz beantragt wird und ein anderes Verfahren für die außergerichtliche Beratung ist.

  3. 3

    Die Erfolgsaussicht darlegen

    Das Gericht prüft summarisch, ob die Klage vertretbar erscheint. Bei einer fristgerecht erhobenen Kündigungsschutzklage ist das meist unproblematisch, weil der Arbeitgeber die Gründe darlegen muss. Schildern Sie den Sachverhalt trotzdem konkret; eine reine Behauptung ohne Substanz genügt nicht.

  4. 4

    Die Beiordnung eines Anwalts beantragen

    Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht, aber ein beigeordneter Anwalt wird von der Staatskasse vergütet. Nennen Sie den Anwalt, der Sie vertreten soll — die meisten Kanzleien kennen das Verfahren und stellen den Antrag mit.

  5. 5

    Änderungen der Verhältnisse melden

    Nach § 120a ZPO kann das Gericht die Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Verfahrensende überprüfen, und Sie müssen wesentliche Verbesserungen sowie einen Umzug unaufgefordert mitteilen. Wer eine neue Stelle antritt und schweigt, riskiert die Aufhebung der Bewilligung und die Nachforderung der gesamten Kosten.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Was gedeckt ist und was nicht§ 114 ZPO in Verbindung mit § 12a ArbGG
GerichtsgebührGedeckt
Eigener beigeordneter AnwaltGedeckt
Anwalt der Gegenseite, erste InstanzFällt nicht an
RückzahlungOhne Raten oder in Raten
Überprüfung der VerhältnisseBis vier Jahre danach
Bei bestehendem RechtsschutzIn der Regel keine Bewilligung

Der entscheidende Unterschied zum Zivilprozess: Dort bleibt trotz Prozesskostenhilfe das Risiko bestehen, bei einer Niederlage die Anwaltskosten des Gegners tragen zu müssen. Vor dem Arbeitsgericht entfällt dieses Risiko in der ersten Instanz, weil § 12a Abs. 1 ArbGG die Erstattung ausschließt.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Warten Sie mit der Kündigungsschutzklage niemals auf die Bewilligung. Die Drei-Wochen-Frist läuft weiter; Klage und Antrag gehen zusammen ein.

Der Antrag geht an das Prozessgericht, nicht an das Amtsgericht am Wohnsitz. Dort wird die Beratungshilfe beantragt — ein anderes Verfahren mit anderem Zweck.

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Kostenregel, die es in keinem anderen Gerichtszweig gibt. Nach § 12a Abs. 1 ArbGG besteht „kein Anspruch der obsiegenden Partei auf … Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten“. Im Klartext: Jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt selbst — auch wer vollständig gewinnt. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern die Zahl, an der die Entscheidung hängt, ob sich eine Klage rechnet. Erst ab der zweiten Instanz gilt die übliche Regel, dass die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite trägt.

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherungen sind vorrangig. Sie bieten Vorteile, die Prozesskostenhilfe nicht hat — keine Ratenzahlung, keine spätere Überprüfung —, schließen sie aber zugleich meist aus, weil Sie die Kosten dann aufbringen können.

Die Bewilligung ist nicht endgültig. Nach § 120a ZPO kann das Gericht bis zu vier Jahre nach Verfahrensende nachprüfen, und Sie müssen wesentliche Verbesserungen Ihrer Verhältnisse sowie einen Umzug von sich aus melden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Die Klage zurückhalten, bis über den Antrag entschieden ist. Die Klagefrist wird dadurch nicht verlängert — der Fall ist dann verloren, bevor die Bewilligung kommt.

Den Antrag beim Amtsgericht am Wohnsitz stellen. Zuständig ist das Gericht, bei dem das Verfahren läuft.

Den Vordruck unvollständig einreichen. Jede Lücke erzeugt eine Nachfrage und kostet Wochen.

Eine Rechtsschutzversicherung oder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verschweigen. Das führt zur Aufhebung der Bewilligung.

Nach der Bewilligung eine neue Stelle antreten und nichts sagen. § 120a ZPO verlangt die unaufgeforderte Mitteilung.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen, wenn ich verliere?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht. § 12a Abs. 1 ArbGG schließt den Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten aus — das gilt in beide Richtungen. Sie bekommen Ihren eigenen Anwalt also auch bei einem Sieg nicht ersetzt, tragen aber umgekehrt bei einer Niederlage nicht den Anwalt der Gegenseite. Ab der zweiten Instanz gilt wieder die übliche Kostenverteilung.

Was deckt die Prozesskostenhilfe genau ab?

Die Gerichtskosten und die Vergütung des Ihnen beigeordneten Rechtsanwalts. Je nach Einkommen wird ohne Raten oder gegen Ratenzahlung bewilligt. Nicht gedeckt sind Ihre eigenen Nebenkosten wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten zum Termin — und im Zivilprozess die Kosten des Gegners, was vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz aber ohnehin keine Rolle spielt.

Wann muss ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich, sinnvollerweise zusammen mit der Klage. Entscheidend ist: Die Klagefrist von drei Wochen bei einer Kündigung läuft unabhängig vom Antrag weiter. Reichen Sie die Klage fristgerecht ein und den Antrag parallel — niemals umgekehrt.

Ich bin in einer Gewerkschaft. Brauche ich dann Prozesskostenhilfe?

In der Regel nicht, und Sie würden sie meist auch nicht bekommen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz übernimmt die Vertretung für Mitglieder ohne Ratenzahlung und ohne spätere Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Weil Sie damit in der Lage sind, die Kosten aufzubringen, fehlt es an der Voraussetzung des § 114 ZPO. Geben Sie den bestehenden Rechtsschutz im Antrag an.

Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Je nach Einkommen wird ohne Raten oder gegen Ratenzahlung bewilligt. Unabhängig davon kann das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120a ZPO bis zu vier Jahre nach Verfahrensende überprüfen. Wesentliche Verbesserungen und einen Wohnungswechsel müssen Sie von sich aus mitteilen; unterbleibt das, kann die Bewilligung aufgehoben und der gesamte Betrag nachgefordert werden.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Die Klage bleibt davon unberührt — sie ist wirksam erhoben und die Frist ist gewahrt. Sie tragen dann allerdings die Gerichtsgebühr und Ihren Anwalt selbst. Gegen die Ablehnung ist die sofortige Beschwerde möglich. Bedenken Sie außerdem: Endet das Verfahren durch gerichtlichen Vergleich, entfällt die Gerichtsgebühr ohnehin.

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