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Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

BAMF · Abschlusstest des Integrationskurses

PräsenzIm Kurs enthalten

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) schließt den Sprachteil des Integrationskurses ab. Er ist ein skalierter Test: Man fällt nicht durch, sondern erhält ein Zertifikat über das erreichte Niveau – A2 oder B1. Geprüft werden Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen.

Zusammen mit dem Test „Leben in Deutschland", der den Orientierungskurs abschließt, ergibt der DTZ das Zertifikat Integrationskurs – aber nur bei B1. Dieses Zertifikat ist später an mehreren Stellen nützlich, unter anderem bei der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung.

Bei der Wiederholung müssen wir eine verbreitete Angabe einschränken. Lange galt: Wer nur A2 erreicht, kann 300 Unterrichtsstunden gefördert wiederholen und den Test einmal kostenfrei erneut ablegen. Nach Darstellung des Bundesamtes haben sich diese Regelungen mit der Neuregelung der Integrationskursverordnung geändert – die geförderte Wiederholung kommt nur noch für bestimmte Kursvarianten in Betracht. Weil davon mehrere Hundert Unterrichtsstunden abhängen, sollten Sie Ihren Fall vom Bundesamt bestätigen lassen.

Letzte Aktualisierung27. August 2026
Rechtsgrundlage§ 43 AufenthG · § 9 IntV · § 14 · § 17
VerifizierungGeprüft mit gesetze-im-internet.de und bamf.de
Verfasst und geprüft vonAndrés Sánchez Botta
Unabhängige Informationsseite: Wir sind nicht das BAMF, keine Behörde und keine kostenpflichtige Beratung — wir stellen keine Anträge für Sie. Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen und sind hier einfach erklärt; verbindlich ist immer die zuständige Stelle. Über die Zulassung zu einer geförderten Wiederholung entscheidet das Bundesamt im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater: wir dokumentieren Behördengänge und prüfen die Angaben gegen die amtliche Quelle — das ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
KostenIm Kurs enthaltenKein eigener Preis
ErgebnisA2 oder B1Skalierter Test
Geprüft wirdVier FertigkeitenLesen, Hören, Schreiben, Sprechen
Geförderte WiederholungEingeschränktBeim BAMF klären
Benötigte Unterlagen

Was Sie benötigen

Gültiges Ausweisdokument

Ohne Identitätsnachweis ist keine Teilnahme möglich. Prüfen Sie die Gültigkeit rechtzeitig vor dem Prüfungstermin – ein abgelaufenes Dokument am Prüfungstag kostet den Termin.

Teilnahmeberechtigung und Kursbescheinigungen

Sie belegen Ihre Kurshistorie. Wichtig, weil von der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die Zweijahresfrist für die 50-prozentige Rückerstattung des Kostenbeitrags abhängt.

Die Einladung Ihres Kursträgers

Mit Ort, Datum und Uhrzeit. Der Träger meldet Sie an; Sie müssen sich nicht selbst um den Termin kümmern. Fragen Sie aber nach, wenn kurz vor Kursende keine Einladung vorliegt.

Nachweise bei besonderen Bedarfen

Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen kann ein Nachteilsausgleich in Betracht kommen – etwa mehr Zeit. Das muss vorher beantragt werden; am Prüfungstag ist es zu spät.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verstehen, dass man nicht durchfallen kann

    Der DTZ ist skaliert: Er weist aus, welches Niveau Sie erreicht haben. Das Ergebnis lautet A2 oder B1 – nicht „bestanden" oder „nicht bestanden". Das nimmt Druck, ändert aber nichts daran, dass B1 das Ziel ist, weil daran das Zertifikat hängt.

  2. 2

    Alle vier Fertigkeiten üben

    Geprüft werden Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Der mündliche Teil wird häufig unterschätzt, weil er im Kursalltag weniger geübt wird als der schriftliche. Nutzen Sie die Modellprüfungen, um das Format kennenzulernen – nicht nur den Wortschatz.

  3. 3

    Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragen

    Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder anderen besonderen Bedarfen sprechen Sie früh mit Ihrem Träger. Ein Ausgleich muss vor dem Termin geregelt sein; am Prüfungstag lässt sich nichts mehr organisieren.

  4. 4

    Den Test ablegen

    Die Anmeldung übernimmt Ihr Kursträger, der Test ist Bestandteil des Integrationskurses und kostet Sie nichts zusätzlich. Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

  5. 5

    Den Test „Leben in Deutschland" nicht vergessen

    Er schließt den Orientierungskurs ab und ist vom DTZ getrennt. Erst beide zusammen ergeben – bei einem DTZ-Ergebnis von B1 – das Zertifikat Integrationskurs.

  6. 6

    Bei A2: den eigenen Fall klären, nicht die Regel annehmen

    Fragen Sie Ihren Träger und das Bundesamt konkret, ob für Ihre Kursvariante eine geförderte Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden möglich ist. Nach Angaben des Bundesamtes ist sie inzwischen auf Alphabetisierungskurse und Kurse mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf beschränkt. Unabhängig davon erlaubt § 14 Abs. 5 IntV die Wiederholung auf eigene Kosten.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Kosten und WiederholungDer Test selbst kostet nichts extra
DTZ im IntegrationskursEnthalten
ErgebnisA2 oder B1
Zertifikat IntegrationskursNur bei B1
Test „Leben in Deutschland"Separat, Orientierungskurs
Geförderte WiederholungNur bestimmte Kursvarianten
Wiederholung auf eigene KostenImmer möglich

Der DTZ ist Bestandteil des Integrationskurses und kostet nichts zusätzlich. Er ist ein skalierter Test: Sie können nicht durchfallen, sondern erhalten ein Zertifikat über A2 oder B1. Das Zertifikat Integrationskurs erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie im DTZ B1 erreichen und den Test „Leben in Deutschland" bestanden haben, der den Orientierungskurs abschließt. Zur Wiederholung müssen wir eine oft gelesene Angabe einschränken, weil sie über viel Zeit und Geld entscheidet: Die geförderte Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden nach einem A2-Ergebnis – einschließlich einer kostenfreien Wiederholung der Sprachprüfung – kommt nach Darstellung des Bundesamtes seit der Neuregelung der Integrationskursverordnung nur noch für Teilnehmende an einem Alphabetisierungskurs oder an einem Kurs mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf in Betracht. Ob Sie dazugehören, kann Ihnen nur das Bundesamt verbindlich sagen – verlassen Sie sich hier nicht auf eine allgemeine Angabe, auch nicht auf diese. Unabhängig davon dürfen Sie nach § 14 Abs. 5 IntV Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholen, auch nach Erreichen der Höchstförderdauer von 1.200 Unterrichtsstunden.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Man kann beim DTZ nicht durchfallen. Er ist skaliert und weist A2 oder B1 aus. Das nimmt Prüfungsdruck – ändert aber nichts daran, dass B1 das Ziel ist.

Das Zertifikat Integrationskurs gibt es nur bei B1. Und nur zusammen mit dem bestandenen Test „Leben in Deutschland" aus dem Orientierungskurs. Zwei Tests, ein Zertifikat.

Die geförderte Wiederholung ist eingeschränkt worden. Nach Angaben des Bundesamtes kommt sie nur noch für Alphabetisierungskurse und Kurse mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf in Betracht. Lassen Sie Ihren Fall bestätigen, statt zu planen.

Auf eigene Kosten dürfen Sie immer wiederholen. § 14 Abs. 5 IntV erlaubt es ausdrücklich, auch nach Erreichen der Höchstförderdauer von 1.200 Unterrichtsstunden.

Der mündliche Teil wird am häufigsten unterschätzt. Im Kursalltag wird meist mehr geschrieben als gesprochen. Üben Sie gezielt das Prüfungsformat.

Nachteilsausgleich vorher beantragen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung muss das vor dem Termin geregelt sein.

Der Träger meldet Sie an. Sie müssen sich nicht selbst um den Termin kümmern – fragen Sie aber nach, wenn kurz vor Kursende nichts vorliegt.

Das Ergebnis wirkt über den Kurs hinaus. B1 ist an mehreren Stellen relevant, unter anderem bei der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung. Es lohnt sich, dafür Zeit zu investieren.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Fest mit den 300 Wiederholungsstunden rechnen. Sie sind nach Angaben des Bundesamtes auf bestimmte Kursvarianten beschränkt. Wer allgemein damit plant, steht bei A2 ohne die erwartete Förderung da.

Den Test „Leben in Deutschland" für dasselbe halten wie den DTZ. Es sind zwei verschiedene Prüfungen: der DTZ für den Sprachkurs, „Leben in Deutschland" für den Orientierungskurs.

Nur schriftlich üben. Der mündliche Teil zählt gleichwertig und wird im Unterricht oft weniger trainiert.

Einen Nachteilsausgleich am Prüfungstag ansprechen. Dann ist es zu spät. Er muss vorher beantragt und organisiert sein.

Mit abgelaufenem Ausweis erscheinen. Ohne gültiges Dokument keine Teilnahme – und der Termin ist verloren.

Nach A2 aufgeben. A2 ist ein Ergebnis, kein Scheitern. Ob eine geförderte oder eine selbst gezahlte Wiederholung sinnvoll ist, sollten Sie mit Träger und Bundesamt besprechen, statt es auf sich beruhen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Kann man beim DTZ durchfallen?

Nein. Der Deutsch-Test für Zuwanderer ist ein skalierter Test: Er stellt fest, welches Niveau Sie erreicht haben, und weist entweder A2 oder B1 aus. Ein „nicht bestanden" gibt es nicht. Praktisch bedeutsam ist der Unterschied trotzdem, weil das Zertifikat Integrationskurs ein Ergebnis von B1 voraussetzt.

Was wird im DTZ geprüft?

Alle vier Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Der schriftliche und der mündliche Teil werden getrennt bewertet, sodass Sie in beiden Bereichen unterschiedliche Niveaus erreichen können. Der mündliche Teil wird von vielen unterschätzt, weil im Kursalltag mehr geschrieben als frei gesprochen wird – üben Sie ihn gezielt und machen Sie mindestens eine vollständige Modellprüfung.

Was kostet der Test?

Nichts zusätzlich. Der DTZ ist Bestandteil des Integrationskurses, und Ihr Kursträger meldet Sie an. Ein eigener Preis fällt nicht an. Kosten entstehen erst dann, wenn Sie sich nach dem Kurs für eine Wiederholung auf eigene Rechnung entscheiden.

Ich habe nur A2 erreicht — bekomme ich 300 Stunden Wiederholung?

Das lässt sich hier nicht allgemein beantworten, und eine falsche Auskunft wäre teuer. Lange galt, dass jede Person mit einem A2-Ergebnis zu einer einmaligen Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden samt kostenfreier Wiederholung der Sprachprüfung zugelassen werden konnte. Nach Darstellung des Bundesamtes haben sich diese Regelungen mit der Neuregelung der Integrationskursverordnung geändert: Die Wiederholung kommt nur noch für Teilnehmende an einem Alphabetisierungskurs oder an einem Kurs mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf in Betracht. Fragen Sie deshalb Ihren Träger und das Bundesamt nach Ihrer Kursvariante, bevor Sie planen.

Darf ich den Test auf eigene Kosten wiederholen?

Ja. Unabhängig von der geförderten Wiederholung erlaubt § 14 Abs. 5 IntV es ausdrücklich, einzelne Kursabschnitte „auf eigene Kosten" zu wiederholen oder den Kurs fortzusetzen – und zwar auch dann, wenn die Höchstförderdauer von 1.200 Unterrichtsstunden bereits erreicht ist. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie weit Ihnen zu B1 fehlt; besprechen Sie das mit Ihrer Lehrkraft.

Was ist der Unterschied zum Test „Leben in Deutschland"?

Es sind zwei verschiedene Prüfungen am Ende zweier verschiedener Kursteile. Der DTZ schließt den Sprachkurs ab und prüft Deutsch. Der Test „Leben in Deutschland" schließt den Orientierungskurs ab und prüft Kenntnisse zu Rechtsordnung, Geschichte und Gesellschaft. Erst beide zusammen – und nur bei einem DTZ-Ergebnis von B1 – ergeben das Zertifikat Integrationskurs.

Wofür brauche ich das Zertifikat später?

Es ist an mehreren Stellen von Bedeutung, unter anderem bei der Niederlassungserlaubnis und bei der Einbürgerung, wo Sprachkenntnisse nachzuweisen sind. Der bestandene Test „Leben in Deutschland" kann zudem den späteren Einbürgerungstest ersetzen. Es lohnt sich deshalb, in ein B1-Ergebnis Zeit zu investieren, statt sich mit A2 zufriedenzugeben – und das Zertifikat sorgfältig aufzubewahren.

Was, wenn ich am Prüfungstag krank bin?

Melden Sie sich sofort bei Ihrem Kursträger und legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird anders behandelt als eine belegte Erkrankung. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt sind, sprechen Sie frühzeitig über einen Nachteilsausgleich – etwa mehr Zeit. Beides muss vor dem Termin geregelt werden, am Prüfungstag lässt sich nichts mehr organisieren.

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